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Streik: Was ist erlaubt? Wer darf streiken?

Warnstreik

Streik: Was ist erlaubt und wer darf streiken?

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    Wenn Tarifverhandlungen anstehen, sind auch Wanrstreiks oft nicht fern. Was ist aber eigentlich erlaubt und wer darf die Arbeit zum Protest niederlegen?
    Wenn Tarifverhandlungen anstehen, sind auch Wanrstreiks oft nicht fern. Was ist aber eigentlich erlaubt und wer darf die Arbeit zum Protest niederlegen? Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

    Verdi und andere Gewerkschaften rufen immer wieder zu Streiks auf. Dann bleiben Müllautos und Busse stehen, Kitas sind geschlossen, Briefe und Pakete kommen nicht an und an Flughäfen steht alles still. Auch in diesem Jahr ist es immer wieder zu Streiks gekommen und ab November könnten neue drohen. Sie sind laut Verdi zwar das letzte Mittel der Wahl, wenn es in Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stockt, aber ein bewährtes Druckmittel. Denn so können die Gewerkschaften ihren Forderungen besonderen Nachdruck verleihen.

    In Deutschland zählt das Recht zu streiken zu den Grundrechten. Das Bundesverfassungsgericht verweist dabei auf Artikel 9 des Grundgesetzes. Demnach dürfen sich Menschen zusammentun und für ein gemeinsames Ziel kämpfen, also beispielsweise Gewerkschaften oder aber Arbeitgeberverbände gründen. Beide Seiten verhandeln über die Arbeitsbedingungen und nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes gilt der Aufruf zum Streik dabei als rechtmäßiges Mittel auf Gewerkschaftseite, um Forderungen durchzusetzen. Aber was ist beim Streik eigentlich erlaubt und wer darf streiken?

    Was ist beim Streik erlaubt?

    Das Streikrecht in Deutschland ist nicht gesetzlich geregelt. Hier gilt das sogenannte Richterrecht. Was erlaubt ist und was nicht, geht also aus der bisherigen Rechtsprechungen hervor. Demnach dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit nur niederlegen, wenn sie mit dem Streik tariflich regelbare Ziele durchsetzen möchten. Politische Streiks sind nicht erlaubt.

    Bewegen sich Gewerkschaften aber innerhalb der vorgegeben Leitlinien, darf gestreikt werden und der Streik darf von Arbeitgeberseite nicht sanktioniert werden. Hintergrund ist die Arbeitskampfparität. Sie sorgt sozusagen für "Waffengleichheit" zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

    Das geht nicht: Mit ihren Aktionen dürfen Gewerkschaften Betriebe nicht in ihrer Existenz bedrohen. Deshalb sind Streiks über mehrere Tage hinweg eher unüblich. Empfindet der Arbeitgeber den Streikplan einer Gewerkschaft als unverhältnismäßig und geht dieser in seinen Augen zu weit, kann er beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Wird der Streik dann unterbunden, droht der Gewerkschaft eine Forderung auf Schadensersatz.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Warnstreik und einem Erzwingungsstreik?

    In Deutschland wird zwischen Warn- und Erzwingungsstreiks unterschieden. Relevant ist das besonders in Sachen Verhältnismäßigkeit.

    Warnstreiks sind in der Regel befristet und von kurzer Dauer. Laut Verdi gibt es aber keine rechtlichen Grenzen für die Dauer oder die Wiederholung von Wanrstreiks. Sie kommen zum Einsatz, wenn die Aufnahme von Tarifverhandlungen von Arbeitgeberseite abgelehnt wurde, kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt wurde oder die Verhandlungen "unbefriedigend verlaufen". Bevor eine Gewerkschaft zum Warnstreik aufrufen kann, muss sie erklären, dass sie glaubt, am Verhandlungstisch nicht weiter zu kommen.

    Anders als der Warnstreik, der auch während laufender Tarifverhandlungen möglich ist, wird zu Erzwingungsstreiks grundsätzlich aufgerufen, wenn die Verhandlungen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht zu einer Einigung geführt haben. In einem solchen Fall können Gewerkschaften zur unbefristeten und ununterbrochenen Arbeitsniederlegung aufrufen. Vorher bildet in der Regel ein formaler Beschluss die Grundlage für den Streik, die sogenannte Urabstimmung. Darin muss klar werden, dass die Gespräche aus Sicht der Gewerkschaft gescheitert sind.

    Streikrecht: Für wen gilt es und wer darf streiken?

    Grundsätzlich ist die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Streik der vorherige Aufruf durch eine Gewerkschaft. Laut Verdi richtet sich ein solcher Aufruf meist an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die der umkämpfte Tarifvertrag gilt. Aber auch nur ein Teil dieser Gruppe kann zum Streik aufgerufen werden. Am Streik teilnehmen dürfen dann alle, die von den Tarifverhandlungen betroffen sind, also nicht nur Gewerkschaftsmitglieder für die die Teilnahme laut Verdi verpflichtend ist.

    Neben Gewerkschaftsmitgliedern dürfen demnach alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer streiken, die von den Verhandlungen betroffen sind. Verdi nennt unter anderem Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, befristet Beschäftigte, Außendienstmitarbeiter, Arbeitnehmer in TeleArbeit, Auszubildende sowie Betriebs- und Personalratsmitglieder. Wichtig dabei: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich an einem Streik beteiligen, haben gegenüber dem Arbeitgeber die gleichen Rechte wie Gewerkschaftsmitglieder.

    Für Beamtinnen und Beamten gilt das nicht. Sie haben einen Sonderstatus, weil sie nicht als Arbeitnehmer gelten. Für sie gilt nach der aktuellen Rechtsprechungen ein Streikverbot. Verdi schätzt diese Auffassung allerdings als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ein und setzt sich neben anderen Gewerkschaften wie der GEW - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - für das Beamtenstreikrecht ein.

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