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§ 103 StGB: Bundesrat berät über Konsequenzen aus Fall Böhmermann

§ 103 StGB

Bundesrat berät über Konsequenzen aus Fall Böhmermann

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    Der Bundesrat berät heute über Konsequenzen aus dem Fall Böhmermann. Haben es Staatschefs wie Erdogan bald schwerer, gegen unliebsame Stimmen in Deutschland vorzugehen?
    Der Bundesrat berät heute über Konsequenzen aus dem Fall Böhmermann. Haben es Staatschefs wie Erdogan bald schwerer, gegen unliebsame Stimmen in Deutschland vorzugehen? Foto: dpa/EPA

    Die Bundesländer beraten heute über Forderungen, den Paragraphen 103 Strafgesetzbuch (§ 103 StGB) zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter zu streichen. Dies ist eine Reaktion auf die Klage des türkischen Präsidenten gegen den ZDF-Satiriker Böhmermann.

    Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte wegen des berüchtigten Schmäh-Gedichts Strafantrag wegen Beleidigung gegen Jan Böhmermann gestellt. Laut Paragraf 103 StGB muss mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen, wer einen ausländischen Staatschef beleidigt.

    Denn ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diplomatische Vertreter genießen nach deutschem Recht den Schutz ihrer Ehre - egal ob sie sich im In- oder Ausland aufhalten. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

    Erdogan vs. Böhmermann Fall für den Bundesrat

    Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist laut Paragraf 104a StGB allerdings, "dass die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält (...), ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt".

    Genau das war im Fall Böhmermann passiert. Kanzlerin Angela Merkel gab einem entsprechenden Wunsch der Türkei statt. Sie kündigte zugleich an, dass der Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden soll. Er sei "für die Zukunft entbehrlich".

    Mehrere Bundesländer dringen jedoch auf eine rasche Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen im Strafrecht. Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen brachten im Bundesrat eine Initiative für eine sofortige und ersatzlose Streichung des Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch ein.  (AZ)

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