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Urlaub mit Hund: Diese Einreiseregeln gelten in der EU

Reisen

Urlaub mit Hund: Diese Regeln gelten bei Reisen innerhalb der EU

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    Beim Strandurlaub im Ausland darf der Hund nicht fehlen. In der EU gelten für die Einreise bestimmte Regeln.
    Beim Strandurlaub im Ausland darf der Hund nicht fehlen. In der EU gelten für die Einreise bestimmte Regeln. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Sommer, Sonne, Strand und Meer - und Hund? Steht ein Urlaub ins Haus, müssen sich Besitzerinnen und Besitzer von Hunden überlegen, ob sie ihren geliebten Vierbeiner bei Freunden, Verwandten oder in einer Hundepension unterbringen oder ob er mit auf Reisen geht. Ist ein Urlaub mit Hund geplant, muss einiges beachtet werden, denn je nach Land gelten bestimmte Einreisebestimmungen für Hunde. Welche das innerhalb der EU sind, lesen Sie in diesem Artikel.

    Welche Bestimmungen gelten für Hunde bei der Einreise in ein EU-Land?

    Innerhalb der EU gelten für die Einreise mit Hund mehr oder weniger einheitliche Regeln. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) müssen Hunde, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • der Hund muss einen gültigen EU-Heimtierausweis haben
    • pro Person dürfen höchstens fünf Hunde (oder andere Heimtiere wie Katzen oder Frettchen) transportiert werden
    • der Hund muss gegen Tollwut geimpft sein
    • der Hund muss gechipt sein oder eine deutlich lesbare Tätowierung haben
    • Welpen unter 15 Wochen unterliegen einem Ein- und Durchreiseverbot innerhalb der EU
    • der EU zufolge muss der Hund außerdem gegen den Bandwurm "Echinococcus multilocularis" behandelt worden sein, wenn die Zielregion frei von diesem Bandwurm ist (Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland)

    Reisen mit Hund: Welche Dokumente werden benötigt?

    Der EU zufolge ist ein EU-Heimtierausweis für Reisen mit Hund zwischen den Ländern der Europäischen Union unerlässlich. Dieser entspricht nämlich einem Standard und gibt schnell Informationen zum Haustier, wie etwa den Microchip- oder Tätowierungscode, den Nachweis über die Tollwutimpfung und die Kontaktdaten der Besitzerin oder des Besitzers.

    Laut dem BMEL muss der Hund dem Heimtierausweis eindeutig zugeordnet werden können. Das klappt vor allem über den Mikrochip - seit 3. Juli 2011 ist der Mikrochip für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend - oder eine Tätowierung und die entsprechende Kennzeichnungsnummer im Pass.

    Darüberhinaus kann für Reisen mit Hund auch eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung nötig sein. Auch diese entspricht einem EU-Standard und wird benötigt, wenn jemand mit Hund aus einem Nicht-EU-Land einreist. Dabei darf die Bescheinigung bei der Ankunft nicht älter als zehn Tage sein.

    Wie viele Hunde dürfen mit auf Reisen gehen und wer muss sie begleiten?

    Mehr als fünf Hunde pro Person dürfen in der Regel nicht mitgenommen werden. Nehmen die Tiere aber zum Beispiel an einem Wettbewerb, an einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teil, darf diese Grenze bei Reisen innerhalb der EU laut dem BMEL überschritten werden.

    In diesem Fall müssen die Hunde aber mindestens sechs Monate alt sein und die Teilnahme an einer Veranstaltung muss schriftlich nachgewiesen werden können.

    Nehmen die Tiere nicht an einer Veranstaltung teil, müssen sie der EU zufolge die Vorschriften für die gewerbliche Einfuhr von Tieren in die EU erfüllen.

    Übrigens müssen Hunde und andere Heimtiere bei Reisen innerhalb der EU grundsätzlich mit ihrer Besitzerin oder ihrem Besitzer reisen. Der EU zufolge kann eine andere Person aber schriftlich dazu ermächtigt werden, das Haustier zu begleiten. Aber: Innerhalb von fünf Tagen nach der Einreise müssen Halter und Tier wieder vereint sein.

    Tollwut-Impfung und Entwurmung: Worauf ist beim Urlaub mit Hund zu achten?

    Wer mit seinem Hund Urlaub im EU-Ausland macht, muss den Vierbeiner gegen Tollwut impfen lassen. Dafür muss der Hund nach Angaben der EU mindestens zwölf Wochen alt sein und vor der Impfung gechipt worden sein. Da sich dem Impfschutz gegen Tollwut laut dem BMEL erst 21 Tage nach der Impfung voll ausgebildet hat, kann die Reise auch erst dann losgehen. Bei der Reiseplanung sollte diese Zeitspanne also berücksichtigt werden.

    Grundsätzlich unterliegen Welpen bis zu einem Alter von 15 Wochen einem Ein- und Durchreiseverbot. In einigen Ländern ist die Einreise unter bestimmten Voraussetzungen laut der EU dennoch erlaubt. Mit Tieren, die weniger als zwölf Wochen alt sind und noch nicht gegen Tollwut geimpft wurden, oder Tieren, die zwischen zwölf und 16 Wochen alt sind und noch keinen vollständigen Impfschutz haben, dürfen Besitzerinnen und Besitzer in folgende Länder reisen:

    • Österreich
    • Bulgarien
    • Kroatien
    • Tschechien
    • Dänemark
    • Estland
    • Finnland
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Rumänien
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Schweiz

    Um die nötigen Voraussetzungen zu erfüllen, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann dem Heimtierausweis eine Erklärung beigefügt werden, die besagt, dass der Welpe von der Geburt bis zur Reise nicht mit tollwutanfälligen wild lebenden Tierarten in Berührung gekommen ist. Die zweite Möglichkeit involviert die Mutter des Welpen. Reist diese mit und geht aus ihrem Heimtierausweis hervor, dass sie vor der Geburt gegen Tollwut geimpft wurde, ist alles in Ordnung.

    Für den Urlaub mit Hund in Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland gelten darüber hinaus noch weitere Bestimmungen. Der EU zufolge müssen Hunde zwischen 24 und 120 Stunden vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus behandelt worden sein.

    Übrigens: In manchen Ländern gilt dem Auswärtigen Amt zufolge eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht. Hundebesitzerinnen und -besitzer sollten sich vor der Abreise über die aktuellen Bestimmungen vor Ort informieren. Möglich ist das etwa bei bei der Botschaft oder dem Konsulat des Reiselandes.

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