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Wärmeplanungs-Gesetz: Heizung: Müssen Eigentümer und Mieter ihren Verbrauch künftig melden?

Wärmeplanungs-Gesetz

Heizung: Müssen Eigentümer und Mieter ihren Verbrauch künftig melden?

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    Künftig sollen Kommunen und Städte die Heizdaten ihrer Einwohner ermitteln - doch wer soll sie melden?
    Künftig sollen Kommunen und Städte die Heizdaten ihrer Einwohner ermitteln - doch wer soll sie melden? Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa (Symbolbild)

    Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) wollen den Ausbau der ökologischen Heizträger vorantreiben. Hierzu hat sich die Ampel-Koalition nach Angaben aus dem Bauministerium auf das sogenannte Wärmeplanungs-Gesetz geeinigt. Aber was bedeutet das Wärmeplanungs-Gesetz eigentlich für Eigentümer und Mieter?

    Wärmeplanungs-Gesetz für Kommunen und Städte: Worum geht es?

    Das Wärmeplanungs-Gesetz nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht. Sie sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur mittels Wärmeplänen bis zum Jahr 2045 klimaneutral umbauen wollen. Für Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen sie bis Ende 2026 vorliegen, kleinere Kommunen sollen zwei Jahre länger Zeit haben. Doch welche Daten stehen im Fokus, und welche Rolle spielen dabei diejenigen, deren Heizdaten ermittelt werden sollen?

    Wärmeplanungs-Gesetz: Was kommt auf Eigentümer und Mieter künftig zu?

    Künftig sollen die Heizungs-Daten der Bürgerinnen und Bürger kommunal gesammelt und ausgewertet werden. Dazu sollen "gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr" erfasst werden, wie es in einem Passus des Gesetzes heißt, der unter anderem der Bild-Zeitung vorlag. Der Vorstoß soll dabei an die bestehende Praxis der kommunalen Wärmeplanung anknüpfen. 

    Ermittelt werden sollen demnach der Verbrauch der letzten drei Jahre, sowie die Heizungsart, Auslastung und das Baujahr der Heizung. Auch die Lage der Immobilie soll in die Erfassung mit einfließen, sowie Daten zu Wärmenetzen und Trassenlängen.

    Ansprechpartner für die Kommunen sollen dabei die Netzbetreiber und Industrieunternehmen sein, die zur Wärmeplanung die Daten zu Energieträgern und Verbräuchen bereitstellen sollen. Zu Gerüchten, die die Bild streute, äußerte sich das Bauministerium wie folgt: "Die Daten werden hierbei entgegen der Darstellung bei Bild nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern erhoben, sondern bei den Betreibern der Energieinfrastrukturen, denen diese Daten ohnehin vorliegen." Hauseigentümer und Mieter müssen daher selbst nicht aktiv werden. Dies bestätigte das Ministerium auch noch einmal auf seiner Website.

    Übrigens: Ab 2024 darf nicht mehr jede Heizung eingebaut werden.

    Wofür braucht der Staat die Daten zum Heizverbrauch?

    Mithilfe der gesammelten Daten sollen die Kommunen "zunächst im Rahmen einer Bestandsanalyse den Ist-Zustand" ermitteln, um in einem zweiten Schritt die Wärmepotentiale vor Ort zu analysieren, so eine Sprecherin des Bauministeriums. "Das Kernstück der Wärmeplanung", so die Sprecherin auf bmwsb.bund.de weiter, "ist die Einteilung des beplanten Gebiets in Bereiche, die zentral über ein Wärmenetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z.B. eine Wärmepumpe oder ein Biomassekessel) versorgt werden können".

    Die Wärmepläne der Kommunen sollen eine wichtige Orientierung für Bürger sein, durch die sie erfahren sollen, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird, oder ob eine Umrüstung der Heizung, beispielsweise auf eine Wärmepumpe, sinnvoll ist. Das schaffe, so Ministerin Geywitz auf Twitter, "Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme".

    Kritik am Wärmeplanungs-Gesetz kommt von der Opposition

    Die parlamentarische Opposition kritisierte den Plan der Ampel scharf. "Nach dem Heizhammer kommt der grüne Heizpranger", sagte etwa CSU-Generalsekretär Martin Huber der dpa. Explizit den Grünen wirft Huber die Schaffung eines "Bürokratiemonsters" vor. Eine Veröffentlich der Heizdaten ("Heizpranger") sieht der Gesetzesentwurf allerdings nicht vor, auch liegt das zuständige Ministerium nicht in der Hand der Grünen.

    Ministerin Geywitz wehrt sich dagegen auf Twitter gerade gegen Kritik aus Bayern. "Bevor wieder alle Sozialismus, Brechstange oder Bürokratiemonster rufen, empfehle ich einen Blick ins bayrische Klimaschutzgesetz - Artikel 6 Erhebung von Kehrbuchdaten für eine räumlich hoch aufgelöste Energie- und Emissionsberichterstattung."

    Auch Karoline Otte von den Grünen kann den Sturm der Entrüstung nicht nachvollziehen. Der taz sagte sie: "Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Vorhaben für die Wärmewende, das sehen FDP und Union eigentlich auch so. (....) Es geht darum, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Heizungsarten und Wärmequellen genutzt werden, nicht darum, wer genau welche Heizung im Keller stehen hat."

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