Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Corona-Test kostenlos: Für wen? Nachweis & Selbstbeteiligung

Corona-Bürgertest

Wann und für wen ist der Corona-Test jetzt noch kostenlos?

    • |
    Ein solcher Corona-Bürgertest ist für die meisten Deutschen nicht mehr kostenlos. Das gilt aber nicht für alle.
    Ein solcher Corona-Bürgertest ist für die meisten Deutschen nicht mehr kostenlos. Das gilt aber nicht für alle. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Seit dem 30. Juni 2022 ist der Corona-Bürgertest nicht mehr kostenlos - zumindest für weite Teile der Bevölkerung. Die staatlich subventionierten Drei-Euro-Tests und das kostenlose Freitesten wurden nun auch abgeschafft. Einige Menschen können aber noch immer kostenlose Corona-Schnelltests in Anspruch nehmen. Ein Überblick.

    Für wen sind Corona-Tests kostenlos?

    Kostenlos sind die Corona-Tests seit dem 30. Juni nur noch für "bestimmte Risikogruppen", wie es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ausdrückte. Im Januar 2023 wurde das kostenfreie Angebot noch weiter eingeschränkt. Damit wurde auch das "Freitesten" kostenpflichtig. Wer eine überstandene Infektion bescheinigt haben möchte, muss den Schnelltest selbst zahlen. Hintergrund sind nach laut Bundesgesundheitsministeriums die Lockerungen bei den Corona-Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern.

    Damit haben nur noch folgende Menschen Anrecht auf einen kostenfreien Corona-Schnelltest:

    • pflegende Angehörige
    • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
    • Medizinisches Personal, das sich vor der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss

    Außerdem Besucher, Patienten und Bewohner folgender Einrichtungen:

    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge

    Die neuen Testregeln sollen bis 28. Februar 2023 gelten.

    Wie kann man nachweisen, dass man einen kostenlosen Test bekommt?

    Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen, heißt es vom Gesundheitsministerium. Das passiert etwa durch eine Selbstauskunft oder in einem Formular, das Besucher von Pflegeeinrichtungen vor ihrem Besuch ausgehändigt bekommen. Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle darlegen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, etwa durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.

    Corona-Bürgertest für drei Euro abgeschafft

    Bis vor Kurzem gab es staatlich subventionierte Schnelltests für drei Euro, den sogenannten "Bürgertest mit Eigenbeteiligung". Dieses Angebot wurde allerdings abgeschafft. Als Begründung für das Aus der Drei-Euro-Corona-Tests hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium, das Angebot sei wenig angenommen worden.

    Skepsis und Kritik bei Testzentren - Lauterbach verteidigt die Regelungen

    Für die Betreiber von Testzentren sind die angepassten Regelungen eine große Herausforderung. Durch die Belege, die verlangt werden müssen, entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand. Dieser sei laut einigen Betreibern gar nicht zu bewältigen. Außerdem könnten die Angaben von den Getesteten kaum überprüft werden.

    "Einen Nachweis, ob ich wirklich heute Oma Erna im Pflegeheim besuche, gibt es natürlich nicht. Den können wir auch nicht überprüfen und schon gar nicht aufbewahren", kritisierte der Geschäftsführer von Coronatest.de, Benjamin Föckersperger, im Sommer im ZDF: "Das riecht schon jetzt wieder nach massivem Missbrauch, den wir da zu erwarten haben."

    Lauterbach verteidigte die Regelungen. "Wenn die Großmutter im Pflegeheim ist, dann braucht man von der Pflegeeinrichtung ein Formblatt, das unterschrieben ist. Das muss hinterlegt werden", wies er die Kritik im ZDF zurück. Er sieht den Aufwand als überschaubar an, räumte aber ein: "Man ist immer auf die Ehrlichkeit der Bürger angewiesen."

    Derweil moniert die Tübinger Ärztin Lisa Federle laut der Deutschen Presse-Agentur, dass Schnelltests oft nicht zuverlässig seien. Die Medizinerin schildert Fälle von Patienten, die mehrere negative Ergebnisse bekommen hätten, obwohl sie offensichtlich Corona-Symptome gezeigt hätten. Der anschließende PCR-Test falle dann oft positiv aus. "Ich würde mir deshalb wünschen, dass wieder verstärkt PCR-Tests gemacht werden und die Zuverlässigkeit dieser Tests stärker hervorgehoben wird", erklärt Federle.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden