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  3. Staatliche Hilfe: Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente: Das müssen Sie wissen

Staatliche Hilfe
15.06.2024

Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente: Das müssen Sie wissen

Bürgergeld trotz Erwerbsminderungsrente? Diese Kombination passt nur in Ausnahmefällen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Wie verträgt sich der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente mit einem Antrag auf Bürgergeld? Diese Frage lässt sich nicht auf die Schnelle beantworten.

Das von der Ampel-Regierung auf den Weg gebrachte Bürgergeld hat sich schon vor seiner Einführung einen Namen gemacht. Seit dem 1. Januar 2023 ist es Realität. Fragen wirft diese staatliche Unterstützung aber weiter auf. Denn viele Anspruchsberechtigte beziehen weitere Leistungen.

Dieser Artikel konzentriert sich auf das Zusammenspiel von Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente. Was muss dabei beachtet werden?

Bürgergeld: Welche Funktion hat es?

Das Bürgergeld ist im Grunde der Nachfolger des Arbeitslosengelds II, besser bekannt als Hartz IV. Das Ziel dahinter lautet Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge: den sozialen Zusammenhalt stärken. Der Sozialdemokrat betont zudem "die Absicherung von Menschen, deren Existenz bedroht ist" und "das Schaffen von neuen Chancen".

Mithilfe des Bürgergelds sollen Arbeitslose einfacher "eine langfristige, gute Beschäftigung" finden. Unterstützt wird die berufliche Weiterbildung genauso wie der Erwerb eines Berufsabschlusses. Das Angebot umfasst auch "eine gute Beratung auf Augenhöhe und Coaching".

Bürgergeld: Wer hat Anspruch darauf?

Hier nennt das Arbeitsministerium in erster Linie erwerbstätige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen decken können. Zu erwähnen ist auch, dass vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag berücksichtigt werden.

Bürgergeld steht auch nicht erwerbsfähigen Menschen zu, die mit einem Bezugsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Ebenso Personen, die zuvor Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten.

Bürgergeld: Wie hoch ist der Regelsatz?

Beim Regelbedarf macht das Arbeitsministerium Unterschiede. Sechs verschiedene Stufen werden beim Bürgergeld aufgelistet. Diese sind:

  • 563 Euro für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige mit minderjährigem Partner
  • 506 Euro pro Person bei volljährigen Partnern
  • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die keinen eigenen Haushalt haben und nicht Partner sind, sowie Personen, die zwischen 15 und 24 Jahre alt sind und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen
  • 471 Euro für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren sowie Minderjährige mit volljährigen Partnern
  • 390 Euro für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren
  • 357 Euro für Kinder unter sechs Jahren

Erwerbsminderungsrente: Was ist darunter zu verstehen?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Ersatzleistung für das Einkommen und für Bürger bestimmt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind. Die Deutsche Rentenversicherung ergänzt, diese Rente kann das Einkommen auch ergänzen, wenn die Person noch einige Stunden täglich arbeiten kann. Dann wird von teilweiser Erwerbsminderung gesprochen.

Voraussetzung für den Bezug: Die Person darf die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Ab diesem Zeitpunkt besteht dann ein Anrecht auf die reguläre Altersrente.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung greift, sobald der Bürger wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – in allen Tätigkeiten. Dies wird anhand ärztlicher Unterlagen geprüft, weitere Gutachten können angefordert werden.

Volle Erwerbsminderung greift auch grundsätzlich in diesen Fällen:

  • Arbeit in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
  • Beschäftigung in einer anderen beschützenden Einrichtung
  • Person kann wegen Art und Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein

Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente: Ist das möglich?

Hierzu schreibt Bürgergeld – Verein für soziales Leben, dass eine Rente wegen voller Erwerbsminderung den Anspruch auf Bürgergeld ausschließt, "weil dann keine Erwerbstätigkeit gegeben ist, die ebenfalls Voraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld ist". Neben der Altersrente ist es demnach aber die einzige Rentenart, die einem Bürgergeld-Anspruch entgegensteht.

Der Caritas zufolge bekommen Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind grundsätzlich Leistungen der Sozialhilfe. Zuständig ist dann die Kommune vor Ort. Wer allerdings in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer erwerbsfähigen hilfsbedürftigen Person zusammenlebt und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, erhält Bürgergeld. Zuständig ist dann das Jobcenter. Geregelt ist das in §19 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) II.

Personen die nur teilweise erwerbsgemindert sind, gelten als erwerbsfähig und erhalten dementsprechend nach §19 Absatz 1 Satz 1 SGB II auch Bürgergeld.

Wer eine Erwerbsminderungsrente erhalten kann, also leistungsberechtigt ist, ist in §41 Absatz 3 SGB XII geregelt. Demnach können nur dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen beziehungsweise Personen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie wieder erwerbsfähig werden, diese erhalten.

Wer nur befristet voll erwerbsgemindert ist, ist für eine Erwerbsminderungsrente nicht leistungsberechtigt. Und auch Bürgergeld können diese Personen aufgrund ihrer vollen Erwerbsminderung nicht beziehen. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales können diese Personen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, insofern sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Personen leben. Dann erhalten sie wie oben beschrieben Bürgergeld.

Erwerbsminderungsrente: Welche Leistungen sind möglich?

Die Caritas informiert, dass bei dauerhafter voller Erwerbsminderung Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) zustehen. Diese müssen bei der Kommune vor Ort beantragt werden. Wer in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen lebt und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, erhält Sozialgeld. Hier ist das Jobcenter der Ansprechpartner.