Wie groß ist doch die Aufregung über Doppelpunkte, Sternchen und sonstige Sonderzeichen, weil nun das generische Maskulinum nicht mehr alleinigen Mehrheitsanspruch vertreten soll! Ein völliges Nischendasein konnte da in den vergangenen Jahren ein Strichlein führen, das rechts oben gesetzt wird – und da nicht hingehört. Schlaue Menschen wissen es: Im Deutschen erfordert der Genitiv – im Gegensatz zum Englischen – keinen Apostroph, und wer es nicht weiß, macht sich schnell mal zum Deppen, wenn er sich in „Kurti´s Kaschemme“ verabredet, weshalb das Strichlein auch gern in etwas überheblicher Manier als Deppen-Apostroph bezeichnet wird. Genüsslich wünschen die Besserwisser angesichts „Papa´s Powerparty“ allen Saufnasen einen auch in der Rechtschreibung unfallfreien Vatertag und der Kabarettist Klaffl, ein ehemaliger Lehrer, macht sich ironisch gar zum Han´s, um es all denen zu zeigen, die statt in seinen Deutschunterricht lieber in „Rosis´s Café“ gegangen sind.
In Eigennamen ist der Genitiv-Apostroph bald zulässig
Aber Sprache lebt bekanntlich, und so ist es nun vorbei mit der Trennung der Menschheit in diejenigen, die wissen, wann man so ein Genitiv-Apostroph setzt (wenn ein Eigenname auf s oder einen Zischlaut endet) und jenen, die ahnungslos sind. Der Rat für Deutsche Rechtschreibung hat entschieden: Auch „Moni´s Gemüsekiste“ und „Sigi´s Haarschneiderei“ machen die Menschen nicht mehr zum Deppen. Während ein Genitiv-Apostroph in der üblichen Sprachverwendung auch weiterhin nicht korrekt ist, ist er in Eigennamen von Lokalen, Firmen und Geschäften ab Herbst 2025 möglich. Ein Auge auf Nachbar´s Töchterlein sollte man also weiterhin nicht werfen, wenn man Eindruck schinden will.
Und wer hats schon wieder früher gewusst: Goethe! Goethe's Werke (Ausgabe von 1827) https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b9/Goethe_Vollst%C3%A4ndige_Ausgabe_letzter_Hand.jpg
Einknicken vor Ignoranz und Dummheit…
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