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Streik in Griechenland (21.9.23): Flughafen & Nahverkehr betroffen

Griechenland

Generalstreik in Griechenland: Flugausfälle erwartet

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    Schon im März 2023 kam es zu einem eintägigen Streik in Griechenland, der Flugausfälle und Verspätungen zur Folge hatte.
    Schon im März 2023 kam es zu einem eintägigen Streik in Griechenland, der Flugausfälle und Verspätungen zur Folge hatte. Foto: Socrates Baltagiannis, dpa (Archivbild)

    Schlechte Nachrichten für alle Griechenland-Urlauberinnen und -Urlauber: Am Donnerstag, 21. September, werden wegen eines landesweiten Streiks Einschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens erwartet. Verschiedene Gewerkschaften haben zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen, um gegen eine geplante Änderung des Arbeitsrechts zu protestieren. 

    Neben Fluglotsen wollen auch Mitarbeitende der Fähren, des öffentlichen Nahverkehrs und auch Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, wie Lehrer und Krankenhausmitarbeitende, in Streik treten. Das bedeutet unter anderem, dass es zu Flugausfällen und Verspätungen kommen könnte. Von Piräaus aus sollen keine Fähren zu den griechischen Inseln starten. Der Streik soll 24 Stunden andauern und den ganzen Donnerstag lang laufen.

    Streik in Griechenland aktuell: Flugausfälle erwartet

    Der ADAC rät Reisenden, sich vor Reiseantritt mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzten. Zu erwarten seien auch längere Check-in-Zeiten an den Flughäfen in Griechenland.

    Hintergrund des Streiks ist, dass der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis verschiedene Lockerungen plant, was das Arbeitsrecht angeht. Das betrifft unter anderem eine flexiblere Gestaltung von Arbeitszeiten – allerdings zum möglichen Nachteil für die Beschäftigten. Künftig sollen sie etwa verpflichtet werden können, samstags und sonntags zu arbeiten. 

    Generalstreik in Griechenland gegen neues Arbeitsrecht

    Auch "Beschäftigung auf Zuruf" mit einer Benachrichtungszeit von spätestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn plant Mitsotakis. Zudem soll es Beschäftigten erlaubt sein, in zwei Jobs parallel zu arbeiten und neben regulären acht Stunden am Tag weitere fünf Stunden bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt zu sein. (mit dpa)

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