Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Technik: Online ausweisen mit Perso und Handy: So geht's

Technik
27.07.2023

Online ausweisen mit Perso und Handy: So geht's

Mit dem Personalausweis und der AusweisApp2 können Sie sich mithilfe Ihres Smartphones ausweisen.
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Den Personalausweis hat man unterwegs eigentlich immer dabei. Allerdings kann man sich inzwischen auch digital über das Smartphone ausweisen. Wie das funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Ob beim Online-Banking, der Beantragung von Dokumenten oder der Anmeldung bei verschiedenen Online-Diensten – in einer digitalisierten Welt wird es immer wichtiger, sich sicher und effizient online ausweisen zu können.

In Deutschland soll die E-ID-Funktion des Personalausweises (Perso) genau das ermöglichen. Allerdings hat es seit der Einführung im Jahr 2010 lange gedauert, bis man sich mit den auf dem RFID-Chip gespeicherten Daten ohne zertifiziertes Kartenlesegerät online ausweisen konnte. In Kombination mit einer App ist das jetzt allerdings möglich

Online ausweisen mit Perso und der Ausweis-App: Das sind die Voraussetzungen

Die E-ID, oder elektronische Identität, ist eine der Funktionen des deutschen Personalausweises, die es ermöglicht, sich digital auszuweisen. Mit der dazugehörigen Ausweis-App können Sie diese Funktion auf Ihrem Handy nutzen. Sie können laut dem offiziellen Personalausweisportal damit beispielsweise Altersverifikationen durchführen oder sich bei Online-Diensten anmelden.

Damit Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen können, benötigen Sie zunächst einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Im Chip des Personalausweises können Personaldaten und persönliche Merkmale sowie ein Foto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden, die Ausweisfunktion ist gerade bei etwas älteren Personalausweisen – vor dem Jahr 2017 – allerdings nicht standardmäßig freigeschaltet. Um dies nachzuholen, müssen Sie sich an das für Sie zuständige Bürgeramt wenden. Dieses wird die Ausweisfunktion für Sie aktivieren und Ihnen auch die PIN zukommen lassen, die Sie benötigen, um sich mit dem Perso digital ausweisen zu können. 

Weiterhin benötigen Sie für die Ausweisfunktion ein NFC-fähiges Smartphone und die Ausweis-App, die Sie kostenlos im Playstore von Google oder im App-Store von Apple herunterladen können. Ob Ihr Smartphone die Ausweis-App nutzen kann, erfahren Sie auf der offiziellen Website der App

Ausweis-App mit Perso nutzen: So funktioniert es

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann es losgehen. Die Ausweis-App kann die NFC-Technologie des Smartphones nutzen, um die Daten von Ihrem Personalausweis zu lesen. NFC steht für "Near Field Communication" und ist ein internationaler Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten. NFC-fähige Geräte sind dazu in der Lage, per Radiowellen den im Online-Ausweis integrierten RFID-Chip auslesen. Laut dem Portal heise.de wird derzeit an einer Möglichkeit gearbeitet, die Online-Ausweisfunktion in einer Wallet-App zu speichern und damit das Auslesen durch NFC abzuschaffen. Allerdings ist das momentan noch Zukunftsmusik. 

Der Prozess ist einfach:

  • Sie starten die App und tippen dort auf "Gerät und Ausweis prüfen" sowie danach auf "Prüfung starten". Damit die Prüfung erfolgen kann, müssen Sie Ihren Personalausweis nun nahe an das Handy halten.
  • Ist alles korrekt, sollte jetzt ein großer, grüner Haken erscheinen, zusammen mit einer Liste weiterer grüner Haken, die einzelne überprüfte Funktionen darstellen.
  • Klicken Sie nun auf "Fortsetzen" und wählen Sie einmal "Meine Daten einsehen" aus, um zu überprüfen, dass Ihre Daten korrekt ausgelesen wurden.
  • Sie sollten nun aufgefordert werden, Ihre sechsstellige PIN einzugeben, die Sie selbst festgelegt haben. Bestätigen Sie die Abfrage mit "Ja" und geben Sie ihre PIN ein.
  • Sie werden kurz darauf aufgefordert werden, sich gegenüber der Governikus GmbH & Co. KG auszuweisen. Dies ist normal, da diese Firma die Ausweis-App im Auftrag des BSI entwickelt hat.
  • Halten Sie Ihren Personalausweis erneut nahe an Ihr Handy. Ein grüner Haken und eine Liste Ihrer persönlichen Daten sollte jetzt anzeigen, dass der Vorgang erfolgreich war.

Online-Ausweisfunktion: Wo kann ich sie nutzen?

Sie haben die Ausweis-Funktion für einen bestimmten Vorgang genutzt, fragen sich jetzt allerdings, wo Sie die Ausweis-App ebenfalls verwenden können? Dann hilft ein Blick auf die offizielle Seite der App. Hier ist eine Auflistung der Anbieter zu finden, bei denen Sie sich mit der Online-Funktion ausweisen können. Laut dem Verbraucherportal chip.de nutzen derzeit rund 170 Anwendungen die Ausweis-App. Darunter die Kfz-Zulassungsbehörden, Telekommunikationsanbieter und Banken. Mit digitaler Ausweisfunktion können Sie BAföG-Anträge stellen, Arbeitslosengeld beantragen, eine Rentenauskunft einholen, Ihren Punktestand in Flensburg abfragen und noch vieles mehr. 

Achten Sie bei Online-Diensten auch darauf, ob im Programm oder der Anwendung das Logo der Ausweis-App angezeigt wird. Dies ist immer ein deutlicher Fingerzeig, dass Sie sich hier digital mit Ihrem Perso ausweisen können – auch, wenn der Anbieter vielleicht nicht in der oben genannten Liste auftaucht.