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Schlüssel verloren: Was tun? Kosten und Haftpflicht erklärt

Ratgeber

Schlüssel verloren? Das sollten Sie tun

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    Die Horrorvorstellung:Man steht an der Tür und findet den Schlüssel nicht wie gewohnt schnell in seiner Tasche. Was tut man jetzt?
    Die Horrorvorstellung:Man steht an der Tür und findet den Schlüssel nicht wie gewohnt schnell in seiner Tasche. Was tut man jetzt? Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Früher oder später passiert es den meisten einmal: Auf einmal ist der Schlüssel weg. Vielleicht ist er beim Radfahren aus der Tasche gefallen, vielleicht hat man ihn unbeachtet im Café auf dem Tisch liegen lassen, vielleicht wurde er auch gestohlen. Aber was tut man jetzt, wenn man seinen Schlüssel verloren hat?

    Hausschlüssel verloren: Zuerst Vermieter kontaktieren

    Wenn Sie vor Ihrer Haustür stehen und den Schlüssel nicht finden können, ist der erste Schritt, den Vermieter anzurufen und ihn über den verlorenen Schlüssel zu informieren. Das hat mehrere Gründe. Zum einen verhindert man damit Streitigkeiten beim Auszug, wenn der Vermieter erst dann erfährt, dass ein Schlüssel verloren gegangen ist.

    Zum Anderen hat der Vermieter meistens noch einen Ersatzschlüssel. Damit spart man sich viel Geld, da andernfalls ein Schlüsseldienst gerufen werden müsste, um die Tür aufzusperren. Diese verlangen teilweise mehrere hundert Euro für Ihre Dienste. Wie man einen guten Schlüsseldienst findet, sollte man doch einen benötigen, erklärt die Stiftung Warentest.

    Wenn Sie den Schlüssel zu Ihrer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus verloren haben, sollten Sie die Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung kontaktieren und informieren. Sollte zusätzlich zu dem Haus- und Wohnungsschlüssel auch noch der Personalausweis verloren bzw. gestohlen sein, müssen Sie sich umgehend an die Polizei wenden. In diesem Fall droht nämlich Einbruchgefahr.

    Zusätzlich sollte man sich in diesem Fall, falls man eine Hausrat­police besitzt, an diesen Versicherer wenden. Denn wenn Diebe mit dem gestohlenen Schlüssel in das Haus eindringen, übernimmt die Versicherung die Schäden nur, falls der verlorene Schlüssel gemeldet wurde. Falls das nicht geschieht, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern, wie die ARAG erklärt.

    Hausschlüssel verloren: Muss das Schloss ausgewechselt werden?

    Wenn ein Schlüssel verloren geht, muss nicht unbedingt das ganze Haus neue Schlösser bekommen. Das hängt nämlich davon ab, welches Schlosssystem in dem Haus verbaut ist. Hier gibt es vor allem zwei unterschiedliche Systeme. Zum einen die Zentralschlossanlage. Hier haben Bewohner des Hauses nur einen Schlüssel, der sowohl die Haustür als auch die Wohnungstür öffnet.

    Dabei gibt es auch noch zwei verschiedene Arten von Zentralschlossanlagen, erweiterbare und nicht erweiterbare. Bei einer erweiterbaren Zentralschlossanlage können weitere Schlösser in das System integriert werden. Wenn hier also der Hausschlüssel verloren geht, kann der Mieter mit dem verlorenen Schlüssel einfach ein neues Schloss bekommen, das dann in die Zentralschlossanlage integriert wird. Die anderen Mieter müssen in diesem Fall keine neuen Schlösser bekommen.

    Bei einer nicht erweiterbaren Zentralschlossanlage ist das Ganze etwas schwieriger. Hier können neue Schlösser nicht in die Schließanlage integriert werden. Wenn ein Mieter in diesem Fall seinen Schlüssel verliert, hat der Vermieter zwei Optionen: Entweder er tauscht nur das Schloss des Mieters aus, der ab jetzt zwei Schlüssel hat, einen für die Haustür und einen für die Wohnungstür - oder aber er tauscht die Schlösser aller Mieter aus.

    In diesem Fall muss der Vermieter allerdings seine Mieter über den Schlosswechsel informieren, damit diese eine Versicherung für den Schlüssel abschließen können. Tut er das nicht, muss er die Kosten für den Austausch selber tragen.

    Am einfachsten ist die Situation, wenn es keine Zentralschlossanlage gibt, sondern jeder Mieter von Anfang an zwei Schlüssel besitzt, einen für die Haustür und einen für die Wohnungstür. In diesem Fall werden einfach das Haustürschloss und das Wohnungstürschloss des Mieters, der den Schlüssel verloren hat, ausgetauscht. Die Schlösser der anderen Mieter bleiben unberührt.

    Generell gilt: Es gibt keine Pflicht für das Austauschen von Schlössern im Falle eines verloren gegangenen Schlüssels. Der Vermieter kann selbst entscheiden, ob er die Schlösser austauschen will. Allerdings ist es, alleine für das Sicherheitsgefühl, meistens eine gute Idee. Außerdem kann es sein, dass der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist, wenn der Schlüssel verloren ging.

    Hausschlüssel verloren: Wie viel kostet ein neues Schloss?

    Bei Zentralschlossanlagen variiert der Preis je nach Sicherheitsstufe. Eine einfache Zentralschlossanlage mit 20 Schlössern kostet zwischen 400 und 800 Euro. Diese ist dann aber nicht so sicher. Eine sehr sichere Zentralschlossanlage mit mehr Schlössern kann gut und gerne bis zu 2000 Euro kosten. Hier kann es also schnell teuer werden.

    Wenn nur einzelne Schlösser ausgetauscht werden müssen, ist das Ganze weniger dramatisch. Ein neues, sicheres Schloss kostet rund 90 Euro, dazu kommen noch 80 Euro für den Einbau durch einen Fachbetrieb.

    Hausschlüssel verloren: Wer muss das neue Schloss zahlen?

    Grundsätzlich gilt: Wenn ein Mieter seinen Schlüssel verliert, oder er im Schloss bricht oder er bei einem Diebstahl gestohlen wird, muss er für einen Ersatzschlüssel oder ein neues Schloss zahlen. Wenn eine neue Schließanlage eingebaut werden muss, muss der Mieter nur unter zwei Bedingungen zahlen.

    Zum einen muss er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben und zum anderen muss eine konkrete Gefahr durch den verlorenen Schlüssel bestehen, zum Beispiel wenn der Ausweis ebenso verloren gegangen ist und deshalb Rückschlüsse auf die Adresse gezogen werden können. In manchen Fällen müssen Teile der Kosten von dem Mieter übernommen werden, wie die Allianz erklärt.

    Eine Vorauszahlung für die neue Schließanlage kann der Vermieter übrigens nicht verlangen, das Schloss muss zuerst ausgetauscht werden. Auch wenn es sich bei der Schließanlage um eine nicht erweiterbare Zentralschlossanlage handelt und der Mieter im Vorhinein nicht darüber informiert wurde, muss dieser nicht zahlen.

    Hausschlüssel verloren: Übernimmt die Versicherung den Schaden?

    Die entscheidende Frage ist: Übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn man seinen Hausschlüssel verliert? Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Denn wenn Sie Mieter sind, sind Ihre Hausschlüssel, sogar von Ihnen selbst angefertigte Zweitschlüssel, nicht Ihr Eigentum, sondern das Ihres Vermieters. Die private Haftpflichtversicherung hilft Ihnen in diesen Fällen nur, wenn Sie eine Klausel zu einem Schlüsselverlust in Ihrer Versicherung stehen haben. In den meisten Basistarifen ist das nicht der Fall.

    Bei einem Diebstahl ist die Situation eine andere, hier übernimmt die Hausratsversicherung die Kosten, sofern Sie nicht fahrlässig gehandelt und den Diebstahl so ermöglicht haben, wie die HUK erklärt. Wenn Sie in einer Eigentumswohnung leben und den Hausschlüssel verlieren, zahlt die Privathaftpflichtpolice der Eigentümerversammlung. Diese übernimmt allerdings nur die Schäden der anderen Eigentümer, Ihr eigenes Schloss müssen Sie zahlen.

    Autoschlüssel verloren: Was tun?

    Aber was ist zu tun, wenn man einen anderen Schlüssel verliert, zum Beispiel seinen Autoschlüssel? Hier ist zu unterscheiden, wie einem der Schlüssel abhandenkommt. Fällt er zum Beispiel in einen Fluss oder einen Gully, ist das Ganze nicht weiter kompliziert. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den Schlüssel findet und auch noch dem richtigen Auto zuordnen kann, ist sehr gering.

    In diesem Fall muss ein Ersatzschlüssel hergestellt werden. Handelt es sich um einen altmodischen, mechanischen Schlüssel, halten sich die Kosten in Grenzen, mit rund 30 Euro ist zu rechnen, man zahlt selbst.

    Viel teurer wird es bei den modernen Funkschlüsseln. Hier können die Kosten schnell über 500 Euro erreichen, zusätzlich müssen die neuen Schlüssel mit der Bordelektronik synchronisiert werden, was nochmal zusätzliche 50 bis 150 Euro kostet.

    Autoschlüssel geklaut: Diebstahl melden und Auto an sicherem Ort parken

    Wird Ihnen Ihr Autoschlüssel geklaut, ist die Situation eine andere. Diebe können vielleicht eher den Schlüssel einem Auto zuordnen und das Auto stehlen. Deshalb müssen Sie in einem solchen Fall sofort die Polizei und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung informieren. In den meisten Fällen kommt nämlich die Versicherung für den Diebstahl und Schäden am Auto auf, wie die Allianz erklärt. Melden Sie den Diebstahl nicht, können Versicherungen sich weigern zu zahlen.

    Außerdem können Versicherer verlangen, dass das Auto an einen sicheren Ort gefahren wird, wenn ein Schlüssel gestohlen worden ist. Gibt es keinen Zweitschlüssel, muss das Auto sogar an einen sicheren Ort überführt werden.

    Lässt man nach einem Diebstahl die Schlösser des Autos austauschen, übernehmen einige Versicherer die Kosten. Hier ist das Anmelden neuer Funkschlüssel billiger als der Austausch mechanischer Schlösser, dafür kosten die Schlüssel selbst mehr Geld.

    Beruflicher Schlüssel verloren: Wer haftet?

    Geht es um berufliche Schlüssel, hängt die Frage der Haftung davon ab, inwieweit die Person, die den Schlüssel verloren hat, dafür verantwortlich gemacht werden kann. Wenn der Verlust vermeidbar gewesen wäre und das Resultat von Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit war, liegt Fahrlässigkeit vor und der Arbeitnehmer haftet. Die Schlüssel werden meist von beruflichen Schlüsselversicherungen übernommen, der Austausch der Schlösser aber, der bei großen Unternehmen mit Zentralschlossanlagen schnell mehrere tausend Euro kosten kann, muss eventuell der Arbeitnehmer übernehmen. Hier zieht in den meisten Fällen die Privathaftpflichtversicherung, wie die HUK erklärt.

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