Im Urlaub will man sich erholen und die Auszeit genießen, doch die Entspannung hat schnell ein Ende, wenn Reisende Opfer von Taschendieben werden. Der unbemerkte Griff nach dem Geldbeutel fällt Tätern besonders leicht, wenn es voll ist - vor Sehenswürdigkeiten, am Strand, an Bahnhöfen, in Bars und Restaurants sowie anderen Plätzen, an denen viele Menschen aufeinander treffen - beispielsweise am Gardasee in Italien.
Wird der Geldbeutel im Urlaub gestohlen, sind oft Bargeld, Ausweis, Führerschein, Papiere sowie EC- und Kreditkarte oder sogar der Reisepass weg. Was Sie im Fall der Fälle tun sollten, lesen Sie hier.
Geldbeutel im Urlaub gestohlen: So können Sie Ihre Karten schnell sperren lassen
Ist der Geldbeutel erst einmal weg - egal ob gestohlen oder verloren - heißt es schnell sein. Damit andere gar nicht erst die Chance haben, die gestohlene EC- oder Kreditkarte zu nutzen, sollten die Karten umgehend gesperrt werden. Möglich ist das über den Sperr-Notruf 116 116.
Der Verein wird eigenen Angaben zufolge seit 2002 von der Deutschen Bundesregierung unterstützt und will im Verlustfall von Zahlungskarten, Ausweisen und ähnlichen elektronischen Medien finanzielle Schäden sowohl für die Nutzer als auch die Herausgeber verringern. Jährlich werden über den Sperr-Notruf rund 1,5 Millionen Sperrungen und Sperrvermittlungen veranlasst (Stand: Februar 2023).
Laut der Verbraucherzentrale können viele Bankkarten über den Sperr-Notruf gesperrt werden. Innerhalb von Deutschland reicht ein Anruf bei der 116116, aus dem Ausland kann die Nummer +49 116116 gewählt werden. Bei Verbindungsschwierigkeiten gibt der Sperr-Notruf außerdem die Berliner Nummer +49 (0)30 40504050 an.
Sollte trotzdem keine Verbindung aufgebaut werden, kann das dem Verein zufolge an der Vorwahl liegen. Eine Liste aller Auslandsvorwahlen finden Sie hier. Die Sperrung einer Zahlungskarte ist übrigens kostenlos. Ob Ihre Bank an den Service des Sperr-Notrufs angeschlossen ist, können Sie auf der Seite des Vereins rausfinden.
Neben Bankkarten können noch weitere Dokumente und Accounts über den Sperr-Notruf gesperrt werden:
- EC-Karte
- Kreditkarte (beispielsweise Mastercard oder Visa)
- E-Personalausweis
- Online-Banking
- Telebanking
- SIM-Karten
- Mitarbeiterausweise
- Elektronische Signaturen
Für die Sperrung einer EC-Karte oder des Online-Bankings werden in der Regel die Kontonummer und die Bankleitzahl oder die IBAN benötigt. Bei der Kreditkarte reicht der Kartenherausgeber oder die Bankleitzahl. Für den E-Personalausweis wird das Sperrkennwort und für die Sperrung der SIM-Karte die Handynummer benötigt.
Übrigens: Wer auf seinem Smartphone Bezahldienste wie Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder Paypal nutzt und auch dieses gestohlen wurde, sollte sich Sperr-Notruf zufolge an den Anbieter sowie an die eigene Bank oder Sparkasse wenden, um Betrug zu verhindern. Über den Verein kann zudem die SIM-Karte gesperrt werden.
Geldbeutel im Urlaub gestohlen: Polizei und deutsche Botschaft
Im zweiten Schritt sollten sich Betroffene an die Polizei vor Ort wenden, schreibt die Ratgeberseite portemonnaie.org. Große Hoffnungen, den Geldbeutel schnell wiederzubekommen, sollten sich Urlauber zwar nicht machen, aber so kann der Diebstahl offiziell bestätigt werden.
Nützlich ist das beispielsweise, wenn neben dem Geldbeutel auch der Ausweis, Reisepass oder Führerschein weg ist. Denn in der deutschen Botschaft im Urlaubsland können in der Regel Übergangs-Papiere ausgestellt werden. Auf der Seite des Auswärtigen Amts sind alle Auslandsvertretungen aufgelistet, außerdem wird hier auch erklärt, wie man ein neues Reisedokument bekommt. Nach dem Urlaub können die verlorenen Dokumente dann erneut beantragt werden. Auch hierfür wird häufig die "Diebstahlbescheinigung" der Polizei benötigt.
Wer schon vor der Reise Fotos von allen wichtigen Dokumente macht, spart laut portemonnaie.org im Ernstfall in der Botschaft übrigens viel Zeit.