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Strafmündigkeit in Deutschland: Ab wann?

Strafmündigkeit

Zwei Mädchen töten offenbar Zwölfjährige: Ab wann sind Kinder strafmündig?

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    Laut dem Strafgesetzbuch sind Kinder in Deutschland ab 14 Jahren strafmündig.
    Laut dem Strafgesetzbuch sind Kinder in Deutschland ab 14 Jahren strafmündig. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Die zwölfjährige Luise ist im nordrhein-westfälischen Freudenberg Opfer einer Gewalttat geworden. Wenige Tage später haben zwei zwölf- und 13-jährige Mädchen gestanden, sie getötet zu haben. Solche Fälle sind zwar selten, kommen aber immer wieder vor. Erst im Januar wurde ein 14-Jähriger tot in einem Wald im niedersächsischen Wunstorf gefunden. Auch in diesem Fall geht die Polizei davon aus, dass ein Gleichaltriger für den Tod verantwortlich ist.

    Strafmündigkeit in Deutschland: Verschiedene Stufen

    Das Strafgesetz in Deutschland behandelt Kinder und Jugendliche anders als Erwachsene. Aber was bedeutete das für junge Täterinnnen und Täter? Grundsätzlich ist man in der Bundesrepublik erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr strafmündig. Jüngere Kinder können nicht strafrechtlich belangt werden. Ab 14 Jahren fallen Jugendliche unter das Jugendstrafrecht. Dann sind sie teilweise strafmündig. Voll strafmündig ist man ab dem 18. Lebensjahr. Doch auch dann kann es Ausnahmen geben.

    Ab 18 Jahren ist man in Deutschland voll strafmündig

    Auch Volljährige können in Deutschland bis zum Alter von 21 Jahren noch unter das Jugendstrafrecht fallen. Dabei hängt vieles von der Beurteilung des Richters ab. Denkt er, der Volljährige könne wieder in das normale Leben zurückfinden, kann das Jugendstrafrecht angewendet werden. Dabei geht es darum, ob der Angeklagte Reue zeigt oder berufliche Zukunftspläne hat. Ab dem Alter von 21 Jahren gilt dann grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht.

    Mit 14 Jahren sind Jugendliche teilweise strafmündig

    Ab 14 Jahren können Jugendliche nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dabei steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die Jugendlichen können verwarnt werden oder sie müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Doch auch ein Arrest ist von maximal vier Wochen oder Untersuchungshaft sind möglich. Bei Mord oder Totschlag droht Jugendlichen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

    Unter 14 Jahren sind Kinder nicht strafmündig

    Für Kinder unter 14 Jahren gibt es bei Straftaten keine rechtlichen Konsequenzen. Sie können nicht inhaftiert werden und müssen sich vor Gericht nicht für ihre Taten verantworten. Ohne Konsequenzen bleiben die Taten aber trotzdem nicht. In den meisten Fällen wird das Jugendamt eingeschaltet. Dieses soll die Hintergründe prüfen und beispielsweise herausfinden, ob die Familienverhältnisse intakt sind und ob die Eltern ihre erzieherischen Pflichten erfüllt haben.

    Daraufhin sind Maßnahmen wie die Entziehung des Sorgerechts und die Unterbringung der Kinder in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie möglich. Die rechtlichen Hürden für eine Trennung von den Eltern gegen deren Willen sind aber hoch. Kann das Jugendamt keine Verfehlung feststellen, können Kurse oder ähnliche erzieherischen Maßnahmen angeordnet werden. Auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ist möglich. Dabei ist der psychische Zustand des Kindes ausschlaggebend. Dabei müssen die Eltern zustimmen oder ein Familiengericht muss darüber entscheiden.

    Zivilrechtlich können Kinder schon ab dem siebten Lebensjahr haftbar gemacht werden. Demnach kann Schmerzensgeld oder Schadenersatz fällig werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind zum Tatzeitpunkt verstehen können muss, dass es sich schädlich verhält.

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