Deutschland hat insgesamt neun gesetzliche Feiertage, die bundesweit gelten. Darüber hinaus gibt es landesspezifische Feiertage, die nur in einzelnen Bundesländern arbeitsfrei sind. Die Feiertagsregelungen unterscheiden sich dabei teilweise sogar innerhalb eines Bundeslands – die Stadt Augsburg zum Beispiel hat die meisten Feiertage in Deutschland.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen gibt es noch sogenannte „stille Feiertage“. Das sind Gedenktage, die einen besonderen Schutzstatus haben. Deshalb sind an stillen Tagen viele öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, um den ernsten Charakter der Feiertage zu wahren. So hat sich zum Beispiel auch das Wort „Tanzverbot“ etabliert, da an den meisten stillen Tagen öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind. Deutschlandweit gilt das Tanzverbot am Karfreitag. Aber welche stillen Feiertage in Deutschland gibt es noch?
Gesetz: Was sind stille Feiertage?
Stille Feiertage sind in Deutschland Tage mit besonderem Schutz, an denen bestimmte öffentliche Veranstaltungen eingeschränkt oder verboten sind, um die öffentliche Ruhe zu gewährleisten. Es müssen keine gesetzlichen Feiertage sein, nicht an jedem stillen Feiertag, ist also gleichzeitig auch arbeitsfrei. Das gilt zum Beispiel für den Totensonntag.
Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland, da jedes seine eigenen Feiertagsgesetze hat. Einige Bundesländer verwenden den Begriff „stille Tage“ ausdrücklich, während andere ähnliche Schutzbestimmungen für bestimmte Gedenk- und Trauertage festlegen, den Begriff „stille Tage“ aber nicht im Gesetz explizit erwähnen. Auch die Uhrzeiten und Schutzbestimmungen variieren.
Stille Feiertage in Deutschland: Diese Tage sind in den Bundesländern besonders geschützt
Die meisten stillen Feiertage hat Bayern. Im Feiertagsgesetz sind insgesamt neun festgehalten. Was genau verboten ist – ob Musik, Sport oder Unterhaltung – hängt vom Bundesland und Feiertag ab. Am Karfreitag beispielsweise weitet sich der Schutz des Feiertags in manchen Bundesländern sogar auf den Gründonnerstag und Karsamstag aus. Hier der Überblick:
- Baden-Württemberg: Karfreitag, Totensonntag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Gründonnerstag
- Bayern: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiligabend
- Berlin: Volkstrauertag, Totensonntag, Karfreitag
- Brandenburg: Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag
- Bremen: Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag
- Hamburg: Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag
- Hessen: Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag; an Gründonnerstag gelten ebenfalls Einschränkungen
- Mecklenburg-Vorpommern: Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag
- Niedersachsen: Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag; Zudem sind am Gründonnerstag, am Karsamstag und Heiligabend öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.
- Nordrhein-Westfalen: Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag, Karfreitag; an Gründonnerstag und Heiligabend gibt es teilweise Veranstaltungsverbote
- Rheinland-Pfalz: Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag, Allerheiligen; an Gründonnerstag und Heiligabend gibt es teilweise Veranstaltungsverbote
- Saarland: Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag, Volkstrauertag. Zusätzlich gelten Beschränkungen an Allerseelen, Buß- und Bettag und an Heiligabend
- Sachsen: Karfreitag, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag
- Sachsen-Anhalt: Karfreitag, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag, Heiligabend
- Schleswig-Holstein: Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag
- Thüringen: Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag. Zusätzlich gelten an Karsamstag und an Heiligabend Beschränkungen.
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