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Rückruf aktuell: Stremel-Lachs und Salami von Gut & Günstig

Lebensmittelrückruf

Lachs und Salami: Rückruf für zwei "Gut & Günstig"-Produkte

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    Zwei Produkte der Edeka-Eigenmarke "Gut & Günstig" sind aktuell von einem Rückruf betroffen: Stremellachs und Salami.
    Zwei Produkte der Edeka-Eigenmarke "Gut & Günstig" sind aktuell von einem Rückruf betroffen: Stremellachs und Salami. Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild)

    Für gleich zwei Produkte von "Gut & Günstig", der Eigenmarke von Edeka, gibt es aktuell Rückrufe. Sowohl ein Stremellachs als auch Salami sind davon betroffen. Das teilte Unternehmen am Montag mit.

    Es handelt sich dabei einerseits um den Stremellachs "Gut & Günstig Norwegischer Stremel Lachs heiß geräuchert Natur" in der 125 Gramm Packung der Norfisk GmbH. Der Produkt ist neben Edeka auch bei Marktkauf erhältlich. Das Problem: In dem Fisch stecken womöglich Listerien. Bei einer Kontrolle wurde das Bakterium Listeria monocytogenes entdeckt.

    Gut & Günstig: Rückruf von Stremellachs wegen Listerien

    Folgende Charge des Stremellachs ist von dem Rückruf betroffen:

    • Losnummer: L34232531/20
    • Veterinärkontrollnummer PL 20031801 WE
    • Verbrauchsdatum 02. September 2023
    • Packungsgröße: 125 Gramm

    Die entsprechenden Informationen finden sich auf der Packungsrückseite. Die Losnummer ist auch auf der Innenverpackung abzulesen. Listerien können Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auslösen. Für Immungeschwächte, kleine Kinder und Schwangere sind sie besonders gefährlich.

    Salami von Gut & Günstig enthält womöglich Plastikteilchen

    Auch bestimmte Packungen des Produkts "Gut & Günstig Hauchfeine Delikatess Salami geräuchert" werden zurückgerufen. Das teilte das Unternehmen The Family Butchers Germany GmbH mit. Laut der Firma könne man nicht ausschließen, dass die Salami kleine Plastikteilchen in Form von blauen Kunststofffremdkörpern enthält. Die Salami ist, wie der Lachs auch, neben Edeka auch bei Marktkauf im Sortiment.

    Bei der vom Rückruf betroffenen Salami handelt es sich um diese Charge:

    • Mindeshaltbarkeitsdatum: 10., 11. und 12. September 2023
    • Packungsgröße: 200 Gramm

    Wer eines der beiden Lebensmittel gekauft hat, wird gebeten, sie nicht zu verzehren. Kundinnen und Kunden können die betroffenen Produkte dort zurückgeben, wo sie sie gekauft haben. Auch ohne Vorlage des Kassenbons erhalten sie den Kaufpreis zurück. (mit dpa)

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