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Wohnkosten: So stark ist die Belastung für Mieter

Miete

Wohnkosten: So stark ist die Belastung für Mieter

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    Geringverdiener in Deutschland müssen immer mehr von ihrem Einkommen für Wohnkosten aufbringen.
    Geringverdiener in Deutschland müssen immer mehr von ihrem Einkommen für Wohnkosten aufbringen. Foto: Armin Weigel dpa (Symbolbild)

    Nicht nur die Inflation steigt in Deutschland, sondern auch die Wohnkosten. Der Deutsche Mieterbund hat ermittelt, wie sehr das die Bürgerinnen und Bürger belastet. Alle Informationen dazu finden Sie im Artikel.

    Deutscher Mieterbund: Viele Mieter geben rund 30 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus

    Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist ein Drittel der bundesweiten Miethaushalte bei den Wohnkosten überlastet. So würden über drei Millionen Haushalte mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens für Kaltmiete und Heizkosten ausgeben. Weitere 4,3 Millionen Haushalten brauchen dafür 30 bis 40 Prozent ihres Einkommens. In der Gruppe, die am wenigsten verdienen zahlen für diese Kosten sogar fast zwei Drittel der Personen teilweise deutlich mehr als 30 Prozent ihres Einkommens.

    Dem Mieterbund zufolge gelten Mieter als überlastet, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssen. Insgesamt sollen in Deutschland 21 Millionen Haushalte zur Miete wohnen.

    Dabei kristallisierte sich in der Untersuchung des Mieterbundes heraus, dass vor allem die Heizkosten besonders für die hohe Belastung verantwortlich sind. „Insbesondere die Belastung durch Wärmekosten ist in den unteren Einkommensklassen besonders stark gestiegen”, sagte der Leiter für Wohnen und Mietenpolitik beim Deutschen Mieterbund, Franz Michel.

    In der zugrundeliegenden Studie des Mieterbundes wurde deutlich, dass sich der Anteil der Wärmeausgaben am Nettoeinkommen in der untersten Einkommensgruppe 2022 im Vergleich zu 2021 auf etwa acht Prozent fast verdoppelt hat. Menschen mit niedrigerem Einkommen seien außerdem besonders von den steigenden Gaspreisen betroffen, da sie häufiger in Wohnungen leben, die mit fossilen Energieträgern beheizt werden.

    Die Untersuchung führte das Öko-Institut im Auftrag des Mieterbunds durch und nutzte dafür die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2018. Dabei befragt das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre etwa 60.000 Haushalte zu ihren Einkommens- und Verbrauchsmustern. Diese Daten wurden dann auf die Jahre 2021 und 2022 hochgerechnet und soll so statistisch repräsentativ für ganz Deutschland gelten.

    Übrigens: Bei einer Mieterhöhung gelten bestimmte Fristen. Es ist genau geregelt, wie oft Mieten erhöht werden dürfen. Wenn Mieter damit nicht einverstanden sind, können sie das Mietverhältnis kündigen. Auch eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Wie könnten Mieter bei den Wohnkosten entlastet werden?

    Von den rund 21 Millionen Mieterhaushalten zählen laut Studie etwa zehn Millionen zu den untersten drei von zehn Einkommensklassen, die untersucht wurden. In diesem Bereich verdienen die Mieter durchschnittlich zwischen 1190 und 2355 Euro netto. Dabei lasse sich feststellen, dass je niedriger das Einkommen ist, umso älter die bewohnten Gebäude und umso schlechter sie energetisch saniert sind.

    „Bei diesen Gebäuden ist der Sanierungsbedarf am größten, aber auch der Hebel, um Co2 einzusparen”, sagte Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes. Der Verband fordert, dass die Sanierungen Warmmietenneutral durchgeführt werden. So dürften Modernisierungen nicht dazu führen, dass sich die Mietkosten erhöhen.

    Der Deutsche Mieterbund sieht in der sogenannten Modernisierungsumlage eine Möglichkeit, Mieterinnen und Mieter nicht mehr so stark zu belasten. Mit dieser können Vermieter bis zu acht Prozent der Kosten für Modernisierungen auf ihre Mieter umlegen. Der Anteil sollte laut Verband mindestens um die Hälfte reduziert werden. Außerdem solle es eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro Mieterhöhung je Quadratmeter geben.

    Das neue Heizungsgesetz, auch Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt, geht laut Weber-Moritz zwar in die richtige Richtung, sei aber nicht weitreichend genug. Indes will das GEG mit einem Kompromiss nach derzeitigem Entwurf die Modernisierungsumlage auf zehn Prozent beim Heizungsaustausch erhöhen. Gleichzeitig soll es eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter geben. „Immerhin wird es an der Stelle nicht zu einer Verschlechterung für die Mieter kommen”, sagt Weber-Moritz.

    Mietrechtsänderungen sind - wenn es nach den Eigentümern geht - nicht die richtige Wahl, um die Mieter zu entlasten. „Von hohen Wohnkosten sind bekanntermaßen nur drei Gruppen belastet: Studierende, Rentner und Alleinerziehende”, sagte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund. „Diese wirksam zu unterstützen, ist Aufgabe des Sozialstaats – beispielsweise über das Wohngeld.”

    Übrigens: Die Höhe der Mietkaution und deren Rückzahlung ist genau geregelt. Genauso, wann Mieter ihre Vermieter in die Wohnung lassen müssen.

    Was viele nicht wissen: Eventuell können Mieter von ihrem Vermieter einen Sonnenschutz verlangen. Wollen Mieter auf dem Balkon bohren, müssen sie das aber unter Umständen mit dem Vermieter abklären. Mieter müssen bei der Nutzung des Kellers zudem einiges beachten. Und auch in der Garage dürfen manche Gegenstände nicht gelagert werden.

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