Arbeitslosigkeit kann jeden treffen, und dann ist es wichtig zu wissen, welche Unterstützung man vom Staat erwarten kann. Eine der häufigsten Fragen, die sich viele Menschen stellen, lautet: "Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen?" Dieser Artikel geht dieser Frage auf den Grund und bietet eine klare Übersicht über die Voraussetzungen und Ansprüche rund um das Thema.
ALG 1: Wie lange muss man arbeiten, um Arbeitslosengeld zu bekommen?
Das Arbeitslosengeld dient als finanzielle Absicherung für Personen, die ihren Job verloren haben, und die Kriterien für den Anspruch sind klar definiert. Laut der Agentur für Arbeit müssen Arbeitslose, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, in den letzten 30 Monaten vor ihrer Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden (Anwartschaftszeit). Neben der versicherungspflichtigen Beschäftigung können weitere Zeiten für den Anspruch einberechnet werden, zum Beispiel eine freiwillige Arbeitslosenversicherung (Selbstständigkeit), Erziehung von Kindern und Erhalt von Krankengeld.
Diese Regelung wurde jedoch ab dem 1. Januar 2023 für überwiegend kurz befristet Beschäftigte angepasst. Für diese Gruppe reichen nun bereits sechs Monate an versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus, um Arbeitslosengeld zu beziehen. Dies schreibt das Portal von Stiftung Warentest, test.de, in einem Artikel zu dem Thema. Allerdings müsse die Mehrheit der Beschäftigungen in dieser Zeit auf bis zu 14 Wochen befristet gewesen sein.
Arbeitslosengeld: Dauer auch vom Alter abhängig
Menschen, die Arbeitslosengeld beantragen wollen, sollten einen weiteren Faktor einberechnen: das eigene Alter. Denn dieses wirkt sich zusammen mit der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung direkt auf den Zeitraum aus, in dem man Arbeitslosengeld erhalten kann.
Wer jünger als 50 Jahre ist, kann in Deutschland maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Danach steigt die Bezugsdauer schrittweise an. Zum Beispiel können laut dem Portal t-online.de Personen, die zwischen 50 und 54 Jahre alt sind und mindestens 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, bis zu 15 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Für diejenigen, die 58 Jahre oder älter sind und mindestens 48 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, kann die Bezugsdauer sogar bis zu 24 Monate betragen.
Neben den Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es auch andere Aspekte, die für Antragsteller von Interesse sein könnten. So stellen sich viele die Frage, ob man neben dem Bezug von Arbeitslosengeld auch einen Nebenjob haben darf. Ebenso ist es wichtig zu wissen, ob die Freibeträge beim Arbeitslosengeld höher sind als beim Bürgergeld. Zudem gibt es Unterschiede zwischen dem Arbeitslosengeld und dem Bürgergeld, insbesondere was den Zeitpunkt des Bezugs und die damit verbundenen Vorteile betrifft. So können Arbeitslose unter bestimmten Bedingungen bestimmte Leistungen günstiger oder sogar ganz umsonst erhalten.