Der in der Corona-Pandemie bundesweit bekannt gewordene Virologe Alexander Kekulé darf vorerst nicht mehr an der Universität in Halle forschen und lehren. Der Rektor der Martin-Luther-Universität sprach eine "vorläufige Dienstenthebung" gegen den Wissenschaftler aus, wie aus einem Schreiben hervorgeht, das am Mittwoch auch der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Kekulé kündigte rechtliche Schritte an. Die Universität in Halle äußerte sich nicht. "Prinzipiell kommentieren wir keine Personalangelegenheiten", sagte eine Sprecherin der Hochschule am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Vorläufige Dienstenthebung von Kekulé hat offenbar längere Vorgeschichte in Halle
Zuvor hatte die Mitteldeutsche Zeitung über den Fall berichtet. Klinikdirektoren der Universität wurden in dem Schreiben von der Entscheidung des Rektors vom 20. Dezember in Kenntnis gesetzt. Hintergrund ist laut Mitteldeutscher Zeitung ein Disziplinarverfahren. Dabei gehe es unter anderem um die Unterrichtsverpflichtungen des Professors, so der Zeitungsbericht. Die Sprecherin der Hochschule äußerte sich jedoch auch dazu unter Hinweis auf Interna nicht. Laut dem Schreiben gibt es für das Institut für Medizinische Mikrobiologie eine Interimsleitung.
Nach Angaben von Kekulé hat der Vorgang eine lange Vorgeschichte. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts. Nun versuche die Universität offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden, sagte er der dpa.
Kekulé wurde vor vielen Jahren Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universität. Der Virologe ist bundesweit bekannt. Er hatte früh vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Kekulé kritisierte zudem Politik und Wissenschaft bei der Bekämpfung der Pandemie. Kekulé ist regelmäßig Gast in Talk-Runden im Fernsehen. Er war von 2003 bis 2015 Mitglied der Schutzkommission im Bundesinnenministerium, die die Bundesregierung in wissenschaftlichen Fragen zum Zivilschutz und der Katastrophenhilfe beriet. Die Kommission wurde 2015 aufgelöst.
Beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) hat der Virologe einen Podcast, bei dem er sich zu Fragen rund um die Pandemie äußert. Der Sender wollte am Mittwoch nicht zu dem Fall Stellung nehmen.
Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, "dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird". (dpa)