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Urteil: Die wohl teuersten Pommes der Welt

Urteil

Die wohl teuersten Pommes der Welt

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    Diese goldenen Pommes kosten die Galerie laut Gerichtsurteil nun 2000 Euro.
    Diese goldenen Pommes kosten die Galerie laut Gerichtsurteil nun 2000 Euro. Foto: dpa

    Rund zwei Euro für ein Schälchen Pommes ist ein anerkannter Preis. 2000 Euro für nur zwei Kartoffelstäbchen, die dazu noch 22 Jahre alt sind, sorgt bei so manchem dagegen für Kopfschütteln. Grund für die stolze Summe ist das Gerichtsurteil des Oberlandesgericht München. Dieses hat dem Künstler Stefan Bohnenberger am Donnerstag 2000 Euro plus Zinsen zugesprochen, weil in seiner ehemaligen Galerie zwei 22  Jahre alte Pommesstäbchen verschollen sind. Diese hatte  Bohnenberger 1990 zu einem Kreuz übereinander gelegt und als Vorlage für seine Goldskulptur "Pommes d'Or" verwandt.

    Die Original-Pommes sind unauffindbar

    Sowohl die Skulptur "Pommes d'Or" als auch die eingetrockneten Pommesstäbchen aus der Vorlage waren 1990 für zwei Monate in einer Ausstellung zu sehen und standen zum Verkauf. Im Katalog hieß es:  "Im September 1990 wird in München ein Kreuz aus Gold hergestellt,  Abgüsse zweier Münchner Pommes. Dazwischen liegt die Metamorphose  eines profanen Alltagsgegenstandes in ein sakrales Kunstwerk." Weder die Skulptur noch die Vorlage fanden allerdings damals einen Abnehmer, sie wurden zu einem Gesamtpreis von 4200 D-Mark angeboten.

    Nachdem sich Bohnenberger und seine Galerie 2005 trennten,  wollte der Münchner Künstler zunächst seine Goldskulptur zurück und zog dafür vor Gericht. Im weiteren Verlauf dieses Rechtsstreits wollte er dann auch die Original-Pommes zurück. Diese bezeichnete die Galerie aber als unauffindbar.

    Das "Kunstwerk" hätte 2500 Euro eingebracht

    Vor Gericht vertrat der Künstler die Ansicht, nicht nur das  Goldpommeskreuz, auch das Originalpommeskreuz sei Kunst. Auf diese  Behauptung ging das Gericht in seinem Urteil aber nicht ein. Es  sprach Bohnenberger aber den Schadenersatz zu, weil im Prozess eine  Zeugin für das Gericht glaubhaft aussagte, dass sie für die  Original-Pommes 2500 Euro zahlen würde. Diese Aussage war für das  Gericht dem Urteil zufolge auch deshalb glaubhaft, weil die Frau  bereits eine Vielzahl von Werken des Künstlers besitzt. Sie sah den Preis für das Werk gerechtfertigt, da Bohnenberger als internationaler Künstler anerkannt ist. afp

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