Wer Wohngeld erhält, will wissen, wann das Geld auf dem Konto landet – vor allem für die pünktliche Mietzahlung. Die gute Nachricht: Die Auszahlung erfolgt immer im Voraus, sodass das Wohngeld für April 2025 bereits im März überwiesen wird. Doch an welchem Tag genau?
Auszahlungstermin für April 2025: Wann kommt das Wohngeld?
Das Wohngeld wird nach § 26 des Wohngeldgesetzes (WoGG) immer im Voraus gezahlt. Das bedeutet, dass das Geld für April 2025 bereits Ende März auf dem Konto sein sollte. Die Auszahlung erfolgt am Montag, den 31. März 2025. Da dies der letzte Bankarbeitstag des Monats ist, wird das Wohngeld an diesem Tag von den zuständigen Wohngeldstellen an die berechtigten Haushalte überwiesen. In den meisten Fällen ist der Betrag dann entweder noch am selben Tag oder spätestens am Dienstag, den 1. April 2025, auf dem Konto sichtbar.
Wohngeld: Wer erhält die Leistung?
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen. Berechtigt sind der Verbraucherzentrale zufolge unter anderem:
- Rentnerinnen und Rentner, die nur eine kleine Rente beziehen
- Familien und Alleinerziehende, die nicht genug Einkommen haben, um ihre Mietkosten vollständig zu decken
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor
- Studierende, sofern sie kein BAföG beziehen
Seit der Wohngeldreform von 2023 haben mehr Menschen Anspruch auf die Leistung, und zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld erneut an die Preisentwicklung angepasst. Die Höhe hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miethöhe ab.
Wohngeld pünktlich erhalten: Das sollte beachtet werden
Da das Wohngeld von der jeweiligen Kommune überwiesen wird, können vereinzelt Verzögerungen auftreten. Wer am 1. April 2025 noch keine Zahlung erhalten hat, sollte laut der Verbraucherzentrale Folgendes tun:
- Kontoauszug prüfen: Manchmal verzögert sich die Buchung um einen Tag, besonders bei Wochenenden oder Feiertagen.
- Zahlungseingang beim Vermieter überprüfen: Falls das Wohngeld direkt an die Vermieterin oder den Vermieter überwiesen wird, kann dort nachgefragt werden.
- Bei der Wohngeldstelle nachfragen: Falls die Zahlung ausbleibt, ist die zuständige Wohngeldbehörde der richtige Ansprechpartner.
Zusammenfassend gilt: Das Wohngeld für April 2025 wird am 31. März 2025 ausgezahlt. In den meisten Fällen ist es spätestens am 1. April auf dem Konto, sodass Mieten pünktlich bezahlt werden können. Sollte die Zahlung ausbleiben, ist die Wohngeldstelle der Kommune die erste Anlaufstelle für Rückfragen.
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