Explosive Post hat sich ein junger Mann aus der Schweiz unerlaubt an eine Konstanzer Adresse schicken lassen. Zollbeamte fanden bei einer Kontrolle in dem Paket knapp 600 Feuerwerkskörper, die großteils als gefährlich eingestuft sind, wie das Hauptzollamt Singen mitteilte. Mehr als 400 der Böller fallen in die Kategorie F3 und gelten damit als Gefahrgut.
«Wenn das hochgeht, möchten Sie nicht danebenstehen»
Ohne Erlaubnis hätte der 19-Jährige diese nicht empfangen dürfen - und sie sich auch nicht auf dem gängigen Weg in einem Postpaket schicken lassen dürfen, wie eine Zollsprecherin sagte. Das Feuerwerk hatte eine Nettoexplosivstoffmasse von 1,5 Kilogramm. «Wenn das hochgeht, möchten Sie nicht danebenstehen», sagte die Sprecherin.
Gegen den Empfänger wurde nach der Kontrolle Ende November ein Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Eine Fachfirma vernichtet sie.
Kategorien von F1 bis F4
Pyrotechnische Gegenstände werden je nach Gefährlichkeit in die Kategorien von F1 bis F4 eingeteilt. Als F1 gilt beispielsweise ein Tischfeuerwerk. Artikel der Kategorie dürfen nur gemäß speziellen Versand- und Transportvorschriften versandt und an Inhaber mit einer entsprechenden Erlaubnis der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung abgegeben werden.
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