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Scharlach: Symptome, Ausschlag, Ansteckung, Impfung und Inkubationszeit

Kinderkrankheit

Scharlach: Das sollten Sie über Symptome, Ansteckung und Inkubationszeit wissen

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    Kinderarzt-Besuch: Ein Blick in den Mund reicht Experten oft schon, um Scharlach zu erkennen. Alles zu Symptomen, Ansteckung, Impfung und Inkubationszeit.
    Kinderarzt-Besuch: Ein Blick in den Mund reicht Experten oft schon, um Scharlach zu erkennen. Alles zu Symptomen, Ansteckung, Impfung und Inkubationszeit. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Infektionskrankheiten sind spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie in aller Munde. Dazu zählen Grippe, RS-Viren oder Influenza, aber auch Kinderkrankheiten wie Masern oder Keuchhusten. In die zweite Kategorie lässt sich auch Scharlach einordnen.

    Doch was genau steckt hinter diesem Begriff? Welche Symptome gibt es, wann herrscht Ansteckungsgefahr und wie kann man sich schützen? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Scharlach.

    Scharlach: Was ist darunter zu verstehen?

    Die Apotheken-Umschau schreibt: "Scharlach ist eine durch Bakterien, sogenannte Streptokokken, hervorgerufene Infektionskrankheit, die vor allem Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren betrifft." Demnach gibt es in Deutschland pro Jahr ein bis 1,5 Millionen Krankheitsfälle.

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zählt Scharlach zu "den häufigsten Infektionskrankheiten" im Kindesalter. Die A-Streptokokken (Streptococcus pyogenes) können Giftstoffe bilden, auch als Toxine bekannt. Zwar sind Patienten nach einer überstandenen Erkrankung "vor dem jeweiligen Giftstoff des Erregers geschützt", doch wegen der unterschiedlichen Giftstoffe sind auch weitere Scharlach-Erkrankungen möglich.

    Weiter heißt es: "Scharlach ist hoch ansteckend. Daher tritt die Erkrankung immer wieder gehäuft in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen auf, insbesondere in der kälteren Jahreszeit zwischen Oktober und März."

    Scharlach: Welche Symptome gibt es und wie lang ist die Inkubationszeit?

    Laut dem Portal gesundheitsinformation.de treten die Symptome in den meisten Fällen einen bis drei Tage nach der Ansteckung auf. Die Apotheken-Umschau ergänzt, dass die Symptome "relativ plötzlich" auftauchen. Scharlach macht sich durch folgende Symptome bemerkbar:

    • tiefrote Zunge (sogenannte "Himbeerzunge")
    • Halsschmerzen
    • dunkelroter Rachen
    • Kopf- und Gliederschmerzen
    • hohes Fieber und Schüttelfrost
    • Schmerzen beim Schlucken
    • Hautausschlag (Exanthem)
    • Erbrechen
    • Abgeschlagenheit
    • geschwollene Mandeln
    • geschwollene Lymphknoten
    • Husten
    • Bauchschmerzen kommen bei kleineren Kindern vor

    Die "Himbeerzunge" gilt als typisches Merkmal einer Scharlach-Erkrankung. Dabei ist die Zunge zunächst weißlich belegt, ehe sie nach drei bis vier Tagen glänzend rot erscheint. Die Geschmacksknospen sind dann geschwollen.

    Der Hautausschlag nimmt seinen Anfang laut Apotheken-Umschau "in den Achsel- und Leistenbeugen sowie an Brust, Hals und Rücken. Von dort breitet er sich über den Stamm vor allem auf die Innenseiten von Armen und Beinen aus." Der Ausschlag fühlt sich rau an, zunächst sind kleine blassrote Flecken zu sehen, die nach einem oder zwei Tagen scharlachrot werden und zusammenfließen.

    Frei von diesem Ausschlag bleiben Handinnenflächen und Fußsohlen sowie das Dreieck um Mund und Nase. Wenn er nach etwa sechs bis neun Tagen wieder verschwindet, schält sich die Haut – besonders an Handinnenflächen und Fußsohlen.

    Als mögliche Komplikation wird eine lebensbedrohliche Blutvergiftung erwähnt, das Streptokokken-Toxic-Shock-Syndrome (STSS). Dieses bringt auch Durchfall, Blutdruckabfall, Leberfunktionsstörungen oder Atembeschwerden mit sich. 30 Prozent der Fälle würden tödlich enden.

    Die BZgA nennt als mögliche Komplikationen "Entzündungen des Mittelohres, der Nebenhöhlen und der Lunge". Selten, aber gefürchtet sei "das akute rheumatische Fieber mit Entzündungen der großen Gelenke wie den Kniegelenken, des Herzmuskels, des Herzbeutels oder der Herzklappen sowie Entzündungen der Nieren" als Spätfolge. Hier sind auch bleibende Schäden nicht auszuschließen.

    Komplikationen werden besonders dann beobachtet, wenn keine Antibiotika zur Behandlung von Scharlach herangezogen werden oder die Antibiotika-Therapie vorzeitig abgebrochen wird.

    Scharlach: Wie kann man sich anstecken?

    Bei der BZgA kommen zwei Ansteckungswege zur Sprache: der von Mensch zu Mensch und der über verunreinigte Gegenstrände. Demnach trägt jeder fünfte bis zehnte Mensch den Scharlach-Erreger in sich, ohne selbst zu erkranken. Ausgestoßen werden die Bakterien beim Sprechen, Husten oder Niesen, die Erreger gelangen über feinste Speichel-Tröpfchen in die Luft und setzen sich an der Schleimhaut von Kontaktpersonen fest, wenn diese einatmen.

    Deutlich seltener sei eine Ansteckung über gemeinsam benutzte Gegenstände wie Besteck oder Spielzeug. An diesen können die Erreger haften bleiben und dann zu einer Kontaktperson überspringen. Die Apotheken-Umschau verweist auf die Gefahr, sich über verseuchtes Wasser oder belastete Lebensmittel anzustecken.

    Scharlach: Wie lange sind Erkrankte ansteckend?

    Laut BZgA endet die Ansteckungsgefahr bei Scharlach bereits nach 24 Stunden, wenn der Erkrankte zur Behandlung Antibiotika einnimmt. Ohne eine solche Antibiotika-Therapie ist der Patient hingegen bis zu drei Wochen lang ansteckend. Wie die Apotheken-Umschau schreibt, kann diese Zeitspanne bei Personen mit eitrigen Ausscheidungen sogar noch länger ausfallen.

    Scharlach: Kann sich ein Mensch mehrmals anstecken?

    Ja, denn wie schon erwähnt, werden von den Streptokokken-Bakterien verschiedene Giftstoffe produziert. Das Immunsystem schützt aber nur gegen jene Toxine, die schon einmal eine Scharlach-Erkrankung im Körper ausgelöst haben. Die Apotheken-Umschau warnt: "Andere Streptokokken-Stämme mit ihm noch unbekannten Toxinen können jedoch jederzeit wieder eine Scharlachinfektion verursachen."

    Scharlach: Sind Kinder besonders gefährdet?

    Wie die BZgA informiert, kann jeder Mensch an Scharlach erkranken. Eine Häufung tritt allerdings "bei Kindern im Kindergarten- und Schulalter" auf. Bei gesundheitsinformation.de heißt es, die meisten Scharlach-Fälle würden Fünf- bis Zwölfjährige betreffen: "Pro Jahr bekommen etwa fünf von 1000 Kindern Scharlach."

    Scharlach: Wie kann man sich besonders schützen?

    Hier empfiehlt die BZgA, Kontakte zu ansteckenden Personen zu meiden und die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen. Eine vorbeugende Behandlung von Kontaktpersonen mit Antibiotika wird demnach nur "besonders gefährdete(n) Menschen empfohlen, die unter schweren Grundkrankheiten oder einer Abwehrschwäche leiden".

    Scharlach: Gibt es eine Impfung?

    Nein, dies erklärt die Apotheken-Umschau damit, dass zu viele Varianten des Scharlacherregers bestehen.

    Scharlach: Wie wird die Krankheit diagnostiziert?

    Wie die Apotheken-Umschau berichtet, schauen Ärzte bei der Untersuchung des Patienten auch in den Mund und die Ohren. Zwar gibt es einen Antigen-Schnelltest, der bei Streptococcus pyogenes anschlägt, doch dieser gilt als nicht sensitiv genug – es bleiben also auch Erkrankungen unentdeckt.

    Bei einem negativen Testergebnis sollte daher von einem Rachenabstrich eine Bakterienkultur angelegt werden. Diese werden also im Labor angezüchtet, wodurch die verschiedenen Untergruppen der Bakterien diagnostiziert werden können. Laut gesundheitsinformation.de kann im Labor binnen ein bis zwei Tagen ein genaueres Ergebnis eines Mandel-Abstrichs erarbeitet werden.

    Eine Gefahr nicht nur für Kinder: An Scharlach kann jeder Mensch erkranken.
    Eine Gefahr nicht nur für Kinder: An Scharlach kann jeder Mensch erkranken. Foto: Christin Klose, dpa

    Scharlach: Wie wird die Krankheit behandelt?

    Wie bereits erwähnt, wird Scharlach in den meisten Fällen mit Antibiotika behandelt, weil dann auch die Ansteckungszeit deutlich verkürzt wird. Die Apotheken-Umschau nennt "eine zehntägige Behandlung mit einem Penicillinpräparat (Penicillin, Amoxicillin oder Ampicillin) in Tabletten- oder Saftform (oral)". Bei Kindern könne alternativ auch auf "eine fünftägige orale Behandlung mit Cephalosporinen" zurückgegriffen werden.

    Etwa "bei Allergien gegen Penicillin kommen auch andere Antibiotika wie Erythromycin zum Einsatz". Die Entscheidung trifft demnach der Kinderarzt.

    Gegen Halsschmerzen können Gurgeln oder Lutschpastillen helfen. Hier sollte jedoch auf jeden Fall ein Arzt konsultiert werden, denn kleine Kinder sind mit beidem überfordert.

    Beträgt die Körpertemperatur mehr als 38,5 Grad, können Wadenwickel oder Medikamente mit fiebersenkenden Wirkstoffen zur Anwendung kommen. Auch hier sollte zuvor der Arzt um Rat gefragt werden – etwa bezüglich der Dosierung oder der Darreichungsform.

    Wichtig: Kinder unter zwölf Jahren sollten keine Acetylsalicylsäure erhalten, denn ansonsten drohen bei Infekten schwere Komplikationen.

    Durch die Antibiotika-Einnahme werden die Kinder so geschwächt, dass sie einige Tage im Bett bleiben sollten. Hilfreich ist dann auch viel Zuwendung der Betreuungsperson.

    Die BZgA verweist bei der Antibiotika-Therapie auf Nebenwirkungen wie Übelkeit, Durchfall oder Hautausschlag. Die Einnahme sollte aber keinesfalls vorzeitig abgebrochen werden, wenn sich die Beschwerden verflüchtigen. Denn erst nach der angegebenen Zeitspanne sind mit Sicherheit alle Erreger abgetötet.

    Hier wird auch empfohlen, viel zu trinken – im Idealfall Wasser, verdünnte Säfte oder Kräutertees. Zudem sollen warme Getränke und weiche Nahrung wie Brei oder Suppe konsumiert werden, um Schluckbeschwerden erträglicher zu machen.

    Scharlach: Welche Einschränkungen gibt es für Erkrankte?

    Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass Personen mit Verdacht auf eine Scharlach-Erkrankung Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen nicht betreten dürfen. Zudem gilt für Erwachsene, dass sie bei einer möglichen Scharlach-Erkrankung keine Tätigkeiten ausüben dürfen, bei denen sie in Kontakt mit anderen Personen kommen. Dies gilt etwa für Lehrer oder Erzieher.

    Um nach überstandener Erkrankung wieder an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen zu dürfen, ist laut BZgA kein schriftliches ärztliches Attest nötig. Die Entscheidung über den Zeitpunkt trifft jedoch der Arzt oder das Gesundheitsamt.

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