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Urteil: Konzertveranstalter muss nicht für Michael Jacksons Tod zahlen

Urteil

Konzertveranstalter muss nicht für Michael Jacksons Tod zahlen

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    Marvin Putnam vertritt den Konzertveranstalter AEG anwaltlich im Fall Michael Jackson.
    Marvin Putnam vertritt den Konzertveranstalter AEG anwaltlich im Fall Michael Jackson. Foto: Irfan Khan (dpa)

    In den 1980er-Jahren war Michael Jackson ein Sänger. Doch das trat bald in den Hintergrund und Jackson wurde etwas, was er auch heute vier Jahre nach seinem Tod noch ist: Ein Markenartikel. Um die Frage nach der Schuld an seinem Tod, vor allem aber um viel Geld stritten in den vergangenen Monaten Jacksons Familie und Jacksons Konzertveranstalter. Nun hat ein Schwurgericht in Los Angeles sein Urteil gefällt: Der Konzertveranstalter ist nicht verantwortlich am frühen Tod des "King of Pop".

    Welche Schuld an Michael Jacksons Tod trägt der Konzertveranstalter?

    Jackson war Ende Juni 2009 in Los Angeles gestorben. Nur Tage später hatte seine Konzertserie mit 50 ausverkauften Shows beginnen sollen. Der Popstar brauchte Geld und Erfolg, der Markt brauchte Jackson. Deshalb hatte der Konzertveranstalter AEG Live dem 50-Jährigen einen persönlichen Arzt an die Seite gestellt, der für 150.000 Dollar im Monat den Star rund um die Uhr betreuen und arbeitsfähig machen sollte.

    Der Prozess um Michael Jacksons Tod

    Michael Jackson starb im Juni 2009. Von Ende September bis Anfang November 2011 stand sein Leibarzt vor Gericht.

    25. Juni 2009: Michael Jackson (50) stirbt an einer Vergiftung mit dem Narkosemittel Propofol. In den Mittelpunkt der Ermittlungen rückt Jacksons Privatarzt Conrad Murray, der ihm das Mittel möglicherweise gespritzt hat.

    4. September 2009: Jackson wird auf einem Prominentenfriedhof bei Los Angeles beerdigt.

    4. Januar 2011: Vor Gericht beginnt Murrays Anhörung. Zeugen sagen gegen ihn aus. Bald darauf wird er angeklagt.

    27. September 2011: Der Prozess gegen Murray beginnt in Los Angeles. Die Anklage wirft ihm «grobe Fahrlässigkeit» vor, die Verteidigung weist Jackson selbst die Schuld zu.

    3. Oktober 2011: Die Notärztin, die Jackson für tot erklären ließ, erhebt schwere Vorwürfe gegen den Leibarzt. Er habe ihr verschwiegen, dass er ein Narkosemittel verabreicht hatte.

    6. Oktober 2011: Eine Ermittlerin räumt vor Gericht Fehler bei der Spurensicherung ein.

    12. Oktober 2011: Ein Kardiologe wirft Murray vor, er habe seine ärztlichen Pflichten grob vernachlässigt. So habe er den Notarzt zu spät alarmiert. Zudem habe er die Wiederbelebungsversuche verpatzt.

    28. Oktober: Ein Facharzt erklärt, der Popstar habe sich die tödliche Dosis des Betäubungsmittels Propofol womöglich selbst gespritzt.

    7. November 2011: Die zwölf Geschworenen fällen ihr Urteil. Conrad Murray ist demnach schuldig.

    29. November 2011: Conrad Murray wird wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt.

    Doch dieser Dr. Conrad Murray erwies sich als nicht so selbstlos, wie man sich einen Arzt wünscht. Statt seinen Patienten umfassend, aber angemessen zu umsorgen, soll er ihm Propofol zum abendlichen Einschlafen gespritzt haben - ein starkes Betäubungsmittel, das sonst bei Operationen benutzt wird. Auch als Jacksons Körper kollabierte, schien Murray erst einmal eigene Interessen und nicht die seines Patienten zu verfolgen. Jackson starb, Murray musste wegen fahrlässigerTötung für zwei Jahre in Haft und soll in diesem Monat wieder freikommen.

    Für Jacksons Familie gab es so einen klaren Mitschuldigen am Tod des erfolgreichsten Familienmitglieds: AEG Live habe Murray angestellt, um Jackson gesund zuspritzen, koste es, was es wolle. Der Konzertveranstalter habe einen inkompetenten Arzt angeheuert, nur um Jackson für die Konzerte fit zu machen. Spätfolgen? Nebensache.

    Auf bis zu 1,5 Milliarden Dollar hätten sich die Einnahmeausfälle von Jacksons Tod belaufen, rechneten die Anwälte der Familie vor. Sie forderten für jedes der drei Kinder 85 Millionen Dollar und noch einmal 35 Millionen für seine Mutter Katherine. Dafür hätten sie aber auch nachweisen müssen, dass AEG Murray angeheuert hatte, obwohl sie ihn selbst für ungeeignet gehalten hätten.

    Vier Tage berieten die sechs Frauen und sechs Männer, dann kam ihr "nicht schuldig". Ohne Frage sei es AEG gewesen, der Murray anheuerte. Aber: "Wir hatten den Eindruck, dass er kompetent war", sagte der Geschworene Gregg Darden der "Los Angeles Times". "Das heißt nicht, dass wir ihn für moralisch sauber halten. Wäre das die Frage gewesen, hätten wir vielleicht anders entschieden. Er war letztlich moralisch nicht sauber." Aber: Das habe AEG nicht wissen können, der Veranstalter habe den teuren Arzt im guten Glauben engagiert.

    "Nicht glücklich" zeigte sich erwartungsgemäß der Anwalt von Katherine Jackson. Die 83-Jährige hatte den Urteilsspruch reglos verfolgt und war bald durch einen Hinterausgang verschwunden.

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    Erleichterung gab es hingegen bei AEG: "Wir haben eines der größten Genies der Musikwelt verloren", sagte AEG-Manager Randy Phillips der "LA Times". "Aber ich bin erleichtert und sehr dankbar, dass die Geschworenen klargestellt haben, dass weder ich noch sonst irgendwer bei AEG irgendetwas mit Michaels Tod zu tun haben." AEG-Anwalt Shawn Trell drückte die Erleichterung mit einem Satz aus: "Es ist schön, die ganze Sache im Rückspiegel zu haben." (dpa)

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