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Urteil: Knapp zwei Jahre Haft für Klimaaktivist nach Sitzblockaden

Urteil

Knapp zwei Jahre Haft für Klimaaktivist nach Sitzblockaden

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    Nach Blockaden ist ein 65-Jähriger Klimaaktivist nun zu fast zwei Jahren Haft verurteilt worden.
    Nach Blockaden ist ein 65-Jähriger Klimaaktivist nun zu fast zwei Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Nach der Teilnahme an Sitzblockaden ist ein 65-jähriger Aktivist der Klimagruppe Letzte Generation in Berlin zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Ein Jahr und zehn Monate Gefängnis ergingen gegen den Mann am Amtsgericht Tiergarten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Er habe sich der Nötigung, versuchten Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht. 

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Im Prozess ging es um Straßenblockaden, an denen sich der 65-Jährige beteiligt und laut Angaben der Sprecherin teils auch an die Fahrbahn geklebt hatte. Insgesamt seien 40 Fälle abgeurteilt worden.

    Haft für Aktivisten der „Letzten Generation“ in Berlin: Verteidigung plädierte auf Freispruch

    Die Staatsanwaltschaft hatte den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Nun werde das Gericht das Urteil schriftlich begründen. Im November 2023 hatte der Prozess begonnen.

    Relativ zu Beginn habe das Gericht einen Verständigungsvorschlag gemacht. Dem Mann sei gegen ein Geständnis eine Haftstrafe von einem Jahr mit Bewährung angeboten worden, hieß es. Die Verteidigung habe dem aber nicht zugestimmt.

    „Letzte Generation“: Angeklagter will Rechtsmittel einlegen

    Die Letzte Generation schrieb in einer Mitteilung, der 65-Jährige wolle gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Es zeige sich, dass die Justiz nicht wisse, wie sie mit dem Protest umgehen solle. Mit dem Urteil entferne man sich von Recht und Gesetz, hieß es vonseiten der Verteidigung des Angeklagten in der Mitteilung. «Statt einer von Verfassung wegen gebotenen Abwägung der gegeneinander streitenden Grundrechte wird hier Feindstrafrecht angewendet.»

    Erst im Juli war eine Klimaaktivistin nach Farbattacken und Straßenblockaden in Berlin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.

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    2 Kommentare
    Walter Koenig

    Zitat: Mit dem Urteil entferne man sich von Recht und Gesetz, hieß es vonseiten der Verteidigung des Angeklagten in der Mitteilung. Wer sich hier wirklich von Recht und Gesetz entfernt hat, darüber sollte der Herr Verteidiger mal gründlich nachdenken. Die Justiz sicher nicht, die urteilt nach den geltendem Recht. Aber man kann auch protestieren, ohne geltendes Recht zu brechen. Wer aber glaubt, das gelte für ihn nicht, der darf durchaus zu spüren bekommen, was der Rechtsstaat von solchen Allüren hält. Ich finde das Urteil gut, denn es sendet ein deutliches Signal an alle, die glauben, unter dem Deckmantel Protest Gesetze brechen zu können.

    Franz Xanter

    Und jetzt erwarte ich auch noch die Umsetzung und Durchsetzung der Schadenersatzforderungen der Airlines und Flughafengesellschaften, welche durch diese Straftäter von Klimaklebern betroffen waren.

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