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Sozialleistung: Bekommen Geflüchtete aus der Ukraine Bürgergeld?

Sozialleistung

Bekommen Geflüchtete aus der Ukraine Bürgergeld?

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    Geflüchtete aus der Ukraine laufen nach ihrer Ankunft durch die Eingangshalle des Messebahnhofs Laatzen.
    Geflüchtete aus der Ukraine laufen nach ihrer Ankunft durch die Eingangshalle des Messebahnhofs Laatzen. Foto: Michael Matthey, dpa (Archivbild)

    Deutschland ist laut Statista mittlerweile das Land in Europa, das am meisten ukrainische Flüchtlinge aufgenommen hat. Über eine Million Menschen aus der Ukraine leben demnach auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Doch was passiert eigentlich, wenn die Menschen erstmal im Land sind? Dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland arbeiten? Welchen Aufenthaltstitel besitzen sie, und besteht für sie Anspruch auf Bürgergeld?

    Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

    Um die Frage zu beantworten, ob ukrainische Geflüchtete Bürgergeld beziehen können, muss zunächst geklärt werden, wer grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld hat. Laut Arbeitsagentur müssen dafür folgende Kriterien erfüllt sein. Die auf Hartz 4 folgende Grundsicherung für Arbeitssuchende springt demnach nur ein, wenn ...

    • jemand erwerbsfähig in diesem Land ist
    • gleichzeitig "hilfebedürftig" ist
    • außerdem mindestens 15 Jahre ist und das Rentenalter noch nicht erreicht hat
    • und seinen Wohnsitz in Deutschland hat

    Die beiden letzten Punkte sind für ukrainische Geflüchtete schnell abgehakt, doch sind angekommene Flüchtlinge aus der Ukraine auch automatisch arbeitsberechtigt und "hilfebedürftig"? Welchen Aufenthaltstitel besitzen eigentlich ukrainische Geflüchtete?

    Bürgergeld: Können Asylbewerber Bürgergeld beanspruchen? 

    Grundsätzlich gilt: Für ausländische Staatsangehörige gelten beim Anspruch auf Sozialleistungen "Besonderheiten", wie die Arbeitsagentur schreibt. Da Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei ungewissem Aufenthaltstitel noch nicht erwerbsfähig sind, sind sie auch von Leistungen nach dem SGB II, also auch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Nur anerkannte Asylberechtigte können unter gewissen Voraussetzungen entsprechende Leistungen erhalten. Doch welchen Aufenthaltstitel besitzen Geflüchtete aus der Ukraine?

    Bürgergeld und Aufenthaltstitel: Haben Ukrainer in Deutschland eine Arbeitserlaubnis?

    Die Frage, ob Geflüchtete aus der Ukraine eine Arbeitserlaubnis besitzen und somit ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, steht unmittelbar in Zusammenhang mit der Frage nach ihrem Aufenthaltstitel. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibt, sind alle Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für die ersten 90 Tage nach der Einreise nach Deutschland von der Erfordernis, einen Aufenthaltstitel zu besitzen, befreit.

    Das bedeutet gleichzeitig: Menschen, die in einem bestimmten Zeitraum aus der Ukraine geflüchtet sind, müssen kein Asylverfahren wie andere Geflüchtete durchlaufen. Sie besitzen stattdessen eine "Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz" nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes.

    Doch besteht die Möglichkeit mit einem vorübergehenden Schutzstatus zu arbeiten? "Ja", wie die Arbeitsagentur schreibt, "wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, sind Sie auch zur Arbeitsaufnahme berechtigt." Voraussetzung ist einzig, dass das von der Ausländerbehörde ausgestellte Dokument den Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" enthält. Dann können Ukrainerinnen und Ukrainer laut bamf.de in Deutschland grundsätzlich jede Arbeit oder auch eine Ausbildung aufnehmen.

    Bürgergeld: Können Geflüchtete aus der Ukraine Bürgergeld beziehen?

    Somit ist auch die abschließende Frage, ob Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland Bürgergeld beziehen können, mit Ja zu beantworten. Denn bei Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich nicht um Asylbewerber, sondern um anerkannte Kriegsflüchtlinge, die einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen, der sie im Regelfall zur Aufnahme einer Arbeit berechtigt. Und wenn die Behörde die "Erwerbstätigkeit erlaubt", können Geflüchtete aus der Ukraine auch Leistungen nach dem SGB II, sprich Bürgergeld beanspruchen.

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