Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

1000 Euro: Streit über Handgeld für abgeschobene afghanische Straftäter

Politik

Streit über Handgeld für afghanische Straftäter

    • |
    • |
    Von Leipzig aus sind 28 Männer nach Kabul geflogen worden.
    Von Leipzig aus sind 28 Männer nach Kabul geflogen worden. Foto: Michael Kappeler, dpa (Archivbild)

    Sie wurden aus Arrestzellen in ganz Deutschland eingesammelt, zum Leipziger Flughafen gebracht und dann nach Kabul geflogen: Die Abschiebung von 28 in Deutschland straffällig gewordenen Afghanen war vergangene Woche nicht nur eine Schlagzeile, weil es die erste Aktion dieser Art nach drei Jahren Taliban-Herrschaft war. Für Empörung sorgte, dass die Täter 1000 Euro Handgeld erhalten hatten, wie die beteiligten Innenministerien der Länder bestätigten.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigte die Zahlung. Man habe nicht riskieren wollen, dass Gerichte die Abschiebe-Entscheidung wieder aufheben, weil „eine Verelendung“ der Abgeschobenen drohe. „Es ist ein ganz übliches Verfahren. Das soll quasi die Sicherheit der Maßnahme sozusagen absichern“, sagte die SPD-Politikerin im ZDF. Das Geld reicht den Angaben zufolge, um bis zu neun Monate den Lebensunterhalt in Afghanistan bestreiten zu können.

    Abschiebung nach Afghanistan: Handgeld von 1000 Euro sorgte für Empörung

    Die Höhe des Handgelds orientiert sich am „REAG/GARP 2.0-Programm“ der Regierung, das Geflüchteten hilft, „in Ihr Herkunftsland zurückzukehren oder in ein anderes Land weiterzuwandern“. Die Hilfe umfasst unter anderem ein Flug- oder Busticket, Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder Bahnhof, eine Reisebeihilfe von 200 Euro für Erwachsene (100 Euro für Minderjährige) und ein „einmalige Förderung“ von 1000 Euro (500 Euro für Minderjährige, pro Familie maximal 4000 Euro).

    Zur Orientierung: Im deutschen Strafvollzug bekommen Gefangene bei der Freilassung in der Regel ein Überbrückungsgeld. Es wird meist aus dem Lohn gespeist, den Gefangene erhalten, wenn sie während ihrer Haft einer Arbeit im oder außerhalb des Gefängnisses nachgehen. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums darf die Summe das Vierfache des Regelsatzes in der Sozialhilfe nicht unterschreiten, es beträgt demnach mindestens 2290,50 Euro. Es kann auch eine Entlassungsbeihilfe gewährt werden, falls die eigenen Mittel nicht ausreichen. Die Höhe wird individuell festgelegt. 

    Der Afghanistan-Kenner und Initiator für viele Hilfs- und Schulprojekte am Hindukusch, Reinhard Erös, hatte gegenüber unserer Redaktion erklärt, dass er sicher sei, dass die abgeschobenen Straftäter sich über das Handgeld nicht lange gefreut haben. Er gehe davon aus, dass ihnen die 1000 Euro am Flughafen abgenommen worden sei. Gleichzeitig berichtet Erös, der erst vor wenigen in Kabul war, dass afghanische Medien entsetzt auf die Meldungen über das Handgeld reagiert hätten: „Das ist in Afghanistan ein Jahreseinkommen.“

    Diskutieren Sie mit
    9 Kommentare
    Günter Köhler

    Die Taliban dürften sich über die 28.000 Euro der an sie über- stellten Afghaner gefreut haben, die sie diesen wahrscheinlich abgenommen haben. Und, wer weiß, vielleicht auch noch über ein von Katar vermitteltes und von unserer Regierung für die Rücknahme bezahltes "Backschisch". Eine famose Leistung zur Unterstützung der Talibanregierung in Afghanistan und eine äußerst ungewisse Zukunft für die Ab- geschobenen in ihrem Land. Ich bin gespannt, wieviel derartige Flüge nach Kabul es noch geben wird.

    |
    Peter Pfleiderer

    Sind diese 1.000 Euro nicht Teil unserer neuen interkulturellen Kompetenz? Es floss auch schon vorher Geld für "humanitäre Hilfe" ins Land der Taliban. - https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/frauenrechte-un-mahnen-deutschland-zur-fortsetzung-von-afghanistan-hilfe-id65286061.html - "Außenministerin Baerbock droht Afghanistan wegen der Einschränkung von Frauenrechten mit einem Stopp von Hilfslieferungen."

    Richard Merk

    Es gibt tatsächlich noch Leute, die neidisch auf abgeschobene Straftäter nach Afghanistan sind.

    Franz Xanter

    Hier zeigt sich doch die vollkommene Verblendung zur Rechtsauffassung bis hin zu Gerichten. Scheinbar wird nur noch zu Gunsten zum Wohlwollen der Straftäter entschieden. Eine vollkommene überzogenen Gerichtsbarkeit, geleitet von Fehlansichten in der Auslegung geltenden Rechtes. Erinnert mich an das sonst auch gezeigte übervorsichtige Verhalten, die übervorsichtigen Entscheidungen, welche angeblich notwendig wären, in der Praxis jedoch nie so gewollt waren. Man muss endlich mal lernen, sich zurück zum Ursprung zu bewegen und Entscheidungen im Sinne der Sache zu fällen!

    Thomas Keller

    Zumindest hat man nun die Länder dazu bewegt ihren kriminellen Bodensatz zurückzunehmen.

    Wolfgang Boeldt

    Es ist mit ein Rätsel wie man über 28.000€, nicht Millionen oder Milliarden an €nen, wertvolle Arbeitszeit verplempert. Das ist schon Kleinkleinklein-Nano.

    Maria Reichenauer

    Wer ein Haar in der Suppe finden will, der wird es finden. Die Bevölkerung, vor allem die AfD-Gemeinde –  hatte vehement Abschiebungen gefordert – nun hat man abgeschoben und es ist auch nicht recht. Jetzt mäkelt man über dieses Handgeld, das den Männern wahrscheinlich eh kein Glück bringen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass dies eine Bedingung der Taliban war, um die Männer ins Land zu lassen, behalten durften sie das Geld wohl nicht. Sich über dieses Geld nun aufzuregen, zeigt mir deutlich, dass die Deutschen ein Volk von Neidern und Nörglern geworden ist. Und eigentlich sollte man sich freuen, dass der Staat ein gutes Geschäft gemacht hat, denn die Überbrückungshilfe hat man sich ja wohl gespart. Ob sie den Lohn aus der Arbeit im Strafvollzug bekommen haben – das interessiert auch keinen.

    |
    Thomas Keller

    1,08€ wird Gefangenen für die Arbeit/h bezahlt. Bei 1000€ müssten die Herrschaften überschlagsmässig 920 h gearbeitet haben. In der U-Haft gar nicht möglich, dort herrscht keine Arbeitspflicht.

    Maria Reichenauer

    Einige der Männer (ich weiß nicht wieviele, ist auch egal) wurden aber nicht aus der U-Haft abgeschoben, sie hatten schon einen Teil ihrer Strafe abgesessen und da sicher auch gearbeitet. Dass der Lohn im Knast ein Hungerlohn ist, das ist mir auch klar.

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden