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Sachsen: Behörden erklären Rentner fälschlicherweise für tot

Sachsen

Behörden erklären Rentner fälschlicherweise für tot

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    Ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Diese hat einen 62-jährigen Mann aus Sachsen fälschlicherweise für tot erklärt. (Symbolbild)
    Ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Diese hat einen 62-jährigen Mann aus Sachsen fälschlicherweise für tot erklärt. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene dpa

    Joachim Lang aus Auerbach im Vogtland sitzt der Schock noch in den Gliedern. Am 28. Dezember 2012 bekommt der 62 Jahre alte Frührentner die unheilvolle Botschaft von seinem Ableben. Sein Hausarzt hat die Todesnachricht von Langs Krankenkasse in Dresden erhalten. Die wiederum war von der Deutschen Rentenversicherung in Berlin informiert worden. "Ich war sprachlos, fassungslos. Da denkt man in alle Richtungen. Die totgesagten Zellen arbeiten", schildert Lang seine Eindrucke vom Nachruf in eigener Sache. Doch schon bald habe er Wut im Bauch gespürt. "Ich musste den Behörden beweisen, dass ich noch am Leben bin."

    Rentner für tot erklärt: Der Kampf gegen die Behörden

    Lang telefoniert sich am 28. Dezember die Finger wund. Er geht zum Rentenservice der Deutschen Post, die den Zahlungsverkehr der Rentenversicherung regelt: "Rufen Sie bitte in Berlin an und sagen Sie, dass ich noch lebe." Lang muss zur Identifikation die Mütze abnehmen. Die Mitarbeiterin gibt der Behörde in Berlin zu verstehen, dass der Totgesagte - Sterbedatum: 2. November 2012 - leibhaftig vor ihr steht. Als Lang selbst mit der Versicherung telefoniert, stößt er nach eigenem Bekunden auf wenig freundlichen Zuspruch. "Die haben mit mir wie über eine tote Person geredet. Zwischen den Zeilen wollten die mir wohl sagen: Da kann ja jeder kommen und etwas behaupten".

    Behörden räumen Fehler ein: Falsches Kreuz an falscher Stelle

    Erst zwei Wochen nach Bekanntwerden der Panne räumt die Rentenversicherung den Fehler ein: "Die

    Rentner kein Einzelfall: Auch 52 Jahre alte Frau für tot erklärt

    Tatsächlich kommen ähnliche Pannen immer wiedermal vor. Manchmal reicht ein falscher Mausklick. So geschah es 2011 einer 52 Jahre alten Frau aus Goldebek in Nordfriesland. Sie galt den Behörden zwei Monate lang als tot - ein Mitarbeiter des zuständigen Standesamtes hatte sich mit seiner Computer-Maus vertan. Wenn ein Standesamt eine Person als gestorben meldet, werden in der Regel auch alle anderen Behörden wie das Finanzamt und die Rentenversicherung informiert. Eine Seniorin aus Bayern erfuhr im Mai 2005 am Geldautomaten von ihrem Ende: Ihre Geldkarte wurde eingezogen - ein Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung hatte Akten vertauscht.

    "Man fühlt sich in solch einer Situation ohnmächtig. Die Behörden glauben wohl, sie seien unfehlbar", sagt Lang. Ehefrau Astrid (56) rät ihrem Mann anfangs, den Fall bei der Polizei anzuzeigen. Lang, der bis zur Pensionierung Leiter der Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer (IHK) Auerbach war, hatte 2011 ein Buch über DDR-Schlagerstar Bärbel Wachholz veröffentlicht. Er meint, dass er sich mit seiner direkten Art nicht nur Freunde gemacht hat.

    Rentner erhält Zuwendungen rückwirkend

    Zum 1. Februar soll er die Rente nun rückwirkend erhalten. Bis dahin muss er von Ersparnissen leben. Viele Zahlungen hat er bereits storniert, weil das Geld auf seinem Konto fehlt. Nun sollen ihm Zusatzkosten ersetzt werden. Vom Rentenservice der Post fand er am vergangenen Donnerstag ein Kuvert im Briefkasten - mit vier Briefmarken zu 58 Cent. dpa/AZ

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