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Soldat verweigerte Corona-Impfung und wird zu Geldstrafe verurteilt
![Ein Soldat stand in Augsburg vor Gericht, weil er sich der Corona-Impfung verweigert hatte. Ein Soldat stand in Augsburg vor Gericht, weil er sich der Corona-Impfung verweigert hatte.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Plus Ein Stabsunteroffizier aus dem Raum Augsburg leistete Befehlen nicht Folge – er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Das ist bis heute für Soldaten verpflichtend.
![Soldat verweigerte Corona-Impfung und wird zu Geldstrafe verurteilt](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/incoming/crop52647421/3893055225-cv1_1-w40-owebp/klaus?t=.jpg)
Befehl und Gehorsam sind seit Urzeiten die Grundpfeiler des Soldatentums. Auch bei der Bundeswehr. Der Soldat muss einen Befehl befolgen, außer er würde dadurch eine Straftat begehen oder gegen das Völkerrecht verstoßen. Ein 33 Jahre alter Stabsunteroffizier hat vor mehr als einem Jahr den Gehorsam verweigert – allerdings aus anderen Gründen: Er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen, obwohl die Bundeswehr eine Duldungsverpflichtung (sprich: Impfpflicht) für alle 180.000 Bundeswehrangehörigen in Uniform erlassen hatte. Weil er damit gegen das Wehrstrafgesetz verstoßen hat, saß er nun als Angeklagter in Augsburg vor Amtsrichterin Beate Christ.
Die Bundeswehr hat, anders als etwa die USA, keine eigene Militärgerichtsbarkeit, nur ein Truppendienstgericht, das über Disziplinarmaßnahmen urteilen kann. Begeht ein Soldat eine Straftat, ist die "zivile" Strafjustiz zuständig. Der Fall einer "Gehorsamsverweigerung", der jetzt beim Amtsgericht auflief, ist deshalb auch ungewöhnlich, weil sich der Vorfall im Ausland ereignet hat – im Nato-Truppenstandort Catania auf Sizilien. Trotzdem ist die deutsche Justiz zuständig, weil die Straftat von einem Deutschen im Ausland verübt wurde.
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