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Staatliche Förderung: BAföG: Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein?

Staatliche Förderung

BAföG: Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein?

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    Staatlicher Zuschuss zur Ausbildung: Die Bewilligung von BAföG hängt auch vom Einkommen der Eltern ab.
    Staatlicher Zuschuss zur Ausbildung: Die Bewilligung von BAföG hängt auch vom Einkommen der Eltern ab. Foto: Andrea Warnecke, dpa-tmn

    Fast jeder junge Mensch in Deutschland kommt früher oder später mit dem Begriff BAföG in Berührung. Doch für viele bleibt diese Zusatzleistung vom Staat unerreichbar. Etwa, wenn das Einkommen im Haushalt als zu hoch erachtet wird.

    In diesem Text geht es vor allem um die Frage, wie hoch das Einkommen der Eltern sein darf, damit das Kind förderungsberechtigt ist. Leicht macht der Gesetzgeber die Beantwortung aber nicht.

    BAföG: Was steckt hinter diesem Begriff?

    Der bundesweit gängige Begriff BAföG ist wenig überraschend eine Abkürzung. Ausgeschrieben lautet das Wort Bundesausbildungsförderungsgesetz oder in seiner ganzen Pracht: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung. Es umfasst 68 Paragrafen. In § 1 Grundsatz heißt es in schönstem Beamtendeutsch: "Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen."

    BAföG: Für wen ist diese Ausbildungsförderung gedacht?

    Der offiziellen BAföG-Seite des Bildungsministeriums ist zu entnehmen, dass der Staat "die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen" fördert. Unterstützt werden seit 2019 auch Studiengänge an privaten Berufsakademien. Ob ein Antragsteller gefördert wird, hängt von seiner Staatsangehörigkeit beziehungsweise seinem aufenthaltsrechtlichen Status, seinem Alter und – wie schon im Gesetz zu lesen ist – der Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie dem privaten Einkommen und Vermögen.

    Hinsichtlich der Eignung spricht § 9 des BAföG davon, dass "die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht". Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. In aller Regel werden laut § 10 nur Auszubildende gefördert, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    BAföG: Wie kann die Förderung beantragt werden?

    Hierzu muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden, informiert das Bildungsministerium. Dabei handelt es sich für Studenten um das Studierendenwerk am Ort der Hochschule, für die sie immatrikuliert sind, für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet, und für alle anderen Schüler in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort der Auszubildenden.

    Das Antragsformblatt liegt bei den entsprechenden Ämtern aus, kann aber auch auf der BAföG-Seite des Ministeriums von Bettina Stark-Watzinger (FDP) heruntergeladen werden. Die Formulare können dann auch per Post oder elektronisch verschickt werden. Als Unterstützung steht der Antragsassistent "BAföG Digital" von Bund und Ländern bereit. Bei dem Antrag muss ein Student seine eigenen Vermögensverhältnisse angeben. Auch die Einkommensverhältnisse der Eltern spielen eine große Rolle dabei, ob BAföG bewilligt wird.

    BAföG: Für welchen Zeitraum gilt ein Antrag auf Förderung?

    In § 50 des BAföG steht unter dem Oberbegriff Bescheid in Absatz 3: "Über die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Jahr (Bewilligungszeitraum) entschieden." Im folgenden Absatz wird jedoch erklärt, dass auch nach dem Ende des Bewilligungszeitraums ohne neuen Bescheid weiter Ausbildungsförderung fließen kann – jedoch unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Voraussetzung sei, dass "der neue Antrag im Wesentlichen vollständig zwei Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt war und ihm die erforderlichen Nachweise beigefügt wurden".

    Wird also eine Verlängerung rechtzeitig beantragt, fließt das Geld für die Förderung in der Regel erst einmal weiter. Laut Bildungsministerium kann das BAföG jedoch nicht rückwirkend bewilligt werden, weshalb eine rechtzeitige Beantragung wichtig ist. Gut zu wissen: Es besteht dann die Möglichkeit, noch fehlende Unterlagen nachzureichen.

    BAföG: Wie hoch darf Einkommen der Eltern sein?

    Die Frage lässt sich nicht einfach beantworten, denn der Gesetzgeber hat keine allgemeingültigen Grenzen festgesetzt. Im BAföG heißt es unter § 21 Einkommensbegriff, dass "die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes" maßgeblich ist. Verluste aus anderen Einkunftsarten oder Verluste des Ehegatten oder Lebenspartners dürfen nicht verrechnet werden. Abgezogen werden jedoch der Altersentlastungsbetrag, die zu leistenden Einkommens-, Kirchen- und Gewerbesteuer, die zu leistenden Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit, freiwillige Aufwendungen zur Sozialversicherung und für private Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Lebensversicherung "in angemessenem Umfang" sowie gewisse geförderte Altersvorsorgebeiträge.

    Leibrenten, einschließlich Unfallrenten, und Versorgungsrenten werden als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit angerechnet. Verrechnet werden noch Abzüge: bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Auszubildenden bis zu 15.100 Euro jährlich, bei nichtrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Personen im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit haben, bis zu 9000 Euro jährlich, bei Nichtarbeitnehmern und auf Antrag von der Versicherungspflicht befreiten oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreien Arbeitnehmern bis zu 27.200 Euro jährlich und bei Personen im Ruhestand, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und sonstigen Nichterwerbstätigen bis zu 9000 Euro jährlich.

    Ferner werden auch nur ausländischem Steuerrecht unterliegende Einkünfte eines Einkommensbeziehers mit ständigem Wohnsitz im Ausland als Einkommen angesehen. Ebenso Waisenrenten oder Waisengelder sowie Ausbildungshilfen.

    BAföG: Voll- und Teilförderung - So hoch darf das Einkommen der Eltern sein

    Das Deutsche Studierendenwerk schätzt aus Erfahrungen, dass Studenten auf eine BAföG-Teilförderung hoffen können, "wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro/Jahr zur Verfügung haben". Seien es maximal 20.500 Euro für das ganze Jahr, könnte mit einer BAföG-Vollförderung gerechnet werden.

    Im BAföG finden sich unter § 25 auch Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners. So bleiben pro Monat 2415 Euro vom Einkommen der miteinander verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft verbundenen Eltern anrechnungsfrei. In sonstigen Fällen sind es 1605 Euro vom Einkommen jedes Elternteils. Auf besonderen Antrag kann laut Absatz 6 ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, etwa im Falle außergewöhnlicher Belastungen oder wenn Aufwendungen für behinderte Personen anfallen, "denen der Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht unterhaltspflichtig ist".

    Das Bildungsministerium betont, dass mit der BAföG-Reform 2022 die Freibeträge vom Einkommen der Eltern "deutlich angehoben" wurden. Die Rede ist von einer Anhebung um 20 Prozent.

    BAföG: Wer muss die Förderung zurückzahlen?

    Während BAföG für Schüler als Zuschuss angesehen wird, ist dies bei Studenten an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen nur zur Hälfte des Betrags der Fall. Die andere Hälfte wird laut Bildungsministerium als Darlehen gewährt und muss zinslos zurückgezahlt werden.

    Allerdings beträgt die Obergrenze der Rückforderung demnach 10.010 Euro. Monatlich werden 130 Euro fällig, die im Dreimonatsrhythmus zu zahlen sind. § 18 des BAföG befasst sich mit den Darlehensbedingungen und legt darüberhinaus fest, dass das Geld binnen 20 Jahren zurückgezahlt werden muss.

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