Erst musste man sie tragen, jetzt sind sie theoretisch verboten: Streng genommen dürfen in Bussen und Bahnen in Wien inzwischen keine Corona-Masken mehr ohne medizinisches Attest getragen werden. "Wenn Sie zu den vorsichtigeren Zeitgenossen gehören, die in vollen Bussen, Bims (Straßenbahnen) und U-Bahnen weiterhin FFP2 tragen, dann könnten Sie ein Problem mit der Polizei bekommen", schrieb der Falter am Mittwoch in seinem "Wien-Newsletter".
Bis Ende Februar musste man im öffentlichen Nahverkehr in Wien noch eine Corona-Maske tragen. Seit Anfang März könnte man sich strafbar machen, wenn man sich weiterhin schützen möchte. Es könnte 150 Euro teuer werden, wenn man "an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind", heißt es im Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit.
Gesetz aus dem Jahr 2017 verbietet Corona-Masken in Wiener Bussen und Bahnen
Das Gesetz wurde im Jahr 2017 verabschiedet, um die Verschleierung muslimischer Frauen zu unterbinden. Die offizielle Version lautet Maßnahme zur "Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich". Ausnahmen gab es unter anderem für die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen und gesundheitliche Gründe. Für letztere verlangte die Polizei laut Falter ein ärztliches Attest – obwohl das im Gesetz so nicht vorgeschrieben ist.
Während der Corona-Pandemie war das Gesetz quasi außer Kraft gesetzt, denn die Maskenpflicht hebelte das Verhüllungsverbot aus. Doch seit dem Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist es wieder aktuell – und niemand weiß, wie man damit umgehen soll. Sollte die Polizei das Gesetz wie vor der Pandemie durchsetzen, kann sie von Maskenträgern ein ärztliches Attest verlangen. Jedoch ist es gleichzeitig inzwischen großteils gesellschaftlich akzeptiert, auch ohne dringende medizinische Gründe eine Maske zu tragen.
Sind Corona-Masken in Wiener Bussen und Bahnen wirklich verboten?
Eine Lösung für das Gesetzeswirrwarr scheint sich aktuell noch nicht abzuzeichnen. Wie der Falter berichtet, verweist das Justizministerium an das Innenministerium. Letzteres verweist an das Gesundheitsministerium und das verweist zurück an das Innenministerium. Es hieße allerdings, dass die Polizei "verhältnismäßig" einschreiten solle. Wenn eine Person eine gesundheitliche Begründung glaubhaft machen kann, falle keine Strafe an. Doch genau definiert ist die "gesundheitliche Begründung" nicht. Innen- und das Gesundheitsressort sollen jetzt über eine pragmatische Lösung beraten.