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Wahlkampf-Flyer: Kein Ermittlungsverfahren nach AfD-«Abschiebetickets»

Wahlkampf-Flyer

Kein Ermittlungsverfahren nach AfD-«Abschiebetickets»

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    Keine Ermittlungen nach umstrittener Aktion mit «Abschiebetickets». (Archivbild)
    Keine Ermittlungen nach umstrittener Aktion mit «Abschiebetickets». (Archivbild) Foto: Carsten Koall/dpa

    Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird wegen der umstrittenen «Abschiebeticket»-Aktion von Karlsruher AfD-Politikern kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die rechtliche Prüfung der an Flugzeugtickets angelehnten Flyer habe ergeben, dass der Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung nicht gegeben sei, wie ein Sprecher der Anklagebehörde sagte. Zuvor hatte der SWR berichtet.

    Die «Abschiebetickets» waren im Zuge einer Wahlkampf-Aktion zur letzten Bundestagswahl in diverse Karlsruher Briefkästen geworfen worden. Das Abflugdatum war auf den Tag der Bundestagswahl am 23. Februar datiert gewesen für die Reise: «Von: Deutschland – Nach: Sicheres Herkunftsland». Daraufhin waren mehrere AfD-Politiker angezeigt worden. Die Aktion hatte für großes Aufsehen und Kritik gesorgt.

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