An den Weihnachtsfeiertagen 2024 haben viele Menschen frei. Doch welche Bedeutung haben die beiden gesetzlichen Feiertage? Lesen Sie hier die Antwort.
Am zweiten Weihnachtsfeiertag geht es weniger um die Geburt Jesu selbst, sondern viel mehr darum, dass Gott zum Mensch wurde und auf die Erde kam. Während der 1. Weihnachtsfeiertag in vielen Ländern in Europa und der Welt ein Tag ist, an dem nicht gearbeitet wird, ist am zweiten Weihnachtsfeiertag nicht überall frei. So müssen zum Beispiel die Franzosen am 26. Dezember arbeiten.
Zwei Weihnachtsfeiertage: Warum wird bis zum 26. Dezember gefeiert?
In der katholischen Liturgie ist der 26. Dezember außerdem dem heiligen Stephanus gewidmet. Er war der erste Märtyrer, also der erste Mensch, der wegen seines Glaubens an Jesus ermordet wurde.
Vor Martin Luther gab es in den einzelnen deutschen Herrschaftsgebieten zwischen einem und fünf Weihnachtsfeiertagen. Erst Luther vereinheitlichte die Weihnachtsfeiertage und setzte sie auf zwei fest. So ist es bis heute geblieben.
In vielen Ländern des Commonwealth, etwa Australien, Neuseeland oder Großbritannien wird der zweite Weihnachtsfeiertag auch boxing day genannt. An diesem Tag bekommen Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern traditionell kleine Geschenke in Schachteln - auf englisch "box" genannt.
Weihnachten 2024: Der Großteil der Menschen ist auch an den zwei Weihnachtsfeiertagen erreichbar
Weihnachtsfeiertage und Arbeit ist ohnehin ein Kapitel für sich - auch bei uns. Die meisten Berufstätigen in Deutschland sind über die Feiertage dienstlich erreichbar, hat eine Umfrage von Bitkom Research ergeben.
Nur etwa jeder Vierte (27 Prozent) schaltet demnach komplett ab. Zwei Drittel sind dagegen telefonisch (65 Prozent) oder über einen Messenger-Dienst wie Whatsapp (65 Prozent) erreichbar. Und mehr als die Hälfte der Beschäftigten (55 Prozent) schaut auch Weihnachten und Neujahr in die beruflichen E-Mails. An der Umfrage haben 531 Berufstätige ab 14 Jahren teilgenommen.
Häufigster Grund für die Erreichbarkeit: Der Boss verlangt es. Pflicht wird es dadurch aber eigentlich nicht. Denn Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht dazu verdonnern, im Urlaub oder an den Weihnachtsfeiertagen erreichbar zu sein. (AZ)
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