Es ist der politische Schulterschluss, der von vielen Menschen in Deutschland lange erwartet wurde: Die Bundesregierung einigte sich in einer rund 20-stündigen Sitzung auf ein drittes Entlastungspaket. „Deutschland steht zusammen in einer schwierigen Zeit“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Vorstellung des Maßnahmen-Bündels.
Drittes Entlastungspaket: Wichtigste Inhalte im Überblick
- Der Umfang: Die neuen Maßnahmen haben ein Volumen von mehr als 65 Milliarden Euro. Damit ist das Paket größer als die Entlastungspakete 1 und 2 zusammen. Insgesamt investiert der Staat nun 95 Milliarden Euro in die zusätzliche Unterstützung seiner Bürger. Die Schuldenbremse soll dafür nicht ausgesetzt werden, das heißt, dass an anderen Stellen gespart werden muss. Im Beschlusspapier, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es dazu: „Die begrenzten finanziellen Spielräume des Bundeshaushalts und des geltenden Finanzplans erfordern erhebliche Anstrengungen aller drei Koalitionspartner und aller Ressorts.“ Mit in die Verantwortung genommen werden sollen aber nicht nur der Bund, sondern auch die Länder und die Kommunen.
- Reduzierung von „Zufallsgwinnen“: Sie sind eine der größten Ungerechtigkeiten dieser Krise. Obwohl viele Stromerzeuger keine erhöhten Kosten für ihre Produktion haben (zb. Atomstrom oder Strom aus erneuerbaren Energien) fordern sie deutlich höhere Preise. Grund ist, dass der aus teurem Gas erzeugte Strom den Preis bestimmt. Nun nimmt die Regierung diese sogenannten „Zufallsgewinne“ der Firmen in den Blick. Sie sollen zum einen abgeschöpft werden, was nichts anderes als eine Übergewinnsteuer ist. Zum anderen soll eine Strompreisbremse eingebaut werden. Das heißt, dass Privathaushalte eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis erhalten. Alles, was darüber hinaus geht, wird dann teurer. Details zur Höhe des Basisverbrauchs gibt es bislang nicht.
- Entlastung beim CO2-Preis: Die für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises wird um ein Jahr verschoben.
- Einmalzahlung für Rentner und Studierende: Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Studierende und Auszubildende sollen einmalig 200 Euro erhalten. Für Berufstätige war bereits eine Energiepreispauschale von 300 Euro auf den Weg gebracht worden.
- Ausweitung des Anspruchs auf Wohngeld: Dies ist ein Punkt, den Bundeskanzler Olaf Scholz bereits angekündigt hat, nun ist er Teil des Entlastungspaketes geworden. Der Kreis der Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch auf Wohngeld haben, soll auf zwei Millionen erweitert werden.
- Bürgergeld: Auch dieser Schritt war bereis vorgesehen. Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Die Regelsätze für Bedürftige werden auf rund 500 Euro erhöht. Heute erhalten Alleinstehende in der Grundsicherung 449 Euro pro Monat.
- Mehr Geld für Midi-Jobber: Midi-Jobber sind zwar sozialversicherungspflichtig, sie profitieren aber von niedrigeren Abgaben. Zum 1. Januar 2023 soll die Grenze für das monatliche Einkommen angehoben werden von 1300 –Euro auf 2000 Euro.
- Abbau der kalten Progression: Wer eine Gehaltserhöhung bekommt, merkt das manchmal gar nicht im Geldbeutel, weil die zusätzliche Steuer, die nun fällig wird, alles auffrisst. Das soll zum 1. Januar 2023 geändert werden. „Wenn im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, werden die Werte angepasst“, schreiben die Koalitionspartner in ihrem Beschlusspapier.
- Mehr Kindergeld: Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das für 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre.
- Löhne: Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.
- Hilfen für Unternehmen: Das KfW-Hilfsprogramm mit Krediten zu günstigen Konditionen soll fortgesetzt werden. Kultureinrichtungen sollen über einen Sonderfonds unterstützt werden. Besonders energieintensive Unternehmen werden bei den Strom- und Energiesteuern entlastet.
- Neues bundesweites Nahverkehrsticket: Die Ampel-Koalition will ein neues bundesweit gültiges Nahverkehrsticket schaffen. Ziel sei eine Preisspanne zwischen 49 und 69 Euro im Monat. Die Länder müssen der Finanzierung noch zustimmen. Im Beschluss der Koalition heißt es: „Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen.“ Auch die Kommunen werden hier wohl Geld geben müssen.
- Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Unternehmen können auch über den 1. September 2022 hinaus leichter Kurzarbeit für ihre Angestellten einführen.
- Homeoffice: Wer im Homeoffice arbeitet, kann weiterhin 5 Euro pro Tag, maximal aber 600 Euro im Jahr bei den Werbungskosten innerhalb der Einkommensteuer geltend machen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1200 Euro angehoben worden.
- Abschaffung der Doppelbesteuerung: Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.