Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

So bleibt die Wiesn kifferfrei: Bayern setzt neues Cannabis-Gesetz durch

Cannabis

Bayern will keine Kiffer auf der Wiesn

    • |
    • |
    Und noch a Maß: Auf Bayerns Volksfesten bleibt Bier das Rauschmittel Nummer eins. Kiffen ist verboten.
    Und noch a Maß: Auf Bayerns Volksfesten bleibt Bier das Rauschmittel Nummer eins. Kiffen ist verboten. Foto: Matthias Balk, dpa

    Auf bayerischen Volksfesten bleibt Alkohol die unumstrittene Droge Nummer eins. Der Landtag hat mit den Stimmen von CSU, FW und AfD am Dienstag ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das auf den bandwurmartigen Namen „Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“ hört. Eine der Bestimmungen darin: Der Konsum von Cannabis ist im Freistaat auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, künftig komplett verboten.

    Das sagt eine Staatsanwältin zum bayerischen Kiffer-Gesetz

    Ob es etwas hilft? „Das könnte schon noch interessant werden“, sagt eine Frau, die sich von Berufs wegen mit der Gesetzestreue der Bayern auskennt. Dr. Regina Leitner ist Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I und als solche mit den Folgen der Teil-Legalisierung des Konsums von Cannabis befasst, welche die Bundesregierung sehr zum Missfallen der Staatsregierung in München beschlossen hat.

    Um es vorwegzunehmen: Auch die Münchner Staatsanwälte sind nicht glücklich mit den Folgen der teilweisen Freigabe von Cannabis. So ist eines der Ziele, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und so der organisierten Kriminalität eine Einnahmequelle zu entziehen. Das gelinge bisher nicht. Im Gegenteil: Verminderte Strafen erschweren den Ermittlern den Kampf gegen die Dealer. Wo sie früher einen mutmaßlichen Drogenhändler mit 20 Gramm in der Tasche aufgreifen und seine Wohnung durchsuchen konnten, müssen sie ihn heute laufen lassen. Der verminderte Strafrahmen sorgt laut Leitner dafür, dass es weniger Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen gibt, weil diese angesichts einer geringeren Straferwartung nicht mehr verhältnismäßig sind.

    Gericht ließ mutmaßlichen Drogenhändler laufen

    Für Aufsehen sorgte ein Urteil in Mannheim im April. Dort sprach das Landgericht einen Mann frei, der 450 Kilo Marihuana im Wert von 1,9 Millionen Euro ins Land geschmuggelt haben soll. Grund: Der Angeklagte flog auf, weil die Ermittler verschlüsselte Chat-Nachrichten geknackt hatten. Das aber war nach Ansicht des Landgerichts aufgrund der neuen Rechtslage nicht mehr zulässig, die Beweise somit nicht verwertbar. In den Augen von Hans Kornprobst, Chef der Staatsanwaltschaft München 1, „hat das Gesetz fragwürdige Auswirkungen“. Er nannte als weiteres Beispiel den Jugendschutz.

    Jugendliche dürfen zwar - wie bisher - kein Cannabis besitzen. Allerdings gehen sie straffrei aus, wenn sie mit einer Menge bis zu 25 Gramm erwischt werden. Mit dieser Straffreiheit habe die Staatsanwaltschaft kein Druckmittel mehr, um junge Menschen in einen Drogen-Präventionskurs zu schicken, klagte Kornprobst. Gleichzeitig beobachten die Ermittler voller Sorge, dass Cannabis-Produkte durch neue Züchtungen immer stärker werden. In den vergangenen fünf Jahren sei der Wirkstoffgehalt (THC) in einer Blüte um mehr als 20 Prozent nach oben gegangen.

    Cannabis: Kommunen können Verbotszonen festlegen

    Haben die Bayern also recht, wenn sie dem Cannabis-Konsum im Freistaat engere Grenzen setzen wollen als im Rest der Republik? Das bayerische Anti-Cannabis-Gesetz verbietet das Rauchen von Joints auf Volksfesten, in Biergärten, den Außenbereichen von Lokalen, auf dem Gelände des Landtags und auch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen. Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums sind nicht im Gesetz geregelt. Kommunen wird zudem erlaubt, eigene Cannabis-Verbotszonen auszuweisen, etwa auf öffentlichen Plätzen oder in Freizeitanlagen, Schwimmbädern und touristischen Hotspots. Außerdem werden Regeln für den legalen Cannabisanbau und ein Abwassermonitoring erlassen. Letzteres soll es ermöglichen, durch Abwasseruntersuchungen im öffentlichen Kanalnetz Konsumschwerpunkte auszumachen.

    Kritiker wie der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl, der die Teil-Legalisierung einst mit einem Joint im Landtag feierte, werfen der Staatsregierung vor, sie habe im „blinden Kampf gegen Cannabis jede Relation verloren“. Polizei, Justiz und Behörden würden mit Bürokratie überhäuft, ohne dass es erkennbar nütze. Schon bisher habe sich das Drogen-Problem durch eine restriktive Bekämpfung nicht lösen lassen, warnte Horst Arnold (SPD): „Die Kriminalisierung von Konsumenten ist kein Gesundheitsschutz“, erklärte Arnold. Er zweifelte die Umsetzbarkeit des Gesetzes an. Wie solle zum Beispiel kontrolliert werden, ob jemand auf einem Volksfest Tabak oder Cannabis rauche?

    CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek beurteilt das neue bayerische Gesetz naturgemäß anders: „Es schützt die passiv betroffene Bevölkerung vor stark gesundheitsschädlichem Cannabisrauch und ist ein ganz wichtiges Signal für den Jugend- und Gesundheitsschutz. Besonders beim größten Volksfest der Welt: Wir wollen eine kifferfreie Wiesn.“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden