Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Neuer Bußgeldkatalog: Ab 28. April drohen mehr Punkte, Fahrverbote und höhere Bußgelder

Neuer Bußgeldkatalog

Ab 28. April drohen mehr Punkte, Fahrverbote und höhere Bußgelder

    • |
    Ab dem 28. April werden viele Verstöße im Straßenverkehr deutlich teurer.
    Ab dem 28. April werden viele Verstöße im Straßenverkehr deutlich teurer. Foto: Christoph Lotter (Symbol)

    Wer im Straßenverkehr zu schnell unterwegs ist, den erwarten ab dem 28. April deutlich höhere Strafen: Eine StVO-Novelle regelt Bußgelder für Regelverstöße im Straßenverkehr neu. Hier lesen Sie die wichtigsten Änderungen für Autofahrer.

    Schneller Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Verstöße gegen das Tempolimit werden teurer. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um bis zu 20 Stundenkilometer sind die Regelsätze doppelt so hoch wie bisher. Das heißt:

    • bis zehn Stundenkilometer zu schnell: 30 Euro innerorts, 20 Euro außerorts
    • bis 15 Stundenkilometer zu schnell: 50 Euro innerorts, 40 Euro außerorts
    • bis 20 Stundenkilometer zu schnell: 70 Euro innerorts, 60 Euro außerorts

    Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 Stundenkilometern kann nun ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden, außerorts ab 26 Stundenkilometern.

    Dafür entfällt die Wiederholungstäterregel: Bisher drohte ein Fahrverbot, wenn man zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist.

    Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist in der Neuerung übrigens nicht enthalten.

    Keine Rettungsgasse: Hohes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

    Wer ab dem 28. April keine Rettungsgasse bildet, dem droht neuerdings ein Bußgeld von 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer gar selbst in der Rettungsgasse fährt und zum Beispiel den Einsatzfahrzeugen hinterherfährt, muss mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

    Bei vorschriftswidriger Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen mit Fahrzeugen wird statt der bis zu 25 Euro nun ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fällig.

    Falschparken wird teurer - besonders an Gefahrenstellen

    Normale Verstöße beim Halten und Parken kosten bis zu 25 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro. Wer unberechtigt an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss 35 Euro statt bisher 15 Euro zahlen.

    Das Halten in zweiter Reihe kostet mit der Novelle 50 Euro und 70 Euro, wenn andere dadurch behindert werden. Parken in zweiter Reihe mit Behinderung bringt dem Verkehrssünder 80 Euro Bußgeld und einen Punkt ein. Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen kostet 55 Euro.

    Für das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen sowie das neu unerlaubte Halten auf Schutzstreifen wurden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei schwereren Verstößen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg - zum Beispiel, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung entsteht ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

    Strafe für unberechtigtes Parken auf E-Parkplätzen

    Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet nun 55 Euro statt wie bisher 35 Euro. Außerdem wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig, wenn man sein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge parkt.

    Beim Überholen von Fußgängern, Fahrrad-Fahrern, E-Scooter-Fahrern oder anderen Elektrokleinstfahrzeugen müssen Autofahrer innerorts mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten, außerorts sind es mindestens zwei Meter.

    Lärm und sinnloses Umherfahren kosten bis zu 100 Euro

    Auch gegen das sogenannte Auto-Posing kann die Polizei nun wirksamer vorgehen: Wer unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgase verursacht und wer unnütz hin- und herfährt, muss statt der bisher maximal 20 Euro bis zu 100 Euro zahlen.

    Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr.

    Lesen Sie dazu auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden