Der Konsum von Cannabis und das Fahren eines Autos hat in Deutschland bisher allein schon aus rechtlicher Sicht nicht zusammengepasst. Auch einen Monat nach der Teillegalisierung von Cannabis geht es in Sachen Anpassung der THC-Grenzwerte in nur kleinen Schritten voran. Während für Autofahrer immerhin in vielen anderen Bereichen klare Regeln wie auch gewisse Verbote existieren, fragt sich manch anderer, der eher mit dem Rad unterwegs ist: Darf man eigentlich bekifft Radfahren? Oder führt das zu rechtlichen Problemen? Gibt es einen THC-Grenzwert fürs Fahrrad?
Kann man bekifft Fahrrad fahren?
Mountainbiker ärgern sich über das neue Bundeswaldgesetz, S-Pedelecs sind neuerdings auf Radwegen unterwegs und hier und da gibt es neue Schilder für Radfahrer: Die Regeln im Straßenverkehr unterliegen einer ständigen Änderung. Auch Radfahrer sollten stets wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat sich eine ganze Reihe an rechtlichen Fragen aufgetan, die bisher ungeklärt sind. Durch die Diskussionen um neue THC-Grenzwerte für den Führerschein angeregt, stellt sich so beispielsweise die Frage, ob bekifftes Fahrradfahren bestraft wird oder nicht.
Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug: Was bedeutet das?
Was in Sachen Drogen wie Alkohol und Cannabis am Lenker verboten ist, hält die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 24a fest. Gemeint sind hier aber Autos. Ein Fahrrad stellt nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, Paragraf 2) nämlich kein Kraftfahrzeug dar.
Bekifft Fahrrad fahren: Ist das erlaubt?
Bekifft mit dem Fahrrad zu fahren ist medial Thema: Zeit Online ("Wer viel kifft, sollte aufs Fahrrad umsteigen") beschäftigt sich damit ebenso wie der Bayrische Rundfunk ("Keine Strafen für Fahrradfahren unter Cannabis-Einfluss") oder auch die BILD-Zeitung ("Darf ich wirklich bekifft Fahrrad fahren?"). Auch dort die Erkenntnis: Einen Grenzwert, analog zum Autofahren oder wie bei Alkohol, gebe es fürs Fahrrad nicht.
Entsprechend habe, wer mit dem Rad bekifft unterwegs ist und nicht auffällig fährt, wenig zu befürchten. Stellt die Polizei aber bei einer Kontrolle Ausfallerscheinungen fest, könne es schnell teuer werden.
Cannabis und Fahrradfahren: Was droht?
Die Grenzen für den Fahrrad-Verkehr ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch (Paragraf 316), der Trunkenheit am Steuer. Laut ADAC liegt so bei Alkohol eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, wenn der beschuldigte Radfahrer 1,6 oder mehr Promille im Blut hat. Aber: Wie die Polizei Bochum hinweist, kann ab 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen bereits eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen - sowohl für Kraftfahrzeuge als auch Radfahrer. Einen THC-Grenzwert gibt es entsprechend nicht.
Wie bussgeldkatalog.org aber schildert, drohen dann rechtliche Konsequenzen, wenn der bekiffte Radfahrer den Tatbestand "Gefährdung des Straßenverkehrs" erfüllt. Also eine konkrete Gefahrensituation vorliege und das Risiko, dass jemand verletzt werde. Es drohe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten oder der Entzug der Fahrerlaubnis könne angeordnet werden. Zusätzlich gebe es bis zu drei Punkte in Flensburg.
Übrigens: Das Fahrrad soll gegenüber dem Auto an Relevanz gewinnen. Daher gibt es bereits einige Radschnellwege, viele weitere sind in Planung.