Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Bürgergeld: Bürgergeld-Erhöhung 2024 für Kinder: Wie viel Geld gibt es bald mehr?

Bürgergeld
09.04.2024

Bürgergeld-Erhöhung 2024 für Kinder: Wie viel Geld gibt es bald mehr?

Auch Kinder sollen von der geplanten Bürgergeld-Erhöhung profitieren.
Foto: Jens Kalaene, picture alliance/dpa (Symbolbild)

Auch für Kinder und Jugendliche stieg das Bürgergeld 2024. Mit wie viel Geld können sie rechnen? Hier gibt es Infos und Beispielrechnungen.

In Zeiten der Inflation und hoher Preise müssen auch Eltern schauen, ob das Geld reicht, um "den Kindern ein paar neue Schuhe zu kaufen", wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 29. Juli 2023 in Berlin formulierte. Deshalb sollte es beim Bürgergeld zum 1. Januar 2024 "zu einer deutlichen Erhöhung" kommen. Die Unterstützung sollte laut Heil alle Generationen betreffen. Auch Kinder profitieren nun davon. Wie viel Bürgergeld Kinder und Jugendliche nun bekommen.

Bürgergeld-Erhöhung 2024: Wie weit wurde das Bürgergeld erhöht?

Die geplante Änderung betrifft den Bürgergeld-Regelsatz. Dieser soll die Sicherung des Lebensunterhalts gewährleisten. Wegen der Inflation sollten die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld spürbar höhere Leistungen erhalten, erklärte Heil. Er sprach von einer Erhöhung von gut zwölf Prozent.

Die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze erfolgt anhand statistisch erfasster Daten von rund 60.000 Haushalten. Dabei wird berechnet, wie hoch der Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Sonstiges ist. Zudem wird berücksichtigt, wie viel Geld für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben benötigt wird. Das Bürgergeld hat 2023 das Arbeitslosengeld Hartz IV abgelöst.

Bürgergeld-Erhöhung 2024 für Kinder: Wie viel Geld bekommen Kinder und Jugendliche?

Nicht nur Erwachsene können von Armut bedroht und vom Bürgergeld abhängig sein. Auch Kinder und Jugendliche benötigen Geld zum Leben und erhalten deshalb Unterstützung. Dabei gibt es drei Regelstufen des Bürgergeldes, welche laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für Kinder und Jugendliche gelten, und nach Altersstufen unterteilt sind. So viel Kindergeld bekommen Kinder und Jugendliche 2024:

  • Kinder bis fünf Jahre erhalten 357 Euro
  • Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten 390 Euro
  • Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gibt es 471 Euro

Erwachsenen Kindern bis 25 Jahre, die noch zu Hause leben, und ebenfalls Bürgergeld bekommen, überweist der Staat 451 Euro.

Übrigens: Einen eigenen Antrag müssen die Kinder und Jugendlichen für das Bürgergeld nicht stellen. Sie bilden zusammen mit den Eltern oder der erziehungsberechtigten Person eine Bedarfsgemeinschaft. In Familien, die Bürgergeld beziehen, können durch die Kinder zudem Mehrbedarfe angerechnet werden, die wiederum ebenfalls 2024 prozentual steigen werden.