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Was tun nach Hundebiss? Warum Sie die Polizei rufen und auch bei einem leichten Biss zum Arzt sollten

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Was tun nach Hundebiss? Warum Sie die Polizei rufen und zum Arzt sollten

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    Auch ein leichter Hundebiss kann gefährlich sein.
    Auch ein leichter Hundebiss kann gefährlich sein. Foto: Stefan Sauer, dpa (Symbolbild)

    Laut dem Deutschen Ärzteblatt sind Tierbissverletzungen ein häufiges Ereignis. Dabei werden ungefähr 60 bis 80 Prozent der Bissverletzungen durch Hunde verursacht. Doch: Was tut man eigentlich, wenn man von einem Hund gebissen wurde? Kann man die Wunde selbst versorgen oder sollte man zum Arzt gehen? Und empfiehlt es sich die Polizei einzuschalten oder doch lieber das Ordnungsamt?

    Sollte man nach einem Hundebiss zum Arzt?

    Eine Hundebiss kann unterschiedliche stark ausfallen. Bei einer schweren Verletzung sollte man den Krankenwagen rufen oder die nächstgelegene Notaufnahme aufsuchen. Vor allem dann, wenn sich die Blutung nicht stoppen lässt.

    Bei einer leichten Bisswunde ist es hingegen nicht nötig den Notruf zu verständigen. Trotzdem sollte man so schnell wie möglich seine Hausarzt aufsuchen. Am besten noch am gleichen Tag. Denn laut NetDoktor besteht auch bei oberflächlichen Bisswunden die Gefahr, dass eine lebensbedrohliche Tetanus- oder Tollwut-Infektion auftritt.

    Wie verhält man sich nach einem Hundebiss?

    Wer von einem Hund gebissen wird, sollte als erstes die Wunde versorgen. Die Experten der AOK empfehlen hier folgendes Vorgehen:

    • Sobald die Blutung aufhört, sollte man die Wunde mit klarem, lauwarmen Wasser ausspülen.
    • Danach sollte man die Wunde mit Wunddesinfektionsmittel desinfizieren.
    • Wenn die Wunde klein ist, kann man sie mit einem Pflaster verbinden. Bei größeren Wunden sollte man eine sterilen Wundauflage und einer Mullbinde verbinden.
    • Danach sollte man so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen.

    Tollwut und Tetanus: Wie gefährlich ist ein Hundebiss

    Schwere Hundebisse können laut NetDoktorschwere Haut-, Muskel-, Nerven-, Gefäß- und Knochenverletzungen verursachen. Doch auch oberflächliche Wunden sind gefährlich. Denn der Speichel von Hunden enthält viele Bakterien. Nach einem Biss besteht die Gefahr, dass sich die Wunde infiziert.

    Im schlimmsten Fall kann man an Tetanus oder Tollwut erkranken. Wer seinen Impfpass verloren hat und nicht mehr weiß, ob er gegen Tetanus oder gegen Tollwut geimpft ist, sollte deswegen sofort nach dem Biss einen Arzt aufsuchen.

    In Europa gelten nicht alle Mitgliedstaaten als tollwutfrei. Gerade, wenn man im Ausland von einem Hund gebissen wurde, sollte man keine Sekunde verlieren und sich umgehend gegen Tollwut impfen lassen. Das ist während der Inkubationszeit noch möglich. Ist die Krankheit erst einmal ausgebrochen, gibt es keine Rettung mehr.

    Wie schnell tritt eine Infektion nach einem Hundebiss auf?

    Neben Tetanus und Tollwut kann es aber noch zu zahlreichen anderen Infektionen kommen. Laut den Experten der AOK kann eine Wundinfektion ungefähr zwölf bis 24 Stunden nach dem Biss auftreten. Aber Vorsicht: Wenn man nach 24 Stunden noch keine Entzündungssymptome hat, bedeutet das nicht, dass man Glück gehabt hat. Es ist auch möglich, dass die Infektion erst nach mehreren Tagen auftritt.

    Die AOK warnt deswegen: „Wird eine Bissverletzung nicht oder nicht ausreichend behandelt, steigt das Infektionsrisiko. Aus einer lokalen Infektion an der Bissstelle kann eine systematische Infektion entstehen, bei der sich der Erreger im ganzen Körper ausbreitet.“ Im schlimmsten Fall könne eine Amputation notwenig werden, um ein sich ausbreitenden Infektion zu stoppen. Auch Bewegungseinschränkungen durch unbehandelte Schäden an Gewebe, Sehnen, Muskeln oder Knochen sowie als Folge von Operationen seien möglich.

    Laut der AOK können folgenden Symptome auf eine Infektion hinweisen:

    • Rötungen
    • Schwellungen
    • eitrige Absonderungen
    • pochende Schmerzen
    • allgemeines Unwohlsein und Fieber

    Hundebiss beim Kind: Warum Kleinkinder besonders gefährdet sind

    Laut der Deutschen Ärztezeitung sind über die Hälfte aller Opfer von Hundebissen unter zwölf Jahre alt. Gerade bei Kleinkindern und Säuglingen ist die Verletzungsgefahr besonders hoch.

    Die AOK rät deswegen: Eltern sollten ihre Kinder schon früh über den richtigen Umgang mit Haustieren aufklären und ihnen beibringen, dass es keine „Spielzeuge“ oder „Kuscheltiere“ sind, „sondern sensible Lebewesen, mit denen man rücksichtsvoll umgehen muss“.

    Folgende Verhaltensregeln sollten laut der AOK sowohl Kinder als auch Erwachsene beachten, wenn sie mit Hunden interagieren:

    • Man sollte sich auf keinen Fall aggressiv gegenüber den Tieren verhalten und sie etwa am Schwanz ziehen.
    • Man sollte sich bemerkbar machen, wenn man auf einen Hund zugeht, damit man das Tier nicht erschreckt.
    • Man sollte nicht wegrennen, wenn ein Hund auf einen zuläuft. Das könnte seinen Jagdinstinkt wecken.
    • Man sollte dem Hund nicht das Futter wegnehmen.
    • Und man sollte einem Hund nicht direkt in die Augen schauen, sondern seinen Blick auf die Ohren oder den Körper richten.

    Wie sieht es rechtlich aus? Ist eine Hundebiss eine Straftat?

    Laut dem Portal Anwalt.de unterscheidet man bei Hundebissen zwischen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung.

    Eine gefährliche Körperverletzung komme dann in Betracht, wenn der Hundebesitzer sein Tier als Waffe einsetzt und ihn auf eine andere Person hetzt.

    Wesentlich häufiger kommt es laut Anwalt.de allerdings zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Hundebesitzer wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung. Das kann der Fall sein, wenn ein Hund ohne Leine einen anderen Menschen beißt.

    Sollte man nach einem Hundebiss die Polizei rufen?

    Laut den Experten der Allianz steht einem Schmerzensgeld zu, wenn man von einem Hund gebissen wird. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt davon ab, wie schwer die Verletzung ist und ob man Mitschuld an dem Biss trägt. Eine Pauschale gibt es laut der Allianz nicht.

    Die Experten der Advocard Rechtsschutzversicherung empfehlen folgendes Vorgehen nach einem Hundebiss:

    • Zuerst sollte man die Personalien und Versicherungsdaten des Hundebesitzers notieren. Im Zweifelsfall könne man das auch der Polizei überlassen. Das mache die Beweissicherung einfacher.
    • Danach sollte man eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aussuchen, um die Verletzungen begutachten, behandeln und dokumentieren zu lassen.

    Einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hat man übrigens auch, wenn man den Vorfall nicht bei der Polizei oder dem Ordnungsamt meldet. Doch vor allem, wenn man keinen Besitzer ausfindig machen kann, weil der Hund frei herumläuft, ist es ratsam die Behörden einzuschalten. Sie können das Tier einfangen und den Besitzer ermitteln.

    Übrigens: Wer ein schwer zu kontrollierenden Hund hat, sollte über eine Hundehaftpflichtversicherung nachdenken.

    Muss man einen Hundebiss bei Veterinäramt melden?

    Beim Veterinäramt muss man einen Hundebiss laut der Allianz nicht melden. Wenn man jedoch das Gefühl hat, dass der Hund ein hohes Aggressionspotenzial gezeigt hat und wieder beißen könnte, empfiehlt es sich den Vorfall zu melden. Auch, um andere mögliche Opfer zu schützen.

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