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Tanzverbot an Allerheiligen: Wo und ab wann gilt es?

Allerheiligen

Tanzverbot an Allerheiligen: Wo und ab wann gilt es?

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    Münchner und Münchnerinnen protestieren gegen das Tanzverbot an den sogenannten Stillen Tagen.
    Münchner und Münchnerinnen protestieren gegen das Tanzverbot an den sogenannten Stillen Tagen. Foto: Felix Hörhager, dpa

    Allerheiligen ist ein wichtiger katholischer Feiertag, der in fünf Bundesländern auch als gesetzlicher Feiertag gilt. Er wird jedes Jahr am ersten November begangen und ist nicht nur den Heiligen, sondern auch verstorbenen Verwandten gewidmet. Dementsprechend gilt Allerheiligen in Deutschland als Tag der Besinnung. In vielen Bundesländern sind bestimmte öffentliche Veranstaltungen verboten. Eingebürgert hat sich die Regel als sogenanntes "Tanzverbot", obwohl der Begriff gesetzlich nicht überall festgehalten ist. Aber wo gilt es und ab wann?

    Tanzverbot: Wo ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag?

    Allerheiligen ist in fünf Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag

    • Bayern
    • Baden-Württemberg
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland

    In welchen Bundesländern gilt ein Tanzverbot an Allerheiligen?

    Besonders streng ist das Tanzverbot in Bayern und Baden-Württemberg. In Bayern darf an Allerheiligen ab 2 Uhr nicht mehr gefeiert werden. In Baden-Württemberg hängt die Uhrzeit laut dem Feiertagsgesetz vom Wochentag ab: Fällt Allerheiligen auf ein Datum von Montag bis Freitag müssen Halloween-Partys um drei Uhr morgens die Musik abschalten. Fällt Allerheiligen auf Samstag oder Sonntag startet das Verbot erst um 5 Uhr. Hier der Überblick:

    1. Bayern: Tanzverbot an Allerheiligen ab 2 Uhr
    2. Baden-Württemberg: Tanzverbot an Allerheiligen ab 3 oder 5 Uhr
    3. Berlin: Kein Tanzverbot an Allerheiligen
    4. Brandenburg: Kein Tanzverbot an Allerheiligen
    5. Bremen: Kein Tanzverbot an Allerheiligen
    6. Hamburg: Kein Tanzverbot an Allerheiligen
    7. Hessen: Kein Tanzverbot an Allerheiligen
    8. Mecklenburg-Vorpommern: Kein Tanzverbot an Allerheiligen; stattdessen gelten in einigen Gemeinden an Allerseelen strengere Vorschriften.
    9. Niedersachsen: Kein Tanzverbot an Allerheiligen
    10. Nordrhein-Westfalen: Tanzverbot ab 5 Uhr
    11. Rheinland-Pfalz: Tanzverbot von 13 bis 20 Uhr
    12. Saarland: Tanzverbot ab 4 Uhr
    13. Sachsen: Kein Tanzverbot an Allerheiligen
    14. Sachsen-Anhalt: Kein Tanzverbot an Allerheiligen
    15. Schleswig-Holstein: Kein Tanzverbot an Allerheiligen
    16. Thüringen: Abhängig von Gemeinden, in denen Fronleichnam als Feiertag gilt. Dann sind "musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen" ab 3 Uhr morgens verboten.

    In allen Bundesländern, in denen Allerheiligen auch als gesetzlicher Feiertag gilt, ist der Tag besonders geschützt und öffentliche Veranstaltungen, die dem "ernsten Charakter" – wie es in vielen Feiertagsgesetzen heißt – widersprechen sind verboten. Aber auch in anderen Bundesländern, wie Thüringen beispielsweise gilt Allerheiligen als Gedenktag als besonders schützenswert.

    Ob das Tanzverbot an Stillen Tagen noch zeitgemäß ist, wird viel diskutiert. Immer wieder werden Proteste organisiert, zum Beispiel in München. Vor allem an Karfreitag wird das Verbot streng umgesetzt – das ist allerdings in vielen Bundesländern so, nicht nur in Bayern.

    Übrigens: Während bei uns über das Tanzverbot diskutiert wird, gilt der 1. November in Mexiko als Tag der Freude. Der Dia de Muerto wird mit Tanzveranstaltungen und bunten Paraden gefeiert. In Deutschland hingegen gibt es sogar eine Liste an Filmen, die als nicht für Stille Feiertage geeignet gelten.

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