Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Wie versichert man sein Haus gegen Hochwasser?

Hochwasser

Wie versichert man sein Haus gegen Überschwemmungen?

    • |
    Hochwasser kann hohe Schäden an Gebäuden hinterlassen.
    Hochwasser kann hohe Schäden an Gebäuden hinterlassen. Foto: Focke Strangmann, dpa

    Die Überschwemmungen im Saarland hinterlassen an vielen Gebäuden hohe Schäden. Fachleute rufen deshalb Immobilienbesitzer dazu auf, zu prüfen, ob auch für ihr Gebäude ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Denn dies ist im Fall von Hochwasser nicht selbstverständlich. 

    Die meisten Immobilienbesitzer haben eine Wohngebäudeversicherung. Diese schützt nach Auskunft des Gesamtverbandes der Versicherer gegen Schäden, die durch Sturm, Blitz oder Hagel entstehen. „Sie zahlt beispielsweise, wenn ein Orkan das Dach abdeckt“, nennt der Verband ein Beispiel. Viele haben häufig auch eine Hausratversicherung abgeschlossen, die für Schäden am Mobiliar aufkommt. 

    Elementarschadenversicherung für Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben

    Das Problem: Insbesondere die Wohngebäudeversicherung kommt im Normalfall nicht für Schäden auf, die durch Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche, Erdabsenkungen und Erdbeben entstehen. „Wer sein Haus oder Inventar auch dagegen absichern will, braucht den erweiterten Naturgefahrenschutz, eine Elementarschadenversicherung“, erklärt der Verband. 

    Bei der Absicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser klaffen im Versicherungsschutz deutschlandweit aber große Lücken: „Die Absicherung von privaten Gebäuden gegen Naturgefahren ist nach wie vor nicht ausreichend“, sagt Claudia Frenz, Pressereferentin des Bundes der Versicherten. „Bundesweit ist nur rund jedes zweite Gebäude gegen Elementarschäden versichert.“ Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg, wo 94 der Hausbesitzer versichert sind. Hier bestand bis 1994 eine Versicherungspflicht. Eine Elementarschadenversicherung ist häufig als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung zu bekommen.

    Kosten teilweise unter 100 Euro, teilweise deutlich mehr

    Die Kosten halten sich in vielen Fällen in Grenzen: „Eine Elementarschadenversicherung kann man bereits für weniger als 100 Euro im Jahr bekommen“, berichtet das bayerische Wirtschaftsministerium. „Selbst mehrere Hundert Euro im Jahr sind zur Absicherung eines Hauses im Wert von mehreren Hunderttausend Euro nicht zu teuer.“ Üblich ist dem Bund der Versicherten zufolge aber ein Selbstbehalt: Beispielweise müssen Versicherte für zehn Prozent des Schadens, maximal aber 5000 Euro, selbst aufkommen. 

    Ob und zu welchen Konditionen sich eine Versicherung für eine Elementarschadenversicherung findet, richtet sich laut Verbraucherzentrale nach der Lage des Hauses: Deutschland ist hier in Risikozonen aufgeteilt. Dieses Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen – kurz ZÜRS – kennt vier Klassen: Klasse 1 bedeutet eine „sehr geringe Gefährdung“, hier treten im Schnitt seltener als alle 200 Jahre Hochwasser auf. Klasse 2 steht für eine „geringe Gefährdung“, hier gibt es statistisch nur einmal in 100 bis 200 Jahren ein Hochwasser, höhere Deiche schützen die Gebäude. In Klasse 3 finden sich Gebäude mit „mittlerer Gefährdung“ und einem Hochwasser einmal in zehn bis 100 Jahren. Schließlich steht Klasse 4 für eine „hohe Gefährdung“, statistisch tritt hier einmal in zehn Jahren ein Hochwasser auf. 

    Bund der Versicherten: Teilweise kann es schwer sein, einen erschwinglichen Versicherungsschutz zu bekommen

    Der Versicherungswirtschaft zufolge sind in diesem System 99 Prozent der Gebäude in Deutschland versicherbar. Trotzdem kann es vorkommen, dass Immobilienbesitzer außen vor bleiben: „Bei Gebäuden in Risikogebieten kann es sehr schwierig werden, einen erschwinglichen Versicherungsschutz zu erhalten“, warnt Frenz. „Einige Gesellschaften scheuen das hohe Risiko – und viele Versicherer bieten diesen Schutz in gefährdeten Gebieten nur gegen hohe oder sehr hohe Prämien und/oder hohe Selbstbeteiligungen an“, erklärt sie. „War das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen, ist ein neuer Versicherungsvertrag unter Umständen gar nicht zu bekommen.“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden