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Schwangerschaftsabbruch: Was steht im Paragraf 219a? Bundestag diskutiert

Schwangerschaftsabbruch

Abbruch der Schwangerschaft: Was steht im Paragraf 219a?

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    Demonstranten fordern die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB (Archivbild). Das Bundekabinett hat die Abschaffung des Paragraphen nun beschlossen.
    Demonstranten fordern die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB (Archivbild). Das Bundekabinett hat die Abschaffung des Paragraphen nun beschlossen. Foto: Boris Roessler, dpa

    Die Ampelkoalition hat die Abschaffung von Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch zum Wahlversprechen gemacht. Nun hat das Bundeskabinett geliefert: Die Abschaffung des umstrittenen Paragraf wurde am Donnerstag beschlossen.

    Am Freitag den 13. Mai beriet der Bundestag zum ersten Mal über den Paragraf 219a. Am Freitag den 24. Juni wurde dann die Abschaffung beschlossen. Doch was regelte der Paragraf eigentlich - und wieso war er so umstritten?

    Paragraf 219a: was bedeutet er?

    Der Paragraf 219a steht bis jetzt noch im Strafgesetzbuch. Er betrifft das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und gilt bereits fast seit 90 Jahren. Laut Gesetz machen sich Ärzte und Ärztinnen in Deutschland strafbar, wenn sie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Das heißt, wenn eine Gynäkologin zum Beispiel auf ihrer Webseite darüber informiert, welche Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch sie anbietet oder wie das Prozedere abläuft, riskiert sie eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

    Auch über Risiken oder Komplikationen dürfen Ärzte nicht öffentlich informieren. Informationen über Schwangerschaftsabbrüche dürfen sich Frauen in Deutschland nur aus zweiter Hand besorgen - aber eben nicht von den Experten, den Ärzten selbst. Mit Streichung dieses Gesetzes dürfen Ärztinnen und Ärzte Frauen künftig über Abtreibungen informieren, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.

    Paragraf 219a: Ärztin kämpft seit Jahren für Abschaffung

    Besonders bekannt geworden im Kampf gegen den Paragraf 219a ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Sie kämpft seit Jahrzehnten für die Abschaffung des Paragraphen und ist im Jahr 2017 selbst zu einer Geldstrafe verurteilt worden - wegen des Verstoßes gegen den Paragraf 2019a.

    Bestehen bleiben soll hingegen das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs, das in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Straffrei bleiben Frauen aber, wenn sie vor der 12. Schwangerschaftswoche abtreiben, wenn die Abtreibung von einem Arzt durchgeführt wird und wenn sich die Schwangere vor dem Abbruch über die Abtreibung beraten hat lassen. Auch dieser Paragraph ist sehr umstritten, steht aber derzeit nicht zur Debatte im Kabinett.

    Bevor Paragraf 219a abgeschafft werden kann, müssen Bundestag und Bundesrat darüber beraten. Justizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßt die Abschaffung.  Es sei ein "untragbarer Zustand", dass sich Frauen bisher nicht vernünftig über Schwangerschaftsabbrüche informieren könnten, wie er im ZDF-Morgenmagazin sagte. Und er konterte Kritikern: "Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reise".

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