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Gesetzliche Rente: Rente und neue Freibeträge: So profitieren Mütter und Väter

Gesetzliche Rente

Rente und neue Freibeträge: So profitieren Mütter und Väter

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    Beziehende der sogenannten Mütterrente können sich auf Steuererleichterungen freuen.
    Beziehende der sogenannten Mütterrente können sich auf Steuererleichterungen freuen. Foto: Stephan Scheuer, dpa (Symbolbild)

    Für Rentnerinnen und Rentner mit vor 1992 geborenen Kindern, fällt künftig unterm Strich mehr von der Rente ab. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Somit soll die finanzielle Situation von Beziehenden der sogenannten Mütterrente verbessert werden. Doch was genau wurde beschlossen? Wie hoch ist der neue Renten-Freibetrag, für wen gilt er und wie lange können Betroffene profitieren?

    Rente und Freibeträge: Was ist eine Mütterrente?

    Hinter dem Begriff Mütterrente steckt laut der Deutschen Rentenversicherung eine "bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden". Um ihre - sowohl Mütter als auch Väter - finanzielle Situation zu verbessern, wurde ihnen bis zum 30. Juni 2014 ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Es handelt sich dabei um einen pauschalen Zuschlag, der der Höhe der Rente aus einem halben Kindererziehungsjahr entspricht. Eine Mütterrente ist demnach nicht zu vergleichen mit einer Witwenrente oder der Erwerbsminderungsrente.

    Seit 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Die sogenannte Mütterrente II wurde fünf Jahre später am 1. Januar 2019 eingeführt. Pro Kind können Erziehenden seit dem bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit auf die Rente angerechnet werden. Umgerechnet bringt ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro mehr Rente pro Monat. Doch bisher war es so, dass mit der Erhöhung der Rentenbezüge auch die steuerlichen Abzüge stiegen.

    Rente und Freibeträge für Mütter und Väter: Problem der hohen Versteuerung

    Das Problem der Mütterrente war also, dass mit der Gutschrift der Rentenpunkte sich zwar automatisch die Rente erhöhte, der Rentenfreibetrag aber unverändert blieb. Dadurch mussten die Betroffenen viel von ihrer hinzugewonnenen Rente durch die im Alter jährlich steigende Steuerlast wieder abgeben. Der Bundesfinanzhof hat hier nun nachgebessert.

    Rente und Freibeträge: Steuerfreibetrag steigt mit der Mütterrente

    Künftig gilt: Wer seine laufende gesetzliche Altersrente durch die sogenannte Mütterrente aufstockt, profitiert nun gleichzeitig von einem höheren Rentenfreibetrag. Konkret muss von dem Erhöhungsbetrag derselbe Anteil steuerfrei bleiben, wie von der Rente zu Rentenbeginn.

    Rente und neue Freibeträge: Wie wird die Mütterrente beantragt?

    Grundsätzlich ist für die Mütterrente laut der Deutschen Rentenversicherung kein Antrag erforderlich. Wer bereits Rente bekommt, muss in der Theorie also nichts tun. Grundlage für die automatische Auszahlung sind die bei der Deutschen Rentenversicherung angegebenen Kindererziehungszeiten. Diese müssen selbst beantragt werden, damit sie zur Rente zählen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

    Wer sich aber unsicher ist, kann die Zeiten laut allianz.de beispielsweise im Versicherungsverlauf überprüfen. Wurden die Erziehungszeiten nicht erfasst, können Betroffene bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Berücksichtigung der Zeiten stellen.

    Übrigens: Die Rente fällt in Deutschland nicht immer so aus, dass Rentnerinnen und Rentner ihren Ruhestand sorgenfrei genießen können. Wer seine Rente aufbessern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten mehr rauszuholen: 2023 gibt es beispielsweise verschiedene Renten-Zuschüsse und auch die Hinzuverdienstgrenze wurde angehoben.

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