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Tiere: Tierische Entscheidung vor Gericht: Hahn Bigfoot muss ausziehen

Tiere

Tierische Entscheidung vor Gericht: Hahn Bigfoot muss ausziehen

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    Manchmal benennen Menschen ihre Tiere, ohne groß darüber nachzudenken. Vielleicht auch, weil sie davon ausgehen, dass das dem Tier ohnehin ganz egal ist. Ist das aber so? Steigt so einer Dogge der Name Herkules nicht vielleicht doch zu Kopf? Muss eine Katze namens Mausi nicht durcheinander kommen? Was, wenn so ein Name doch etwas mit Hund, Katz, Hamster oder Huhn macht? Womit wir bei Bigfoot wären. Bigfoot, das klingt nach großem haarigen Fabelwesen! Wenn ein Hahn aber so heißt, wie jener in einem Garten im Düsseldorfer Stadtteil Vennhausen, muss der sich nicht um Kopf und Kragen krähen? Gerade mal etwas mehr als zweihundert Quadratmeter, nennt man das etwa auf großem Fuß leben? 

    Der Garten – doch recht klein für einen Hahn wie Bigfoot

    Nein – befand jetzt auch in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Gärten in der betroffenen Siedlung seien doch eher recht klein, jedenfalls für einen wie Bigfoot – die Haltung widerspreche der Eigenart dieses Wohngebiets. Ob Bigfoot viel oder wenig kräht, sei nicht entscheidend, so das Gericht, baurechtlich gesehen hat ein Hahn hier nichts zu suchen. Die genervten Nachbarn waren schon lange der Meinung. Dass Bigfoot die Hennen vor Greifvögeln beschütze, dass er so Ruhe in den Hühnerhaufen bringe – spielte fürs

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