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Steuerentlastungsgesetz: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2023 erklärt: So profitieren Sie davon

Steuerentlastungsgesetz

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2023 erklärt: So profitieren Sie davon

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    Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll Arbeitnehmer entlasten.
    Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll Arbeitnehmer entlasten. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Zum dritten Entlastungspaket, das die Bundesregierung zur Abfederung steigender Preise angesichts der Inflations- und Energiepreiskrise am 2. Dezember 2022 im Rahmen des "Jahressteuergesetz 2022" auf den Weg gebracht hat, gehört unter anderem die erneute Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags. Doch was für Steuerprofis ein gängiger Begriff ist, lässt viele andere fragend zurück.

    Was versteht man also unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag, wie hoch war er vor der Erhöhung und wie stark steigt er? Welche Arbeitnehmer profitieren davon, welche nicht? Alles rund um das Thema Arbeitnehmerpauschbetrag erfahren Sie hier.

    Was ist der Arbeitnehmerpauschbetrag?

    Ein Arbeitnehmerpauschbetrag - auch Werbungskostenpauschale genannt - ist ein Betrag, der allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Finanzamt als pauschale Steuervergünstigung zugestanden wird. Vorausgesetzt die Kosten wurden nicht bereits durch den Arbeitgeber erstattet. Der Pauschbetrag bezieht sich auf das ganze Jahr und wird automatisch von den monatlichen Einkünften (ein Zwölftel des Jahresbetrags) "abgezogen". Das heißt, ein bestimmter Betrag bleibt steuerfrei und wirft somit mehr Netto vom Brutto ab.

    Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird nur dann von Einkünften abgezogen, wenn nur geringe oder gar keine Werbungskosten entstanden sind. Liegen die Kosten dagegen höher, müssen sie gesondert durch Einzelbelege in der Steuererklärung unter

    Arbeitnehmerpauschbetrag 2023: Was sind Werbungskosten?

    Zu den Werbungskosten zählen alle Kosten, die Arbeitnehmern durch ihre Arbeit entstehen, im Steuergesetzbuch werden dazu alle "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz, EStG) gezählt. Es handelt sich also um Ausgaben, die aufgrund der Berufstätigkeit anfallen. Einige Beispiele:

    • Arbeitsmittel (z.B Laptop)
    • Bewerbungskosten (z.B. Foto- und Druckkosten)
    • Beiträge zu Berufsverbänden (z.B. Marburger Bund oder auch Gewerkschaften)
    • Kosten für Arbeits- und Dienstbekleidung (typische Berufsbekleidung wie z.B. Arztmantel, Sicherheitsschuhe oder Uniformen)
    • Kontoführungsgebühren
    • Fahrtkosten (Spritkosten oder ÖPNV-Ticket)

    Allerdings: Den Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es nur für Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, also für Menschen in einem Angestelltenverhältnis. Auf Einnahmen aus Selbstständigkeit, Vermietung oder Verpachtung kann er nicht angewendet werden.

    Wie hoch war der Arbeitnehmerpauschbetrag bislang?

    Das Finanzamt gewährte bisher zur pauschalen Abgeltung von Werbungskosten aus nicht-selbstständiger Arbeit automatisch einen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro, und zwar seit 2011. Im Mai 2022 wurde im Rahmen eines ersten Entlastungspaketes vom Bundeskabinett eine Erhöhung um 200 Euro auf 1200 Euro beschlossen. Dieser Betrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.

    Arbeitnehmerpauschbetrag 2023: Wie viel beträgt die Erhöhung?

    Dies ändert sich nun, denn das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung hat am 2. Dezember den Betrag für Werbungskosten erneut angehoben. Im Jahr 2023 sollen die 1200 Euro nochmals um 30 Euro auf 1230 Euro steigen.

    Für wen lohnt sich der Arbeitnehmerpauschbetrag?

    Für lange Arbeitswege lohnt sich der Arbeitnehmerpauschbetrag eher weniger: Denn wer täglich mehr als 15 bis 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kommt mit Blick auf steigende Benzinpreise allein mit den Fahrtkosten auf 1200 Euro Werbungskosten im Jahr. Dagegen gilt: Kurze Arbeitswege machen den Pauschbetrag lohnenswert, da häufig keine oder nur geringe Kosten für den Beruf aufgewendet werden müssen.

    Insgesamt aber halten sich die Ersparnismöglichkeiten in Grenzen. So führt zum Beispiel bei einem Bruttolohn von 1500 Euro die Nutzung des neuen Arbeitnehmerpauschbetrags nur zu einer Steuerminderung von 43 Euro im Jahr. Die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags kann demnach nur als Teil eines umfangreichen Entlastungsprogramms einen merkbaren Unterschied im Geldbeutel machen.

    Wird der Arbeitnehmerpauschbetrag automatisch abgezogen?

    Die Werbungskostenpauschale müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben, da sie vom jeweils zuständigen Finanzamt automatisch geltend gemacht wird. Einzig Werbungskosten, die den Pauschbetrag übersteigen, müssen in der Anlage N der Steuererklärung angegeben werden.

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