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Tiny-House-Baugenehmigung: Infos fürs Bauen in Deutschland

Tiny House

Tiny House Baugenehmigung: Das müssen Sie beachten

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    Tiny Houses können nicht einfach aufgestellt werden, denn sie brauchen eine Baugenehmigung.
    Tiny Houses können nicht einfach aufgestellt werden, denn sie brauchen eine Baugenehmigung. Foto: Daniel Bockwoldt, dpa

    Tiny Houses sind in aller Munde und immer mehr Menschen interessieren sich für ein kleines Eigenheim. Wer sich für ein Tiny House interessiert, muss auch an die Baugenehmigung denken. Dazu gibt es viele Mythen und auch Hersteller bewerben die Mikrohäuser oft mit falschen Informationen. Wir haben die grundlegenden Infos zur Baugenehmigung für Tiny Houses für Sie zusammengefasst.

    Was gilt als Tiny House?

    Laut Bundesverband Mikrohaus sind Kleinsthäuser "vollwertige Gebäude der Gebäudeklasse I und dienen zum temporären oder dauerhaften Wohnen".

    Tiny Houses brauchen - wie normale Wohnhäuser auch - einen Schlafbereich, eine Küche beziehungsweise Küchenzeile sowie ein Bad inklusive Toilette und Waschgelegenheit. Außerdem muss das Mikrohaus an die öffentliche Ver- und Entsorgung mit Wasser, Abwasser und Strom angeschlossen sein.

    Braucht man für ein Tiny House eine Baugenehmigung?

    Nach Angaben des Bundesverbandes Mikrohaus brauchen Tiny Houses grundsätzlich eine Baugenehmigung. Die Kleinsthäuser unterliegen den baurechtlichen Anforderungen für Wohngebäude, vor allen Dingen die Statik in regionalen Risikozonen und die energetischen Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen beachtet werden.

    Tiny Houses können entweder stationär oder mobil konstruiert sein. Wer ein Mikrohaus mit Rädern möchte, zum Beispiel als Anhänger, und damit auf der Straße fahren möchte, der benötigt zusätzlich zur Baugenehmigung auch eine Zulassung nach der Fahrzeugszulassungsverordnung. Entgegen vieler Gerüchte, brauchen alle Tiny Houses, egal welche Größe sie haben und ob sie Räder haben oder nicht, eine Baugenehmigung. Wer das nicht berücksichtige, hat einen Schwarzbau und das ist illegal, sagt Peter Pedersen, Präsident des Bundesverbandes Mikrohaus.

    Laut dem Bundesverband müssen Mikrohäuser nach bestimmten Standards klassifiziert sein:

    • Gartenhäuser: In den meisten Fällen sind Gartenhäuser Nebengebäude, die genehmigungsfrei sind, wenn sie keinen Aufenthaltsraum, keine Heizung und keine Toilette verbaut haben.
    • Wohnwagen: Tiny Houses auf Rädern, die mit einer Straßenzulassung auch als Wohnwagen genutzt werden können, sind nur auf ausgewiesenen Sondergebieten zugelassen. Das sind Flächen, die der Erholung dienen. Dauerhaft dort zu wohnen, ist nicht zulässig.
    • Wochenendhaus: Wer ein Tiny House als Wochenendhaus errichten möchte, darf das nur auf ausgewiesenen Gebieten, der der Erholung dienen. Auch hier darf nicht dauerhaft gewohnt werden.
    • Ferienhaus: Zulässig sind Mikrohäuser, die als Ferienhäuser genutzt werden, nur in Wohnsiedlungen und ausgewiesenen Ferienhaussiedlungen. Hier ist das Wohnen nicht dauerhaft erlaubt, allerdings ist eine gewerbliche Vermietung an Gäste möglich.
    • Wohnhaus: Tiny Houses, die als normales Wohnhaus genutzt werden möchten, können nur auf regulären Baugrundstücken errichtet werden. Dort kann dann auch dauerhaft gewohnt werden und auch eine gewerbliche Vermietung ist in der Regel möglich.

    Wie bekommt man eine Baugenehmigung für Tiny Houses?

    Wer ein Tiny House bauen möchte, benötigt zunächst ein geeignetes Grundstück. Die Kosten dafür unterscheiden sich je nach Bundesland stark. Ist ein Grundstück gefunden, muss zunächst noch eine Baugenehmigung eingeholt werden.

    Die Bauvorschriften für Wohnhäuser ergeben sich aus den Bauordnungen der Bundesländer. Jedes Bauvorhaben in Deutschland benötigt die Mitwirkung eines zugelassenen Ingenieurs oder Architekten, wie das Portal Tiny House.de mitteilt.

    Bevor eine Baugenehmigung erteilt werden kann, muss zunächst ein Bauantrag gestellt werden. Das Bauantragsverfahren ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern richtet sich nach der Bauordnung der jeweiligen Bundesländer. Die Dokumente, die für einen Antrag eingereicht werden müssen, können sich also unterscheiden, im Wesentlichen sind es aber folgende:

    • Lageplan des Grundstücks
    • Bauzeichnungen des Architekten, die beispielsweise Grundrisse und Schnitte enthalten
    • Nachweise zu Wärmeschutz, Dämmschutz und Statik
    • Berechnung der Grundflächenzahl des Hauses sowie der Geschossflächenzahl
    • Berechnung der Baukosten, die auf Grundlage der Gebührenberechnung erfolgt ist

    Sobald der Bauantrag fertig ist, kann er bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Nachdem die Behörde den Eingang bestätigt hat, hat sie zwei Monate Zeit den Antrag zu bearbeiten, wie Tiny House.de erklärt.

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