Auch Beschäftigte im Minijob haben Anspruch auf Pausen. Das gilt zumindest immer dann, wenn sie sechs Stunden oder länger im Einsatz sind. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam. Diese Regeln sollten Minijobberinnen und Minijobber kennen:
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten strengere Vorgaben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten vor. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit müssen es mindestens 60 Minuten Pause sein.
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