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Studieren: Ohne Abi Medizin studieren: In diesen Bundesländern geht es

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Ohne Abi Medizin studieren: In diesen Bundesländern geht es

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    In Deutschland kann man in allen Bundesländern ohne Abitur Medizin studieren.
    In Deutschland kann man in allen Bundesländern ohne Abitur Medizin studieren. Foto: Waltraud Grubitzsch, dpa (Symbolbild)

    Ein harter Numerus clausus und ein nicht perfekter Abi-Schnitt - und dahin scheint der Traum, eines Tages Arzt oder Ärztin zu sein. Doch ganz so leicht dürfen sich Interessenten für das Medizin-Studium nicht abschütteln lassen. Denn es gibt in Deutschland durchaus die Möglichkeit, ohne Abitur Medizin zu studieren. Wie das geht, lesen Sie in diesem Artikel.

    Kann man ohne Abitur Medizin studieren?

    Allein im Vorjahr haben laut Statistischem Bundesamt 108.130 Menschen das Fach Allgemein-Medizin studiert, seit Jahren wächst das Interesse an Medizinstudiengängen. Seit 2009 lässt sich die Frage, ob man ohne Abi tatsächlich Medizin studieren kann, eindeutig mit "Ja" beantworten. Möglich macht das der Beschluss "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung".

    Medizin studieren ohne Abitur: Das sind die Voraussetzungen

    Um sich den Arzt-Traum zu verwirklichen muss eine Reihe an Voraussetzungen erfüllt sein. Laut dem Centrum für Hochschulforschung (CHE) sowie der Zeitschrift Unicum zählen dazu:

    • Wer eine abgeschlossene Ausbildung plus Berufserfahrung hat, kann eine berufliche Aufstiegsfortbildung machen und so Zugang zu allen Hochschulen erlangen.
    • Wer eine medizinische Ausbildung absolviert hat, kann sich ebenfalls auf einen Medizin-Studienplatz bewerben.
    • Auch über eine Wissensabfrage durch eine Eignungsprüfung kann das Tor zum Medizin-Studium geöffnet werden.
    • Manche Bundesländer und Universitäten bieten die Möglichkeit eines Probesemesters.

    Ohne Abi Medizin studieren: So ist die Lage in den Bundesländern

    Laut dem CHE unterscheiden sich die Kriterien für ein Studium der Medizin ohne Abitur von Bundesland zu Bundesland. Die gute Nachricht: In jedem Bundesland ist es möglich, ohne Abi Medizin zu studieren. Die schlechte Nachricht: Auch innerhalb der Hochschulen unterscheiden sich die Kriterien.

    Ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung lässt sich mittlerweile bundesweit an jeder staatlichen Hochschule Medizin studieren. Dazu zählen die Studiengänge rund um Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie. Es herrschen jedoch zum Teil erhebliche Unterschiede, was etwa Zugangsregelungen angeht, wie auch die Studien- und Serviceangebote der Hochschulen. Laut der Stiftung für Hochschulzulassung gelten für beruflich Qualifizierte folgende Regelungen:

    • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg wird der Nachweis über ein geführtes Beratungsgespräch benötigt. Genauso erforderlich ist es, an einer Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb der eigentlichen Studienberechtigung teilzunehmen. Die Universitäten Freiburg, Tübingen und Ulm lassen die Aufstiegsfortbildung durch Hochschulstart prüfen. Ausnahme: An der Universität Heidelberg/Heidelberg-Mannheim muss vor der Bewerbung selbst eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung beantragt werden.
    • Bayern: In Bayern muss die Feststellung des allgemeinen Hochschulzugangs durch eine Aufstiegsfortbildung direkt an den Hochschulen gestellt werden. Die Universitäten Erlangen-Nürnberg, Regensburg und Würzburg haben Vorabquoten für Bewerber mit fachbezogener Berufsausbildung und dreijähriger Berufspraxis eingerichtet. Auch in Bayern ist es nötig an einer Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb der eigentlichen Studienberechtigung teilzunehmen.
    • Berlin: In Berlin (FU Berlin für die Studiengänge Pharmazie und Tiermedizin) muss die Feststellung des allgemeinen Hochschulzugangs durch eine Aufstiegsfortbildung direkt an der Hochschule gestellt werden. Für die Charité Berlin (Studiengänge Humanmedizin/Zahnmedizin) prüft Hochschulstart die berufliche Qualifikation.
    • Hamburg: In Hamburg gelten eigens eingeführte Quoten. Beruflich Qualifizierte müssen sich an lokale Vorgaben halten.
    • Hessen: Für Hessen prüft Hochschulstart die berufliche Qualifikation. Auch in Hessen ist es nötig an einer Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb der eigentlichen Studienberechtigung teilzunehmen.
    • Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist es nötig an einer Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb der eigentlichen Studienberechtigung teilzunehmen. Dort prüft ebenfalls Hochschulstart die berufliche Qualifikation.
    • Niedersachsen: In Niedersachsen prüft Hochschulstart die berufliche Qualifikation.
    • Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz muss die Feststellung des allgemeinen Hochschulzugangs durch eine Aufstiegsfortbildung direkt an den Hochschulen gestellt werden.
    • Saarland: Im Saarland prüft Hochschulstart die berufliche Qualifikatkon.
    • Sachsen: In Sachsen gelten eigens eingeführte Quoten. Beruflich Qualifizierte müssen sich an lokale Vorgaben halten.
    • Sachsen-Anhalt: Auch in Sachsen-Anhalt prüft Hochschulstart die berufliche Qualifikatkon. Dort ist es nötig an einer Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb der eigentlichen Studienberechtigung teilzunehmen.
    • Schleswig-Holstein: Auch in Schleswig-Holstein prüft Hochschulstart die berufliche Qualifikatkon. Dort ist es nötig an einer Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb der eigentlichen Studienberechtigung teilzunehmen.
    • Thüringen: In Thüringen gibt es für Bewerber mit fachbezogener Berufsausbildung und anschließender dreijähriger Berufspraxis eine Vorabquote. Bewerbungen richten sich direkt an die Universität Jena.
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