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Urteil: Mord-Urteil: Pflegerin tötete vier Bewohner eines Behindertenwohnheims

Urteil

Mord-Urteil: Pflegerin tötete vier Bewohner eines Behindertenwohnheims

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    Die Angeklagte (3.v.r.) im Oktober im Gerichtssaal im Landgericht Potsdam. Jetzt wurde das Urteil verkündet.
    Die Angeklagte (3.v.r.) im Oktober im Gerichtssaal im Landgericht Potsdam. Jetzt wurde das Urteil verkündet. Foto: Carsten Koall, dpa

    Wegen der Tötung von vier Bewohnern eines Wohnheims für behinderte Menschen in Brandenburg ist eine ehemalige Pflegekraft zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Daneben ordnete das Landgericht Potsdam am Mittwoch die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Angeklagte sei des vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

    Mord und Totschlag

    In vielen Prozessen zu Gewaltverbrechen müssen die Gerichte entscheiden, ob die Tat als Mord oder Totschlag zu werten ist. Häufig weicht das Urteil in diesem Punkt dann auch von der Anklageschrift ab.

    Einen Menschen mit Vorsatz zu töten ist zumindest ein Totschlag nach Paragraf 212 des Strafgesetzbuches. Der übliche Strafrahmen hierfür beträgt 5 bis 15 Jahre Gefängnis.

    Bei Mord ist die Strafe im Normalfall "lebenslang" - frühestens nach 15 Jahren wird eine Entlassung auf Bewährung geprüft. Im Gegensatz zum Totschlag verjährt Mord außerdem nie.

    Für einen Mord müssen sogenannte Mordmerkmale vorliegen, die in Paragraf 211 definiert werden - etwa Habgier, Heimtücke oder andere "niedrige Beweggründe".

    Die Täterin war zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig

    Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Frau hatte die Taten laut eines psychiatrischen Gutachtens im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten wegen der psychischen Erkrankung der Frau die Unterbringung der 52-Jährigen in der Psychiatrie beantragt. Daneben hatte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot plädiert. Der Verteidiger der 52-Jährigen hatte gefordert, dass das Gericht die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anerkennt. 

    Eine Frau überlebte den Angriff der Pflegekraft

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am Abend des 28. Aprils vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt hatte. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt gewesen. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte den Angriff nach einer Notoperation. 

    Die Angeklagte hatte sich in ihrem Schlusswort bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Es tue ihr leid. (dpa)

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