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Bürgergeld: Wer bekommt den Sofortzuschlag?

Bürgergeld

Wer bekommt den Sofortzuschlag beim Bürgergeld?

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    Sofortzuschlag für die Kleinen: Nicht nur für ganz junge Bürgergeld-Bezieher gibt es die monatliche Extraleistung.
    Sofortzuschlag für die Kleinen: Nicht nur für ganz junge Bürgergeld-Bezieher gibt es die monatliche Extraleistung. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa (Symbolbild)

    Auch wenn einige Projekte der Ampel-Regierung kritisch begleitet werden, ist wohl kaum eines so hitzigen Diskussionen ausgesetzt wie das Bürgergeld. Mit Beginn des Jahres 2023 als Nachfolger von Arbeitslosengeld II – also Hartz IV – gestartet, gab es bereits diverse Anpassungen, wie etwa die Erhöhung der Regelsätze, die zum Jahresbeginn 2024 deutlich anstiegen.

    Daneben können Bezugsberechtigte diverse weitere Leistungen bekommen, werden etwa bei der Bezahlung der Miete oder des Schulbedarfs unterstützt. Für die Oppositionsparteien Union und AfD geht das deutlich zu weit, auch die FDP steht dem Prestige-Projekt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kritisch gegenüber.

    Ein oft genannter Punkt: Das Bürgergeld würde die Menschen geradezu animieren, lieber von Sozialleistungen zu leben, als für ihr Geld arbeiten zu gehen. Auch von Kündigungen aus dieser Motivation heraus ist die Rede. Letztlich dreht sich die Diskussion immer wieder darum, dass es in Deutschland mittlerweile zu unattraktiv sei, bestimmte Arbeiten anzunehmen, weil dank des Bürgergelds genug Geld auf das Konto wandere.

    In diesem Artikel wird der Sofortzuschlag beim Bürgergeld behandelt.

    Bürgergeld: Was steckt dahinter?

    Laut dem Bundesarbeitsministerium soll das Bürgergeld allen Beziehern ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, falls diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Die persönlichen Umstände der erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen werde berücksichtigt und gemeinsam passende Pläne erarbeitet. Letztlich ist das Hauptziel, diese Bürger wieder in Arbeit zu bringen - hierzu wird ein Kooperationsplan entwickelt.

    Wie die Bundesagentur für Arbeit betont, müssen Bezugsberechtigte mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für ihre Rente noch nicht erreicht haben, in Deutschland wohnen und ihren Lebensmittelpunkt hier haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Zudem muss die Person selbst oder ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft als hilfebedürftig gelten.

    Grundsätzlich müssten zuerst die eigenen Mittel eingesetzt werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dafür greifen jedoch auch Freibeträge.

    Sofortzuschlag beim Bürgergeld: Was ist damit gemeint?

    Der Sofortzuschlag wird laut Familienministerium seit Juli 2022 – also noch vor dem Start des Bürgergelds – ausgezahlt. Er umfasst 20 Euro, die von Armut betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zustehen, um ihre Chancen zu verbessern, bis die für das Jahr 2025 geplante Kindergrundsicherung umgesetzt ist. Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sind etwa 2,9 Millionen Menschen in Deutschland bezugsberechtigt.

    Dieser Kindersofortzuschlag steht demnach Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu, die Anspruch haben auf:

    • Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
    • für die Kinderzuschlag bezogen wird

    Das Zweite Sozialgesetzbuch oder auch SGB II behandelt das Bürgergeld. Demnach beziehen Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder - wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind - selbst hilfebedürftig sind, den Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Die Bundesregierung nennt Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 als bezugsberechtigt. Diese umfassen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sowie Volljährige in Einrichtungen.

    Ausgezahlt wird der Betrag durch die Stellen, die auch die jeweilige Grundleistung auszahlen. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

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