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Hier, an der Einfahrt zum Gut Unterwaldbach, möchte ein Landwirt eine Biogasanlage bauen. Allerdings ist solch eine Anlage eigentlich nur in Verbindung mit einem landwirtschaftlichen Betrieb erlaubt. Foto: Neuhäusler
Günzburg

Biogasanlage auch ohne Landwirtschaft

Jettingen-Scheppach Eine Biogasanlage im Außenbereich ist nach geltendem Recht nur in Verbindung mit einem landwirtschaftlichen Betrieb genehmigungsfähig. Um einem heimischen Landwirt die Möglichkeit zu verschaffen, vorerst nur die Biogasanlage zu verwirklichen, ändert die Marktgemeinde nach einstimmigem Beschluss des Marktgemeinderates den Flächennutzungsplan und erstellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Waldbacher Berg".

Emil Neuhäusler

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