Mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk wurden laut Statista im vergangenen Jahr in Deutschland rund 180 Millionen Euro umgesetzt – ein absolutes Rekordhoch. In den Jahren zuvor lag der Durchschnitt etwa bei 115 Millionen. Die Verbote in den Jahren 2021 und 2020 haben wohl zu den hohen Verkaufszahlen beigetragen. Trotzdem befürworten rund 60 Prozent der Deutschen Verbotszonen in allen deutschen Großstädten, 18 Prozent sind strikt dagegen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist gesetzlich geregelt. Wann ist der Verkaufsstart? Ab wann kann man Raketen und Böller im Einzelhandel kaufen?
Verkaufsstart von Feuerwerk 2023: Ab wann gibt es Raketen im Supermarkt?
2020 und 2021 war der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Seit 2022 ist der Verkauf von Feuerwerken wieder erlaubt. Im Einzelhandel finden Sie Feuerwerke der Kategorie F 1 und F 2. Wunderkerzen und Co. – Feuerwerke der Kategorie F 1 – dürfen das ganze Jahr über verkauft werden. Feuerwerke der Kategorie F 2, also Raketen, Böller und Co. dürfen nur im unmittelbaren Zeitraum vor Silvester verkauft werden. Genauer gesagt an drei Tagen vor Silvester. Im Einzelhandel und bei den meisten Discountern beginnt der Verkauf am 29. Dezember und geht bis zum 31. Dezember. Falls dazwischen ein Sonntag liegen würde, stünden die Raketen bereits am 28. Dezember zum Verkauf bereit. Im Jahr 2023 werden Raketen an folgenden Tagen verkauft:
- Donnerstag, 28.12.2022
- Freitag, 29.12.2022
- Samstag, 30.12.2022
Das Gesetz zum Verkaufsstart von Feuerwerk
Das Sprengstoffgesetz (SprengG) auf Bundesebene legt die Regeln rund um den Umgang mit Sprengkörpern fest. Auf Landesebene gibt es teilweise weitere Vorschriften. Laut einer Veröffentlichung des Deutschen Bundestags sind im Sprengstoffgesetz je nach Verletzungsrisiko vier Kategorien festgehalten. Neben den Altersbeschränkungen gibt es auch eine zeitliche Begrenzung für den Verkauf von Feuerwerkskörpern:
Kategorie F 1:
- Feuerwerkskörper mit einem geringen Lärmpegel und für die Verwendung in geschlossenen Räumen zugelassen.
- Verkauf ab 12 Jahren zugelassen.
- Darf das ganze Jahr verwendet werden.
- Beispiele: Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, kleine Vulkane
Kategorie F 2:
- Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht. Sie haben einen geringen Lärmpegel und können in einem abgegrenzten Bereich im Freien verwendet werden.
- Verkauf ab 18 Jahren zugelassen.
- Dürfen nur an drei Werktagen vor Silvester im Einzelhandel verkauft werden.
- Dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar genehmigungsfrei abgebrannt werden.
- Mit Genehmigung darf ein Feuerwerk der Kategorie F 2 auch am 30. Dezember und 2. Januar verwendet werden. Das Feuerwerk muss zwei Wochen vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
- Beispiele: Raketen, Batterien und Böller
Kategorie F 3:
- Von Feuerwerkskörpern der Kategorie 3 geht eine mittlere Gefahr aus. Sie haben einen erhöhten Lärmpegel und sind für die Verwendung im Freien vorgesehen.
- Verkauf ab 18 Jahren zugelassen.
- Nur von Personen mit Erlaubnis oder Befähigungsschein nutzbar.
- Mittelfeuerwerke
Kategorie F 4:
- In der Kategorie F4 sind Feuerwerkskörper mit einer großen Verletzungsgefahr festgehalten. Sie sollten nur von Fachpersonal gezündet werden.
- Verkauf ab 21 Jahren zugelassen.
- Nur von Personen mit Erlaubnis oder Befähigungsschein nutzbar.
- Großfeuerwerke
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, aber auch Verbotszonen ausweisen.
Wo kann man Feuerwerk kaufen?
Die meisten Discounter, wie Aldi, Lidl, Norma und Netto, bieten Feuerwerke der Kategorie F 1 und F 2 zum Verkauf an. Bei Edeka ist der Verkauf von Filiale zu Filiale verschieden. Keine Feuerwerke werden Sie bei großen Baumärkten wie Bauhaus, Hornbach und Obi erhalten. Bauhaus beispielsweise hat das Silvesterfeuerwerk seit 2020 komplett aus dem Sortiment genommen. Auch in den deutschen Hornbach-Märkten wird seit 2020 laut eigenen Angaben kein Feuerwerk mehr verkauft.
Es gibt etliche Online-Shops, die den Verkauf von Silvesterfeuerwerk anbieten. Seriöse Händler prüfen, ob der Käufer bereits volljährig ist – falls dies nicht der Fall ist, sollte auch nicht bestellt werden. Auch Online-Shops dürfen Feuerwerk der Kategorie 1 und 2 nur unmittelbar vor Silvester verkaufen. Für besondere Anlässe ist eine Sondergenehmigung notwendig. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F 1 werden hingegen das ganze Jahr über verkauft.
Feuerwerk: Wie viele Raketen darf eine Person kaufen?
Als Privatperson dürfen Sie nur eine bestimmte Menge an Feuerwerk der Kategorie 1 und 2 lagern. In einem bewohnten Raum sind das maximal ein Kilogramm Nettoexplosivmasse (NEM). In Deutschland dürfen Raketen zum Privatgebrauch nur 20 Gramm NEM enthalten. Für Raketen mit einer höheren NEM ist beim Kauf ein Befähigungsschein notwendig. In einem Set können teilweise bis zu 20 Raketen vorhanden sein, ein Kauf mehr als zwei solcher Packungen könnte rechtlich also problematisch werden.
In Fächerbatterien liegt die NEM mitunter bei mehr als 300 Gramm. Auch hier ist also die Anzahl, die Sie kaufen können, begrenzt. Laut der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung dürfen in einem Gebäude ohne Wohnraum – eine frei stehende Garage beispielsweise – bis zu zehn Kilogramm NEM gelagert werden.